August Bebel: Zwölfte Reichstagsrede zur Abänderung der Gewerbeordnung

(70. Sitzung, Donnerstag den 19. Februar 1891)

[Nr. 1212. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1614-1616]

Vizepräsident Graf von Ballestrem: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Der Herr Vorredner hat auf Vorgänge hingewiesen in der von meinem Freunde, dem Herrn Abgeordneten Stolle, berührten Kellnerversammlung, wonach dort Äußerungen in Bezug auf die Beschlüsse der Kommission gemacht worden seien, die mit dem tatsächlichen Inhalt derselben nicht übereinstimmten. Er hat weiter hervorgehoben, dass in dieser Versammlung sogar sozialdemokratische Führer, die aber nicht Mitglieder dieses Hauses seien, geflissentlich diese falsche Auffassung über die Beschlüsse der Kommission zu nähren versucht hätten. Er äußerte weiter, dass er annehme, dass der Herr Abgeordnete Stolle selbst von dem Inhalte jener Beschlüsse keine genaue Kenntnis gehabt habe; sonst würde er jedenfalls die Gelegenheit wahrgenommen haben, diese Auffassung richtig zu stellen. Ich glaube, dass das letztere allerdings richtig sein wird. Daraus aber kann jedenfalls kein Vorwurf gegen den Herrn Abgeordneten Stolle hergeleitet werden, und ich glaube auch nicht, dass der Herr Abgeordnete Schmidt ihn hat erheben wollen. Denn wenn wir einmal ein Examen unter den Mitgliedern dieses Hauses wollten vornehmen, wie weit bis zum Eintritt in die zweite Beratung oder bis zur Vorlage des Berichts der Kommission eine genauere Kenntnis über die Beschlüsse der Kommission und über deren Bedeutung vorhanden war, dann dürften wahrscheinlich mehr als drei Viertel der Mitglieder dieses Hauses nicht in der Lage sein, ein solches Examen mit Glanz zu bestehen. Das, was ich hier über die Beschlüsse der Gewerbekommission sage, gilt selbstverständlich für meine Person für andere Kommissionen, wo ich nicht mitgearbeitet habe. Es versteht sich von selbst, dass bei der Überarbeitung, der wir so ziemlich alle in diesem Hause nach den verschiedensten Richtungen ausgesetzt sind, wir nicht in der Lage sind, bis ins Einzelne die Kommissionsberatungen zu verfolgen, und dass wir froh sind, wenn unsere Vertreter, die wir dorthin senden, dieses in gehöriger Weise tun; und wir verlassen uns auf diese, dass es in der richtigen Weise geschieht.

Ich will aber dem Herrn Abgeordneten Schmidt weiter erklären, dass, als vor kurzer Zeit eine Deputation der Kellner in meine Wohnung kam und mir die Befürwortung ihrer Petition ans Herz legte, ich sofort Veranlassung genommen habe, sie auf den Irrtum in derselben aufmerksam zu machen.

Ich kann dem Herrn Abgeordneten Schmidt weiter versichern, dass, wenn er nicht bereits hier öffentlich erklärt hätte, diesen Irrtum bei dem § 121 näher darzulegen, dies von meiner Seite geschehen wäre, da ich seitens meiner Fraktion zum Redner bei der Diskussion über den § 121 bestimmt bin. Dadurch glaube ich unsere Stellung zu diesem in den betreffenden Kreisen verbreiteten Irrtum dargetan zu haben.

Nun haben die Erklärungen des Herrn Handelsministers für mich diejenige Bedeutung, dass ich zunächst dem Antrag Gutfleisch-Krause, soweit er § 105 g unter die Bestimmungen des § 105 i aufnehmen will, keinen Widerstand entgegensetzen werde. Nach den Erklärungen, die vorher in Bezug auf diese Frage abgegeben waren, und auch noch nach dem Wort laut der Erklärungen, die der Herr Kommissar, Regierungsrat Wilhelmi, vorhin bei dieser Frage abgab, war ich allerdings der Meinung, dass die Regelung, welche von Seiten der Regierung früher oder später für diese hier in Betracht kommenden Arbeiter getroffen werden sollte, sich auf dem Wege vollziehen werde, dass dabei § 105 g in Anwendung kommen sollte, und von diesem Standpunkte aus war es mir dann etwas unverständlich, wie man von Seiten des Regierungstisches den Antrag Gutfleisch-Krause befürworten konnte. Nachdem nunmehr von Seiten des Herrn Handelsministers eine weitere Erläuterung dahin gegeben worden ist, dass er seinen Einfluss geltend machen werde, dass die verbündeten Regierungen die in Frage stehende Materie für die betreffenden Arbeiter gesetzlich regeln, hat die Sache ein anderes Gesicht bekommen. Nunmehr ist gegen die Aufnahme des § 105 g unter die Bestimmungen des § 105 i nichts ein zuwenden.

So sehr ich aber nun auch anerkenne, dass zunächst der Herr Handelsminister für Preußen in dem angedeuteten Sinne eine, wie ich glaube, für ihn bindende Erklärung in diesem Hause abgegeben hat, und bei dem Einflusse, den die preußische Regierung ja im Bundesrat hat, auch wohl anzunehmen ist, dass sie mit ihrer Ansicht dort die Majorität zu erlangen im Stande sein wird, so habe ich doch die Befürchtung, dass immerhin die hier in Frage stehenden Arbeiter und Personen noch geraume Zeit warten können, bis das in Aussicht gestellte Spezialgesetz in Wirksamkeit tritt. Nicht allein habe ich die Überzeugung, dass man im Bundesrat nicht so leicht in dieser Frage sich einigen wird; ich bin auch weiter der Überzeugung, dass hier im Reichstag eine spezielle Gesetzgebung dieser Art kaum mit derjenigen Glattheit durchgehen dürfte, die man vielleicht von Seiten des preußischen Herrn Handelsministers erhofft. Es haben zwar verschiedene Abgeordnete, die in dieser Frage Stellung genommen haben, ihre lebhafte Sympathie für die hier in Frage stehenden Arbeiter Ausdruck gegeben; aber nehmen Sie es mir nicht übel: solche Sympathieerklärungen treten in der Regel und zwar um so lebhafter ein, je weniger man geneigt ist, auf dem Wege der Gesetzgebung den Wünschen der betreffenden Kreise entgegenzukommen. Das ist wenigstens eine Erfahrung, die ich in meinem parlamentarischen Leben oft gemacht habe, dass, wo eine gewisse Abneigung besteht, etwas gesetzlich zu regeln, man aber gleichwohl das Bedürfnis nicht leugnen kann, man um so freigiebiger ist mit den Versicherungen, die man den Betreffenden macht, um sie zu beruhigen und auf längere Zeit zu vertrösten.

Ich bin nun freilich der Meinung, dass, nachdem ohne einen besonderen Widerstand von Seiten der Regierung in der Kommission man die vorliegende Resolution in Bezug auf die Einschränkung des Eisenbahnverkehrs am Sonntag beschlossen hat, es allerdings ein Widerspruch wäre, wenn die jetzt in Frage kommenden Arbeiter bei den Gast- und Schankwirtschaften und im Verkehrsgewerbe von jeder Sonntagsruhe ausgeschlossen werden sollten. So weit bis jetzt eine solche entschiedene Erklärung, wie wir sie von Seiten des Herrn Handelsministers gehört haben, nicht gegeben war, war in der Tat ein Widerspruch in den Beschlüssen der Kommission in Bezug auf den § 105 i und die von ihr vorgeschlagene Resolution vorhanden. Ich will auch hervorheben, dass es noch gar nicht lange Zeit her ist, dass man von derselben Stelle, von der man jetzt für diese Resolution sich erklärte, in der nachdrücklichsten Weise aussprach, dass, wenn auf allen anderen Gebieten eine gesetzliche Regelung der Sonntagsruhe möglich sei, sie auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens ohne die furchtbarsten Störungen und ohne die schwerste Schädigung großer Interessen nicht möglich wäre. Nun, nachdem die Schweiz und Österreich vorgegangen sind, sieht man, dass auch wir nicht zurückbleiben können, und so hat man sich damit einverstanden erklärt. Um so notwendiger aber kommt dann das Gleiche bei den hier in Frage stehenden Betrieben in Betracht. Denn so sehr das Personal in den Eisenbahnen und insbesondere im Güterverkehr durch überlange Arbeitszeit aus genutzt wird, so muss das eine anerkannt werden, dass im Großen und Ganzen die Arbeitszeit in diesen Betrieben weit geregelter ist, und zeitweise auch weitergehende Ruhepausen eintreten, als bei den anderen Gewerben der Fall ist, die wir hier unter § 105 i subsumiert haben. Hier herrscht allerdings die absoluteste Willkür.

Der Herr Abgeordnete Stolle hat bereits auf das Schankgewerbe hingewiesen. Ich möchte noch besonders darauf aufmerksam machen, dass unter der unmenschlich langen Arbeitszeit, die in diesem Gewerbe besteht, ganz besonders auch das weibliche Personal, das leider mehr und mehr in diesen Betrieben zur Anlockung der Gäste Unterkunft findet, leidet. Aber noch mehr: wenn schon dem männlichen Personal zugemutet wird von Seiten seiner Arbeitgeber, eine ganze Reihe von Arbeiten im Laufe des Tages zu vollziehen, namentlich bevor die eigentliche Bedienung der Gäste beginnt, die ein Arbeiter in jeder anderen Branche mit Entrüstung zurückweisen würde, weil er sie als eigentliche Dienstbotenarbeit im schlimmsten Sinne des Wortes bezeichnen würde, so trifft das für das weibliche Personal in weit höherem Grade zu. Dazu kommt aber noch, dass diese außerordentlich lange Ausnutzung der Arbeitszeit in Lokalen geschieht, die, wie wir alle wissen, in den allerseltensten Fällen auch nur den allerbescheidensten Anforderungen an gute Lust Rechnung tragen, und das darunter ganz besonders Lehrlinge leiden, also Leute in dem verhältnismäßig zarten Alter von 14 bis 17 Jahren, in den Jahren ihrer Entwicklung, die dadurch ganz besonders gestört wird. Und wer nur einmal das Personal in solchen Lokalen betrachtet hat, der wird finden, dass ein gesundes, blühendes Gesicht eine Seltenheit ist, dass es aber unter den Kellnerlehrlingen, es sei denn, dass einer eben erst in die Lehre getreten ist, gar nicht vorkommt. Denn wenn eine tägliche Arbeitszeit von 16,18 Stunden die Regel ist, und dabei an den Sonntagen das Personal womöglich noch länger angestrengt wird, so ist das unmenschlich zu nennen, und es ist kein Wunder, dass dann eine Aufreibung der Arbeitskraft stattfindet wie in wenigen anderen Betrieben.

Aber dasselbe ist auch in hohem Grade der Fall in den übrigen Verkehrsgewerben, insbesondere in denjenigen Betrieben, die den eigentlichen Fährverkehr umfassen. Für die Beherbergung und Erquickung kommen nach der Aufstellung der Gewerbezählung von 1882 über 300.000 beschäftigte Personen in Betracht, eine Zahl, die natürlich heute nach einem Zeitraum von 10 Jahren noch bedeutend höher geworden ist. Es kommen dann für die übrigen Gewerbe ebenfalls sehr bedeutende Personenzahlen in Betracht, namentlich auch für das Personenfuhrwerk, die Pferdebahnen, Straßenbahnen usw. Wir haben hier z. B. in Berlin eine Omnibus-Aktiengesellschaft, die den gesamten Betrieb des Omnibuswesens in der Hand hat. In diesem Betriebe sind über 500 Familienväter beschäftigt. Diese Leute haben eine tägliche Arbeitszeit von 17 bis 18 Stunden ohne jede Ruhepause Sonn- wie Werktag.

(Hört! Hört!)

Nun stellen Sie sich einmal das Familienleben dieser Männer vor, den Einfluss, den diese Männer auf die Erziehung ihrer Kinder ausüben können. Und Sie, die Sie sich mit ganz besonderem Nachdruck als Vertreter der Familien bezeichnen, die Sie so gern von der Heiligkeit der Familie sprechen, Sie wären doch in erster Linie dazu berufen, hier einzutreten und dafür zu sorgen, dass einer solchen barbarischen Ausbeutung der Menschenkraft und einer solchen Zerstörung aller menschlichen Beziehungen, insbesondere des Familienlebens, innerhalb Ihrer Gesellschaft so rasch als möglich ein Ende gemacht werde.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Diese Männer, die also eine 17-, 18 ständige Arbeitszeit jeden Tag und Sonntags oft noch mehr abzumachen haben, die in der Regel von 6 Uhr Morgens bis Nachts 12 Uhr auf dem Posten sein müssen, vor Antritt der Arbeit einen bedeutenden Weg nach dem Betriebslokal zu machen haben und Abends, wenn sie endlich fertig sind, von dem Betriebslokal nach ihrer Wohnung denselben weiten Weg zurücklegen müssen, diese Männer haben, sobald sie die lange Strecke von einem Ende der Stadt zum an deren durchfahren haben, eine Strecke, die wohl so ziemlich eine Stunde dauert, früher ¾ Stunden, endlich sieben Minuten Pause. Alsdann beginnt ihr Fahrdienst von neuem. Innerhalb dieser 7 Minuten haben sie die Pferde umzuspannen und haben zugleich in dieser Zeit, wenn die Mittagsstunde kommt, ihr Essen einzunehmen. Ich habe es in der letzten Zeit oft beobachtet, dass jeden Mittag z. B. an der Potsdamer Brücke – oder wo sonst immer die Haltepunkte der Strecken sind – die Frauen mit den Töpfen stehen, in denen sie ihren Männern das Essen bringen, und auf dieselben warten. Der Mann lehnt sich an einen Baum oder an irgend einen Gegenstand, der dort steht, seinen Topf in der Hand, und hat so eilig wie möglich das mittlerweile selbstverständlich kalt gewordene Essen herunterzuschlingen. Kaum ist er damit fertig, dann setzt er sich wieder auf den Bock, wo er den ganzen Tag allen Unbilden der Witterung ausgesetzt ist. Nachts 12 Uhr und noch später kommt er im höchsten Grade abgemattet und wie zerschlagen an allen Gliedern nach Hause und hat nun einige wenige Stunden der dürftigsten Ruhe. Diese Zustände treffen Tausende und Abertausende und sind fast überall im Verkehrsgewerbe und namentlich bei den Pferdebahnbetrieben in hohem Grade üblich.

Hier in Berlin ist allerdings in Bezug auf den Betrieb des Pferdebahnwesens eine nicht unerhebliche Besserung eingetreten, die die Beamten und Arbeiter dadurch erreichten, dass sie vor einigen Jahren drohten, wenn nicht ein anderer Zustand eingeführt werde, würden sie die Arbeit einstellen; und da sie gerade in einer für ihre Forderungen sehr geschickten Periode mit dieser ihrer Agitation hervortraten, und zugleich auch die Presse ohne Unterschied der Partei sich nicht der Ansicht verschließen konnte, dass die Forderungen der Leute vollberechtigt waren, so ist, was die Berliner Pferdebahn betrifft, ein erheblich günstigerer Zustand für das Personal eingetreten. Aber für alle übrigen Pferdebahn betriebe – und ich habe bei den verschiedensten Gelegenheiten in Städten wie Dresden und Leipzig bei dem Personal mich erkundigt – sind die Zustände ganz ähnliche, wie ich sie für das Personal der Berliner Omnibus-Aktiengesellschaft angeführt habe. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, dass hier in der dringendsten Weise eine Änderung und Besserung der Zustände notwendig ist. Gerade weil ich nur zu sehr fürchte, dass die in Aussicht gestellte gesetzliche Regelung der Frage noch eine ganz geraume Zeit – wahrscheinlicherweise sogar noch einige Jahre – wird auf sich warten lasten, ehe wir uns damit beschäftigen – man wird nach den Ausführungen des Herrn Handelsministers – ich nehme es ihm nicht übel – seitens der Regierung sich zunächst damit befassen, dass man genaue Enqueten anstellt, um ja nicht zu weit zu gehen und dem Unternehmer nicht zu wehe zu tun, und, wenn das alles geschehen soll, werden, wie gesagt, Jahre vergehen, ehe das hier in Frage kommende Personal vielleicht in die Lage kommt, die ihm so wohl zu gönnende Ruhe einigermaßen genießen zu können.

Meine Herren, aus diesem Grunde können wir auf Zurückziehung unseres Antrags nicht eingehen. Wir meinen dass das, was wir in unserem Antrag fordern, eine sehr billige Forderung ist. Dieses Personal ist in der Hauptsache, ja in der Regel – das gilt sowohl für das Personal der Fuhrwerksbetriebe wie für das Gastwirtschafts- und Schankpersonal– am meisten am Sonntag beschäftigt; der Sonntag ist derjenige Tag, an dem sie ihren besten Verdienst haben. In Berücksichtigung dieses Umstandes schlagen mir vor, dass wenigstens alle 4 Wochen ihnen, ein Sonntag eingeräumt werde, – eine Forderung, die, wie ich glaube, selbst in dem kleinsten Betrieb zu erfüllen ist. Ich meine, dass innerhalb 4 Wochen jeder Betriebsinhaber, der auch nur eine einzige Person beschäftigt, in der Lage ist, entweder alsdann durch seine Familienmitglieder einen Tag einzutreten, um den Kellner resp. die Kellnerin zu ersetzen, oder einen Lohnkellner oder eine Lohnkellnerin für einen solchen Tag anzunehmen, was ihn nach den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Stolle nicht einmal etwas kostet; die Kraft lässt er durch seine Gäste bezahlen. Solches Lohnpersonal ist sehr zahlreich vorhanden, namentlich in den großen Städten.

Um jedem Einwande, der uns in der Kommission bei ähnlichen Anlässen gemacht wurde, zu begegnen, haben wir noch in unseren Antrag aufgenommen, dass die von uns vorgeschlagenen Ruhebestimmungen nur für diejenigen Personen – ich will bemerken: ich habe eine kleine Änderung in unserem Antrage vorgenommen, dahin, dass ich vorschlage, in der ersten Zeile statt „Arbeiter“ „Personen“ zu setzen, damit auch die Kondukteure etc. bei Pferdebahnen und dergleichen mit unter die Bestimmung des Paragrafen fallen; ich sage also: – dass die Bestimmungen über die Ruhe nur da eintreten sollen, wo das Personal regelmäßig als Bedienungs- oder Fahrpersonal beschäftigt ist. Die Bestimmung tritt in den Betrieben nicht ein, für die etwa, wie das z. B. vielfach bei Lohnfuhrwerk der Fall ist, der Sonntag hauptsächlich in Betracht kommt, während die meiste übrige Zeit in der Woche nichts zu tun ist. Deswegen wird auch das Betriebspersonal in Schankwirtschaften und dergleichen, das oft an den meisten Wochentagen nichts zu tun hat, und für das der Sonntag als Hauptverdiensttag in Betracht kommt, ebenfalls durch unsere Anträge nicht getroffen. Sie sehen, dass wir den praktischen Verhältnissen im weitesten Maße Rechnung getragen haben, und dass das, was wir jetzt fordern, sehr wohl erfüllbar ist. Insbesondere ist auch die Forderung, dass dem regelmäßig beschäftigten Personal in der Woche eine 36stündige Ruhepause ein geräumt wird, nachdem es volle 6 Tage in der angedeuteten Weise aufs Äußerste ausgenutzt wurde, ausführbar. In der Woche, wo das Personal vielfach verhältnismäßig weniger in Anspruch genommen wird, dürfte leicht Ersatz zu finden sein, so dass nicht einmal eine wesentliche Schädigung der Unternehmer eintreten kann.

Also ich glaube: Sie dürfen die Sache nicht verschieben bis zu dem Zeitpunkt, den uns der Herr Handelsminister in Aussicht gestellt hat. Wir haben hier einen Kreis von Personen vor uns, der in einer Weise geschädigt und körperlich ausgenutzt wird, dass, wenn irgend einer, gerade er es ist, der unsere Hilfe in Anspruch nehmen muss und sie fordert. Es würde eine große Enttäuschung in den betreffenden Kreisen eintreten, wenn der Reichstag den Beschlüssen der Kommission abermals seine Zustimmung geben wollte und die von uns gestellten Anträge zurückwiese. Selbstverständlich werden wir, wenn, wie vorauszusehen ist, unser Antrag nicht die Zustimmung der Majorität findet, wenigstens dem Antrage der Herren Gutfleisch und Genossen unsere Zustimmung geben.

(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)


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