(73. Sitzung, Dienstag den 24. Februar 1891)
[Nr. 1216. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1680-1683]
Präsident: […] Wir gehen über zum § 117. Ich eröffne die Diskussion und frage den Herrn Referenten, ob er das Wort wünscht. – Der Herr Referent verzichtet. Ich gebe das Wort dem Herrn Abgeordneten Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, der § 117 bestimmt zunächst, dass Verträge, welche dem § 115 zuwider laufen, nichtig sein sollen. Weiterhin heißt es:
„Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen den Gewerbetreibenden und den von ihnen beschäftigten Arbeitern über die Entnahme der Bedürfnisse der letzteren aus gewissen Verkaufsstellen,“
ebenso über die Verwendung des Verdienstes, jedoch mit der Ausnahme, dass, soweit die Arbeiter zur Beteiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien herangezogen werden, seitens des Unternehmers gewisse Lohnvorenthaltungen zulässig seien. Meine Herren, wir haben nicht nur beantragt, dass dieser letztere Passus gestrichen wird, sondern wir haben zugleich beantragt, dass an dessen Stelle ein Passus genommen wird, der dahin geht, dass ausgesprochen wird: zur Leistung von Beiträgen für die Beteiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien dürfen die Arbeiter nicht angehalten werden. Wer diesen unseren Antrag auf den ersten Blick betrachtet, der wird sagen: das ist uns unverständlich; denn wie kann man dagegen sein, dass Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter getroffen werden, und das die Arbeiter von Seiten der Unternehmer zur Unterstützung dieser Einrichtung herangezogen werden. In der Praxis sehen die Dinge aber wesentlich anders aus. Vorerst bin ich der Meinung, dass, wenn irgend ein Unternehmer aus irgend welchem Gefühle die Meinung hat, für seine Arbeiter über diejenigen Verpflichtungen hinaus, die aus dem reinen Vertragsverhältnis erwachsen, noch etwas Übriges zu tun, er dies auf seine eigenen Kosten und auf seine eigene Verantwortung tun soll, dass ihm aber unter allen Umständen das Recht abgesprochen werden muss, dass er die Arbeiter nötigt, zu irgend welchen Einrichtungen, die er, der Unternehmer, für seine Person für nötig hält, im Interesse der Arbeiter zu treffen, Beiträge und Steuern aus ihrem verdienten Lohn zu geben. Meine Herren, ich bestreite zunächst, dass der Arbeiter überhaupt im Verhältnis zum Unternehmer ein freier Mann ist. Das Arbeitsvertragsverhältnis ist freilich nominell ein freies; in Wahrheit ist der Arbeiter unter allen Umständen den Unternehmern gegenüber in einer Zwangslage, und in sehr vielen Fällen nicht in der Lage, wenn der Unternehmer irgend etwas ihm gegenüber verlangen will, dieses verweigern und abschlagen zu können. Das gilt insbesondere von den Einrichtungen, die hier im § 117 als Ausnahmen zugelassen werden sollen. Wir haben eine ganze Reihe Einrichtungen, die insbesondere auch überall in den Berichten der Fabrikinspektoren unter dem Titel „Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter“ besprochen werden. Und wer einigermaßen mit diesen Dingen sich näher vertraut gemacht hat, wird dabei oft auf ganz wunderbare Zustände stoßen.
Es sind insbesondere drei Einrichtungen, die ganz besonders in den Vordergrund treten. Zunächst ist es das weit eingeführte System der Fabriksparkassen, zweitens die Einrichtungen von Konsumvereinen und drittens von Arbeiterwohnungen. Alle diese drei Einrichtungen werden regelmäßig in den Fabrikinspektorenberichten als besondere Wohltaten kritiklos gepriesen, während jeder einigermaßen diese Dinge kritisch betrachtende Mann zu dem Urteil kommen muss, dass diese sogenannten „Wohlfahrtseinrichtungen“ in sehr vielen Fällen zu dem geraden Gegenteil für die Arbeiter ausschlagen.
Zunächst bestreite ich überhaupt dem Unternehmer das Recht, dass er über einen Teil des wohlverdienten Lohnes des Arbeiters, sei er unmündig oder mündig, verfügen darf. Was der Arbeiter im Laufe der Woche verdient hat, soll ihm bis zum letzten Heller ausgezahlt werden; kein Unternehmer soll das Recht haben, nach eigenem Gutdünken über diesen wohlverdienten Lohn des Arbeiters, der fast immer zu niedrig statt zu hoch ist, verfügen zu können. So sind vielfach die sogenannten Fabriksparkassen, die namentlich für die minderjährigen Arbeiter Zwangssparkassen sind, eingerichtet, und es ist dort die Bestimmung getroffen worden, dass von jedem Lohnsatze so und so viel Prozent zurückbehalten werden können oder nach dem Alter des betreffenden Arbeiters ein bestimmtes Quantum des Lohnes eine Zeitlang vorenthalten werden kann. Z. B. gilt in Remscheid und Umgegend bei den Unternehmern die Bestimmung, dass mit dem Steigen der Altersjahre des Arbeiters auch die Quote steigt, die er verpflichtet ist, in eine sogenannte gesperrte Sparkasse zu legen, z. B., wenn er 17 Jahre alt ist, hat er von seinem wohlverdienten Lohn den sehr bedeutenden Betrag von 0,60 Mark wöchentlich in die Sparkasse zu legen, mit 18 Jahren 70 Pfennig, und das steigt bis zu dem 21. Lebensjahr auf den Betrag von 1 Mark per Woche, was in der Tat einen sehr wesentlichen Bruchteil des Verdienstes des Arbeiters bildet. Dabei besteht weiter die Bestimmung, dass der Arbeiter nur von diesem Beitrage befreit ist im Falle der Verdienstlosigkeit oder Krankheit. Man sollte meinen, dass er in einem solchen Falle ein Anrecht hätte, dass vorher ersparte Geld nunmehr in Anspruch nehmen zu können. Nein, das ist nicht der Fall; es wird ihm nur die Vergünstigung gewährt, dass er für den Fall der Krankheit, der Verdienstlosigkeit keine Beiträge zu bezahlen hat.
In anderen Statuten derartiger Kassen besteht die Bestimmung, dass der Arbeiter – und in diesem Falle sind auch die erwachsenen, mündigen Arbeiter gezwungen, von ihrem Lohn wöchentlich 2 bis 3 Prozent in die Sparkasse der Fabrik zu zahlen – das, sage ich, der Arbeiter, nachdem er einen bestimmten Satz in der Sparkasse hat, wohl berechtigt ist, auf Grund dieses ersparten Geldes einen Vorschuss zu verlangen, dass er aber begründen muss, für welchen Zweck er diesen Vorschuss bedarf, und es liegt dann bei der Verwaltung dieser Sparkasse, die der Fabrikant in erster Linie in der Hand hat, ob sie ihm den Vorschuss auch bewilligen will. Dass das ein Vormundschaftsverhältnis der aller unwürdigsten Art ist, brauche ich hier nicht auszuführen. Jede andere Gesellschaftsklasse würde sich mit aller Energie weigern, dass ihr solche Institutionen unter dem Namen von Wohlfahrtseinrichtungen zwangsweise oktroyiert werden.
Dazu kommt weiter, dass in allen Fällen die so zurückgehaltenen Beiträge der Arbeiter von der Fabrikverwaltung beziehentlich der Betriebsverwaltung verwaltet werden, also gar nicht einmal die Einleger die Sicherheit haben, dass, wenn der Betriebsunternehmer in Konkurs verfällt, das ersparte Geld gerettet ist. Das ist auch ein Zustand, den die Behörde gegenüber keiner anderen Klasse zulassen würde als gegenüber den Arbeitern. Der Unternehmer hat die souveräne Verfügung über den Lohn seiner Arbeiter, er kann machen, was er will; wenn es nur unter der Firma „Wohlfahrtseinrichtungen“ geht, dann hat die Behörde keine Einwendungen dagegen. Dasselbe gilt von den Konsumvereinen, die in den Fabrikbetrieben eingerichtet sind. Wir haben gestern aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Metzner bereits nach dieser Richtung recht interessante Tatsachen zu hören bekommen. Unter den von ihm angeführten Fällen, für die er Namen aber nicht genannt hat, ist der Mechernicher Konsumverein und der Konsumverein der Friedrich-Wilhelms-Hütte in Droisdorf. Nun ist in den Statuten dieses zuerst genannten Betriebes die Bestimmung, dass jeder Arbeiter, der dem Werke angehört, dem Konsumverein beitreten muss, dass aber, sobald der Arbeiter das Werk verlassen, er nicht allein seiner Mitgliedschaft verlustig geht, sondern auch nunmehr allen Anspruch an das Vermögen des Vereins verliert, er hat also keinen Anspruch an das von ihm selbst mit erworbene Vermögen des Vereins – auch ein Zustand, der in jedem anderen Verhältnis unserer Gesellschaft und innerhalb jeder anderen Klasse einfach undenkbar wäre, hier aber den Arbeitern als sogenannte Wohlfahrtseinrichtung aufoktroyiert wird.
Es ist weiter bestimmt, dass der Arbeiter, der im Laufe eines Jahres aus den Betrieben scheidet, nicht mal an die Dividende, die im Laufe des Jahres entstanden ist, irgend welchen Anspruch erheben kann. Meine Herren, Sie werden doch zugeben, dass das unerhört ist, wenn man solche Einrichtungen als Wohlfahrtseinrichtungen bezeichnen will.
Ich komme nun noch weiter auf die dritte Einrichtung, die in ganz besonderem Grade das beständige Lob der Fabrikinspektoren in ihren Berichten findet und eine Einrichtung betrifft, die auch mit besonderem Nachdruck von Seiten unserer Staatsbehörde unterstützt und als nachahmenswert hingestellt wird – das, meine Herren, sind die Arbeiterwohnungen. Diese gelten als ganz besonders nützliche und vorteilhafte Einrichtungen. Ich kann mich aus meinen jungen Jahren noch genau entsinnen, dass, als damals in Deutschland der Kampf „hie Staatshilfe und hie Selbsthilfe“ entbrannt war und damals die Selbsthilfler entschieden Opposition gegen die von Lassalle vorgebrachte Theorie machten, in jener Zeit ganz besonders die Rede war von Mülhausen im Elsass und den dort von den Fabrikanten eingerichteten Arbeiterwohnungen, worunter das System der Erwerbung eigener Arbeiterhäuser in erster Linie stand. In Deutschland wurden diese Einrichtungen von allen Zeitschriften jener Zeit mit dem größten Nachdruck als mustergültig dargestellt und als Einrichtungen gepriesen, dass, wenn sie überall durchgeführt würden, in Wahrheit von einer sozialen Frage keine Rede mehr sein könne, die Lage der Arbeiter sei alsdann mustergültig.
Nun, meine Herren, diese Illusion, die damals von allen Seiten kolportiert worden ist, ist seit einigen Jahren gründlich zerstört worden durch das Buch von Professor Herkner über die Lage der oberelsässischen Baumwollenindustrie. In diesem Buche sind die Wohlfahrtseinrichtungen von diesem konservativen Manne in einer Weise dargestellt, dass sie in Wahrheit nur bestimmt sind, die Arbeiter an die Unternehmer zu fesseln, die Arbeiter zu nötigen, bei dem Betriebe, dem sie einmal angehören, möglichst lange in Tätigkeit zu sein und sie möglichst zu hindern, aus einem solchen Betriebe zu scheiden.
Dass die Fabrikanten Mülhausens selbst den eben geschilderten Eindruck von ihren sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen hatten, beweist die geradezu klassische Äußerung, welche der verstorbene Kollege Grad gelegentlich der Enquete über die Lage der Baumwollindustrie im Jahre 1878/79 gegenüber der für diese Enquete niedergesetzten Kommission machte. Als er bei jenen Verhandlungen von Seiten der Kommission gefragt wurde, welchen Einfluss die Wohlfahrtseinrichtungen auf die Lage der Arbeiter und auf die der Unternehmer ausübten, war es Grad, der den Ausspruch machte: unsere Wohlfahrtseinrichtungen sind für die Unternehmer ein gutes Geschäft
(hört! hört! links);
mit anderen Worten: wir haben diese Einrichtungen getroffen, weil sie in erster Linie uns vorteilhaft sind, weil wir es sind, die in der Hauptsache großen Vorteil dabei haben. Und wer die Einrichtungen weiter verfolgt, wird gar nicht darüber im Zweifel sein, was die wahre Natur dieser sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen, insbesondere der Arbeiterwohnungen, eigentlich ist. Indem der Arbeiter in diese von dem Unternehmer errichtete Wohnung einzieht, hat er in fast allen Fällen – es dürfte, wenn man die Sache genau untersucht, wahrscheinlich in allen Fällen so sein – die Verpflichtung, in dem Augenblick die Wohnung auch wieder zu verlassen, wo der Unternehmer ihn aus der Arbeit entlässt. Das ist die Bedingung. Wie er die Wohnung nur unter der Bedingung bekommt, dass er in dem betreffenden Betrieb beschäftigt ist, so muss er auch, wenn er den Betrieb verlässt, die Wohnung verlassen. Nun wissen wir aber alle, dass eine Wohnung zu bekommen zu Zeiten außerordentlich schwer ist, überhaupt in der Regel nur möglich ist zu den bestimmten Umzugsterminen. Tritt aber, wie das hier im Arbeitsverhältnis in der Regel der Fall ist, die Kündigung zwischen solchen Terminen ein und muss der Arbeiter in einem solchen Augenblick die Arbeiterwohnung sofort verlassen, dann ist der Mann in der unglücklichsten Lage, die man sich vorstellen kann. Der Mangel an Arbeiterwohnungen, die so schon außerordentlich teuer sind, weil sie in der Regel nicht zu haben sind, macht sich alsdann in besonders hohem Grade bemerkbar; und es liegt auf der Hand, dass ein Arbeiter, der sich einem Unternehmer gegenüber in der Stellung befindet, dass er mit seiner Familie sich zugleich in dessen Wohnung aufhält, in zahllosen Fällen lieber alle Unbill über sich ergehen lässt, ehe er es sich heraus nimmt, zu opponieren, sei es dem Meister, sei es dem Unternehmer, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, mit seiner Familie auf die Straße geworfen zu werden.
Meine Herren, dass das kein Fantasiegebilde ist, dass das praktisch so gehandhabt wird, und zwar nicht nur von unseren christlichen Unternehmern, sondern auch von unseren christlichen Staatsbehörden, dafür will ich Ihnen einige Bei spiele anführen. Ich habe hier eine Bekanntmachung des Fabrikanten Heye in Nienburg a. d. Weser, datiert vom 7. September 1889. In dieser Bekanntmachung richtet sich der Fabrikant an seine Arbeiter und sagt: jeder von euch, der es unternimmt, morgen der Versammlung beizuwohnen, die der Agitator Born für euch abhält, dem wird sofort gekündigt, er hat die Teilnahme an der Versammlung als Kündigung zu betrachten, es wird ihm am nächsten Montag den 9. September der rückständige Lohn ausgezahlt, und am 12. September, 3 Tage später, hat er die von der Fabrik ihm übergebene Wohnung mit seiner Familie zu räumen.
(Hört! links.)
Nun frage ich Sie alle, was ein Arbeiter in solcher Lage tun wird. Ihm wird sein wichtigstes staatsbürgerliches Recht in der schmählichsten Weise verkümmert, ihm wird jede Möglichkeit, seine Lage zu verbessern, genommen, indem der Fabrikant jeden Augenblick die Mittel hat, ihn nicht nur als Arbeiter auf die Straße zu werfen, sondern zugleich auch seine Familie der größten Not, dem größten Elend preiszugeben, indem er sagt: du gehst jetzt aus meinem Hause, sieh zu, wo du Arbeit und Wohnung bekommst. Meine Herren, das ist eine Folge der berühmten Wohlfahrtseinrichtungen in Bezug auf die Arbeiterwohnungen!
Ich gehe weiter. Als im vorigen Jahre, beziehungsweise vor 2 Jahren unter den Kohlenarbeitern auch im Saarrevier eine lebhafte Bewegung eintrat und dieselben teilweise die Arbeiten einstellten, um günstigere Arbeitsbedingungen zu erhalten, da haben die Arbeiter der Königlichen Bergwerke im Saarrevier auch kennen gelernt, was es heißt, Unternehmerwohnungen im Besitz zu haben. Im Saarrevier besteht die Einrichtung, dass seitens der Königlichen Gruben alljährlich einer Reihe von Arbeitern sogenannte Bauzuschüsse gewährt werden, um sie in die Lage zu setzen, sich allmählich ein eigenes Heim, wie es heißt, ein kleines Häuschen bauen zu können, zu dem die Königliche Verwaltung zu mäßigen Bauzinsen Bauvorschüsse leistet. Diese Bauvorschüsse werden in der Weise verteilt, dass alljährlich Verlosungen unter denjenigen, die auf die Sache überhaupt rechnen, also unter den Interessenten, stattfinden, und diejenigen, die in der glücklichen Lage sind, dass Los zu ziehen, erhalten die Zuschüsse. Dasselbe kam auch im vorigen Jahre vor. Unter denen, die ein solches Baulos gezogen hatten, befanden sich auch mehrere, die sich bei der Arbeitseinstellung, die vorherging, beteiligt hatten, nicht als Agitatoren, wie ich ausdrücklich bemerke, sondern als Leute, die sich der allgemeinen Strömung angeschlossen und bei der Arbeitseinstellung sich beteiligt haben. Daraus wird den Betreffenden eine Verfügung des Direktors Leybold zugestellt, in der es heißt:
„Im Auftrage der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saarbrücken eröffnen wir Ihnen, dass in diesem Jahre Baudarlehen und Prämien an Bergleute, welche sich an dem jüngsten Ausstande beteiligt und die Arbeit niedergelegt haben, nicht gewährt werden, und das Ihnen dieserhalb – obwohl Sie in der am 10. Mai d. I. stattgehabten Verlosung einen Treffer gezogen haben – Darlehen und Prämie von der Königlichen Bergwerksdirektion nicht zugesagt werden wird.“
Also, meine Herren, auch hier wieder der Druck der sogenannten Wohlfahrtseinrichtung! Weil die Arbeiter gewagt haben, die Arbeit einzustellen, ganz ohne Frage, ob sie die Not dazu gezwungen hat oder nicht – die bloße Tatsache, dass sie opponiert haben, genügte, um sie in dieser Weise zu schädigen. Ja, was da von dem berühmten Koalitionsrecht, von der Koalitionsfreiheit, von der die Herren Regierungsvertreter in der Kommission versicherten und auch hier im Hause bei jeder Gelegenheit wiederholen, dass die Regierung auf das Eifrigste bemüht sei, dass Koalitionsrecht der Arbeiter zu wahren, übrig bleibt, wenn auf solche Weise die Arbeiter geschädigt werden, brauche ich Ihnen nicht auseinanderzusetzen.
Ich erinnere weiter daran, dass nach den Wahlen 1887, als in einem der Hauptindustriebezirke der Rheinlande, in Essen, Kommerzienrat Krupp bei der Wahl unterlegen war und der Kandidat des Zentrums gesiegt hatte, damals seitens des Herrn Krupp und einer ganzen Reihe Großindustrieller die Arbeiter gemaßregelt wurden und erklärt wurde: wer jetzt noch die und die Zeitung – ich glaube, es war die ultramontane Essener Volkszeitung – liest oder auf dieselbe abonniert, fliegt aus der Wohnung hinaus, darf nicht mehr in unseren Arbeitshäusern wohnen. Dass ähnliche Dinge im Saarrevier, in den Betrieben der Herren Gebrüder Stumm, vorgekommen sind, daran brauche ich nur zu erinnern. Es war die „Neukirchener Zeitung“, die in jenem ganzen Revier in ähnlicher Weise verboten wurde, und es waren die Arbeiter, die in diesem Kampfe gegen die Großunternehmer elendiglich unterlagen.
Wir haben weiter in einem der Fabrikinspektorenberichte des Königreichs Bayern Tafeln bekommen, in welchen die Pläne zu einem kleinen Häuschen abgebildet sind, welche die Zwirnerei und Nähfadenfabrik „Göppingen“ eingerichtet hat. Diese Tafeln sind auch später in die Zusammenstellung des Reichsamts des Innern übergegangen. Die Einrichtung scheint den Herren so imponiert zu haben, dass sie ihrerseits alles Mögliche dazu beitrugen, um sie zum Gemeingut ganz Deutschlands zu machen. Zu dem Zweck hat man nicht nur die Pläne und Einrichtungen dieser Häuschen skizziert, sondern man war auch so offen, dass man den Mietskontrakt, der mit den Arbeitern seitens der Fabrik geschlossen wird, in der Beilage zufügte. Und da muss ich sagen: wie Beamte, die solche Einrichtungen als Wohlfahrtseinrichtung preisen, zugleich also auch den Kontrakt hinzufügen, von dem sie doch wohl annehmen, dass er allen gerechten Ansprüchen entspricht, solche Urteile über diese Dinge fällen können, ist mir einfach unbegreiflich. Es zeigt sich hier, was ich bereits in der Kommission, natürlich unter lebhaftem Widerspruch der Herren vom Regierungstisch, hervorgehoben habe, dass man auf jener Seite gar kein Gefühl hat für die Stellung, in der die Arbeiterklasse sich dem Unternehmertum gegenüber befindet, dass man bei allem, so objektiv man sich auch zu sein bemüht, sich tatsächlich in dem Ideengange des Unternehmers befindet, dass man ein wirklich gerechtes Urteil über die Verhältnisse der beiden Klassen zu fällen absolut nicht im Stande ist. Denn wäre das der Fall, dann hätte man unmöglich dazu kommen können, in diese offiziellen Aktenstücke diese Verträge als eine Art Empfehlung mit abzudrucken, in deren § 3 es unter anderem heißt, dass in den Wohnungen der Firma … Angehörige der Familie des Mieters, die in anderen Fabriken arbeiten, nicht aufgenommen werden dürfen.
Stellen Sie sich einmal klar, wie die Vertreter der Heiligkeit der Familie im Gegensatz zu uns die Kinder eines solchen Arbeiters, einen 16- oder 17jährigen Sohn oder eine solche Tochter behandeln: der Sohn oder die Tochter arbeitet in einer anderen Fabrik, und nicht in der Zwirnerei und Nähfadenfabrik Göppingen. Nach dem klaren Wortlaut des § 3 darf dieser Sohn, beziehentlich diese Tochter nicht in der Wohnung ihrer Eltern sich aufhalten; denn das duldet die Firma nicht, weil diese Person nicht in ihrer Arbeit steht. Das sind die Wohlfahrtseinrichtungen der heutigen Zeit!
Weiter heißt es im § 6:
Kündigung in der Fabrik wird in der Regel, dem allgemeinen Gebrauch entsprechend, vierteljährlich erfolgen, solange der Mieter im Dienste der Fabrik sich treu und fleißig bewährt und in seiner Wohnung Zucht und Ordnung hält; im Falle des Gegenteils aber, wie überhaupt, behält sich die Fabrik das Recht einer früheren Lösung der Miete jederzeit vor.
– „Wie überhaupt!“ heißt es hier. Also in allen den Fällen, wo der Arbeiter mit dem Unternehmer oder mit seinem Vorgesetzten in Konflikt gerät! und Arbeitseinstellung, mag sie noch so gerecht sein, ist immer der erste Anlass, den man dabei im Auge behält. So ist nach § 6 der Fabrikunternehmer in der Lage, den Arbeiter mitsamt seiner Familie jeden Augenblick auf die Straße zu setzen, so dass dieser also in der bittersten Notlage sich befindet.
Ich meine, dass ist denn doch ein Maß der Heuchelei, was hier getrieben wird, welches selbst die Heuchelei, deren sich sonst unsere bürgerliche Gesellschaft hundertfältig schuldig macht, noch weit übertrifft; und ich meine, wenn solche Einrichtungen noch durch einen Gesetzesparagrafen, wie § 117 ist, nicht nur geschützt, sondern wesentlich gefördert werden können, dann haben die Arbeiter alle Ursache, gegen solche Zustände auf das Allerenergischste zu protestiere und sich dagegen zu wehren. Gerade die Bestrebungen, welche jetzt insbesondere in Rücksicht auf die Gründung der Arbeiterwohnungen allüberall, namentlich bei den großen Fabrikbetrieben und auch bei der Staatsverwaltung mehr und mehr in Aufnahme kommen, weil man sehr wohl die Vorteile einer solchen Einrichtung für die Unfreiheit der Arbeiter erkennt, sind es, die uns in ganz besonderem Maße veranlassen müssen, gegen eine solche Bestimmung im ß 117 uns zu erklären.
Meine Herren, wir wissen, dass dieser Antrag so wenig Aussicht hat, Ihre Billigung zu finden wie alle Übrigen, die wir stellen werden; aber wir haben wenigstens die Gelegenheit ergreifen wollen, vor der Öffentlichkeit darzutun, was in Wahrheit dieser Arbeiterschutz zu bedeuten hat, und was besonders für Heuchelei mit Einrichtungen getrieben wird, die unter schönen Namen in die Welt hinausgehen, während sie in Wahrheit die Interessen der Unternehmer repräsentiere.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
Schreibe einen Kommentar