(66. Sitzung, Sonnabend den 14. Februar 1891)
[Nr. 1210. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1505-1509]
Vizepräsident Graf von Ballestrem: […] In der wiedereröffneten Diskussion über § 105 b Abs. 2 in Verbindung mit den Artikeln A und B der Kommissionsanträge, mit den Anträgen Auer und Genossen auf Nr. 216 1 b, Wöllmer, Dr. Hirsch auf Nr. 260, Dr. Hartmann und Genossen auf Nr. 262 III, Auer und Genossen auf Nr. 216 1 c, und endlich in Verbindung mit dem soeben verlesenen handschriftlichen Antrag Biehl zum Artikel B hat das Wort der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, da der soeben verlesene Antrag des Herrn Abgeordneten Biehl noch nicht seinem Wortlaut nach vorliegt, bin ich nicht in der Lage, mich über denselben des Näheren zu äußern. Ich will aber im Vorhinein erklären, dass, wenn der Antrag das bezweckt, was der Herr Abgeordnete Biehl gestern in seiner Rede ausführte, und sich innerhalb derjenigen Grenzen hält, die er hier zum Ausdruck brachte, ich meinerseits kein Bedenken habe, für diesen Antrag zu stimmen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich der Meinung bin, dass, wenn einmal Beschränkungen im Gewerbetrieb und in der Sonntagsarbeit eintreten, hier keinerlei Ausnahmen, mögen sie treffen wen sie wollen, zulässig sind, namentlich wenn, wie hier, es sich um Personen handelt, deren Gewerbebetrieb alsdann denjenigen, die durch das Gesetz geschützt werden, in bedenklicher Weise Schaden durch ihre Konkurrenz zu verursachen in der Lage wäre.
Im Übrigen glaube ich, dass die Debatte, die gestern hierüber in diesem Hause stattgefunden hat, nach außen hin in den Interessentenkreisen einige Verwunderung erregen wird.
Es ist ganz richtig, was der Herr Abgeordnete Dr. Hartmann gestern sagte, dass unser Antrag in dem ersten Arbeiterschutzgesetzentwurf nur eine Beschränkung des Sonntagsverkaufs in dem Handelsgewerbe auf 5 Stunden festsetzte. Ich muss aber demgegenüber dem Herrn Abgeordneten Dr. Hartmann bemerken, dass unser Arbeiterschutzgesetzentwurf mit dieser Beschränkung in einer Zeit eingereicht wurde, als es überhaupt sehr schwer war, in diesem Hause eine Majorität für eine wesentliche Beschränkung der Sonntagsarbeit durchzusetzen. Wir haben mit unserem Antrag damals nur bewiesen, dass wir nicht diejenigen Himmelstürmer und unpraktischen Leute sind, für die man uns gewöhnlich auszugeben pflegt. Aber, meine Herren, nachdem wir nun erkannt haben, dass diejenigen Kreise, die hier in allererster Linie in Frage kommen, also die Interessenten selbst, dass die überwiegende Mehrzahl derselben darauf drängt, dass der beabsichtigte Schutz ihnen im höheren Maße zuteil wird, als selbst die weitgehendsten Anträge von Parteien dieses Hauses ihnen wollten zuteil werden lassen, haben wir keinen Anstand genommen, diejenigen Bestimmungen jetzt aufzunehmen, die wir Ihnen zur Annahme empfehlen.
Es kann meines Erachtens gar kein Zweifel darüber bestehen, dass die sehr große Mehrheit der hier in Frage kommenden Interessenten und insbesondere diejenigen Kreise innerhalb dieser Interessenten, die eines Schutzes in ganz besonderem Grade bedürfen, mit denjenigen Bestimmungen ein verstanden sind, die wir hier Ihnen vorschlagen. Der Herr Abgeordnete Schmidt (Elberfeld) hat gestern geglaubt meinem Parteigenossen Singer entgegenhalten zu dürfen, dass seine Behauptung, dass die große Mehrzahl der Interessenten für unsere Auffassung sei, unrichtig sei, und glaubte das aus den eingegangenen Petitionen beweisen zu können. Er selbst nahm Veranlassung, diese Petitionen nach ihren verschiedenen Kategorien vorzuführen, und da habe ich aus seiner eigenen Ausführung die Tatsache bestätigt gefunden, dass nur ein sehr kleiner Teil sich gegen jede Beschränkung ausspricht, dass ein anderer, ebenfalls kleiner Teil eine Beschränkung nur bis Sonntag Nachmittag 3 Uhr zulassen wollte, dass aber eine sehr große Mehrheit 12 oder 1 Uhr oder noch früher ihre Geschäfte zu schließen wünscht.
Es ist nun Tatsache, dass, als in der Kommission diese Wünsche laut wurden, sogar die Vertreter der entgegengesetztesten Parteien dieses Hauses der Meinung waren, dass ein höherer Schutz dem kaufmännischen Personal zuteil werden müsste, als dieser in der Regierungsvorlage Ausdruck fand. Während von unserer Seite bei der ersten Lesung der Kommission beantragt wurde, wie jetzt Mittags 12 Uhr zu schließen, war es der Abgeordnete von Kleist-Retzow, der die Sonntagsruhe bereits Vormittags 10 Uhr für die kaufmännischen Geschäfte beginnen lassen wollte. Sie werden doch nicht bestreiten, dass, wenn einer die ländlichen Verhältnisse kennt und hier bei den verschiedensten Gelegenheiten für die Interessen der kleinen Gewerbetreibenden und Kaufleute auf dem Lande eingetreten ist, es gerade der Herr Abgeordnete von Kleist-Retzow war. Und er war wenigstens bei der ersten Lesung in der Kommission der Meinung, dass eine Arbeitszeit bis 10 Uhr Vormittags, die am Sonntag gestattet werde, ausreichend genüge.
Aber, meine Herren, es unterliegt auch keinem Zweifel, dass die fast wunderbare Übereinstimmung, die in dieser Frage zwischen einem sehr großen Teil der Unternehmer und einem noch weit größeren Teil der Gehilfen und des Personals in den kaufmännischen Geschäften zutage tritt, ihre sehr natürliche Ursache hat. Es ist bereits gestern von mehreren Seiten ganz mit Recht darauf hingewiesen worden, dass das hier in Frage stehende kaufmännische Gewerbe, insbesondere bestimmte Kategorien desselben – und für diese möchte ich insbesondere das Kolonialgeschäft, das Materialgeschäft, überhaupt das Detailgeschäft hervorheben – das dort die Arbeitsverhältnisse so außerordentlich ungünstig sind wie kaum in einem anderen Gewerbebetrieb. Es gibt wenig Unternehmungen, wo die Arbeitszeit so andauernd und die Lebensverhältnisse für das Arbeiterpersonal so ungünstig sind, wie gerade bei den angeführten Betrieben des Handelsgewerbes. Ich werde bei den späteren Paragrafen noch Gelegenheit nehmen, auf einige besondere Gewerbe, in denen das Personal in gleicher Weise einer außerordentlichen Ausbeutung ausgesetzt ist, zu sprechen zu kommen. Wir haben hier eine Petition der kaufmännischen Gehilfen der großen Handelsstadt Hamburg. In dieser Petition wird angeführt, dass insbesondere in Kolonialwarengeschäften die Arbeitszeit überall 16 bis 18 Stunden das ganze Jahr hindurch an Wochentagen, Festtagen und Sonntagen dauert. Und das trifft für fast sämtliche Orte Deutschlands zu; denn ich habe hier eine Schrift über die Lage der Handlungsgehilfen, die vom Vorstand des Verbandes der deutschen Handlungsgehilfen, Georg Hiller in Leipzig, ausgeht, in der zahlreiche Daten enthalten sind, die das bestätigen. Es ist Tatsache, dass diese Arbeitszeit vollbracht werden muss ohne Pause; die Gehilfen, Ladnerinnen, Lehrlinge insbesondere haben den ganzen Tag nicht eine Viertelstunde Pause, wenn nicht der Mangel an Kundschaft dieselbe gewährt. Das Essen wird eilig eingenommen. Sobald sie damit fertig sind, müssen sie in den Laden treten und die Kundschaft bedienen. Sehr oft werden sie – ich habe das in meiner Lehrzeit in einem Drechslergeschäft, dass mit einem Ladengeschäft verbunden war, selbst kennen gelernt – während des Essens herausgerufen und müssen die Kundschaft bedienen.
Dann, meine Herren, sind weiter die Wohnungen dieser Leute meist ganz außerordentlich schlecht. Gerade in der Hamburger Petition wird angeführt, wie die Handelsherren in Hamburg sich gar nicht genieren, ihrem kaufmännischen Hilfspersonal, dass bei ihnen in Kost und Logis ist, die allerschlechtesten Winkel, die man keinem Haustier anweisen würde, weil man dessen Gesundheit zu schädigen fürchtet, zuweist, Winkel unter den Treppen, in feuchten Kellern, in Bodenkammern, die das ganze Jahr nicht geheizt werden können usw. Das sind für Tausende und Abertausende dieser Handlungsgehilfen, Lehrlinge und Ladnerinnen die Orte, wo sie zu wohnen haben. Dabei sind die Verhältnisse während des ganzen Tages in vielen der Läden, namentlich in Kolonialwarengeschäften, sehr schlechte. Die Läden können nicht geheizt werden, und nicht selten werden sie das ganze Jahr von keinem Sonnenstrahl getroffen. Es herrschen die allerungünstigsten Bedingungen für Luft und Licht. Das sind für einen großen Teil der hier in Frage kommenden Kategorien von Gehilfen und Arbeitern die Bedingungen, unter denen sie täglich ihr Leben zubringen mästen.
Wenn Sie das im Auge behalten, so müssen Sie zugeben, dass, wenn es irgend eine Klasse von Arbeitern gibt, die geschützt werden muss, es die hier in Frage stehende ist. Hätten wir wirklichen Arbeiterschutz, während wir erst die ersten Anfänge eines solchen haben, dann hätten die verbündeten Regierungen, die so eifrig darauf ausgegangen sind, die Kontraktbruchzahlen in Deutschland festzustellen, eine Untersuchung über die Arbeiterverhältnisse gewisser Kategorien von Arbeitern, insbesondere der hier in Frage kommenden Personen, ferner der Arbeiter in Bäckereien, Müllerei-, Brauereigewerbe etc., aufgestellt. Und wenn sie alsdann die tatsächlichen Verhältnisse kennen gelernt hätten: – ich habe bis auf Weiteres das Zutrauen zu ihnen, sie würden sich in ihrem Gewissen gedrungen gefühlt haben, uns ein Gesetz vorzulegen, dass die tatsächliche Arbeitszeit dieser Kategorie von Arbeitern bedeutend beschränkt. Je schlimmer diese Verhältnisse sind, je weniger bei der gegenwärtigen Stimmung dieses Hauses und bei den Regierungen Aussicht vorhanden ist, dass diese Kategorien auf andere Weise auch bei ihrer Werktagsarbeit geschützt werden, wie das das allgemeine Verlangen ist, um so notwendiger ist es, dass wir da, wo Sie bereit sind, Ihre Hand zu bieten, Maßnahmen treffen, dass wenigstens einigermaßen diesen Kategorien von Personen die Sonntagsruhe gewährt wird.
Meine Herren, ich meine: wenn, wie wir hier vorschlagen, Sonntag Mittag 12 Uhr als Schlussgeschäftszeit in kaufmännischen Geschäften überall ausgesprochen wird, dies auch für die Landbevölkerung genügt, um diejenigen Bedürfnisse vollkommen zu befriedigen, die sie an diesem Tage befriedigen will. Es haben hier große Debatten und Auseinandersetzungen stattgefunden über die Möglichkeit, diese Bedürfnisse insbesondere für die Landbevölkerung befriedigen zu können. Ich habe seinerzeit selbst als Lehrling in einer kleinen Stadt, die ganz wesentlich in ihrer Existenz von der Landbevölkerung abhängt, meine Lehrjahre zugebracht. Ich bin infolge davon, dass wir zugleich ein Verkaufsgeschäft neben der Drechslerwerkstätte hatten, genötigt gewesen, während der Lehrzeit diese Sonntagsdienste durchzukosten wie irgend einer. Und da kann ich insbesondere dem Herrn Abgeordneten von Stumm die Versicherung geben, dass er sich gewaltig irrt, wenn er glaubt, dass die Gefühle, mit denen in diesen Gewerbebetrieben am Sonntag die Gehilfen und Lehrlinge verweilen, andere seien, als wie sie mein Freund Singer schilderte, indem er hinwies auf die Stimmung, die den Gehilfen und Arbeiter beschleicht, wenn sie am Sonntag im Laden stehen müssen, während alle ihre Freunde und Bekannte aus den anderen Gewerbebetrieben einen freien Sonntag Nachmittag genießen. Ich habe damals in meiner Lehrzeit – ich führe das nicht an, um mich persönlich in den Vordergrund zu stellen; ich führe es nur als Beispiel an, weil ich die Zustände an meinem eigenen Leibe kennen gelernt habe, und weil ich weiß, dass sich noch Zehntausende, insbesondere in den kleinen Städten und auf dem Lande, bis heute in gleicher Lage befinden – ich habe also, genau wie es jetzt im Kolonialgewerbe üblich ist, die Verpflichtung gehabt, jeden Tag von morgens 5 Uhr bis abends 7 Uhr ununterbrochen im Geschäft zu sein. Es gab keine Mittagsrast, keine sonstige Pause. Das Essen wurde förmlich hinuntergeschlungen und oftmals, wie ich schon anführte, noch durch zwei- oder dreimaliges Klingeln der Kunden unterbrochen. Nach dem Essen musste man sofort wieder in die Drehbank steigen; sehr oft kam es auch vor, besonders vor den Märkten und vor den Feiertagen, dass die Arbeit von morgens 4 bis abends 9 und ½10 Uhr dauerte, gerade wie es heute noch im Kolonialgewerbe der Fall ist. Werden doch in Berlin, aber auch in den kleinen Städten und auf dem Lande, die Läden vor 9, 10, ja selbst 11 Uhr nicht geschlossen. Am Sonntag hatte ich die Pflicht, im Laden zu stehen, und da stehe ich nicht an zu sagen, dass es mehr als einmal vorgekommen ist, wenn ich am Sonntag Nachmittag im Laden stand und vergeblich stundenlang auf einen Kunden wartete, weil in der Regel im Sommer nach 2 Uhr Nachmittags kaum mehr ein Kunde sich sehen ließ, – das ich geweint habe, wenn meine Freunde am Laden vorbeigingen, freundlich grüßten und hinauszogen in die schöne Natur und Ausflüge machen konnten, während ich verurteilt war, bis 6 und 7 Uhr im Laden zu stehen und endlich zwei oder vielleicht drei Stunden freie Zeit für die ganze Woche erhielt. Das trifft auf viele Tausende auch heute noch zu.
Der Herr Abgeordnete Biehl meinte, es gäbe auf dem Lande wenig Kommis; aber es gibt viel junge Leute als Lehrlinge in den Geschäften und insbesondere auch viele Ladnerinnen, und da ist es ein ganz besonderer Missbrauch, der in den beteiligten Kreisen ebenfalls schwer gefühlt wird, dass in vielen kleinen Handelsgeschäften eine förmliche Lehrlingszüchterei eingerissen ist, weil man in Folge der Konkurrenzverhältnisse des Großhandels und des Großkapitals nicht mehr erwachsene Gehilfen bezahlen kann. Dies gilt namentlich vom Kolonialwaren- und Detailhandel, in welchem die Lehrlingszüchterei in wahrhaft unerhörtem Maße um sich greift. In der mir hier vorliegenden Broschüre werden aus den Kreisen der Würzburger Kaufmannschaft sehr lebhafte Beschwerden über diese Zustände geführt, und diejenigen, die die Gegend von Würzburg kennen, werden wissen, dass auch Würzburg, obgleich es bereits eine bedeutende Mittelstadt ist, zu den Städten gehört, die am Sonntag auf eine ganz erhebliche Landkundschaft rechnen können. Gleichwohl hat sich fast die gesamte Würzburger Kaufmannschaft für völligen Schluss der Geschäfte und für vollkommene Sonntagsruhe erklärt. Weiter wird angeführt, dass es in Würzburg ein Handelsgeschäfte gebe, in dem 3 Kommis und 18 Lehrlinge beschäftigt werden.
(Hört! Hört!)
Es wird ferner in der mir vorliegenden Schrift hervorgehoben, dass die kaufmännischen Geschäfte nicht selten seien, in welchen auf einen Kommis 3 bis 4 Lehrlinge kommen, die diese unerhört lange Arbeitszeit durchzumachen haben. Sind das nicht Missverhältnisse der schlimmsten Art? Dass hier der Gesetzgeber im Interests der geistigen und physischen Entwicklung alle Ursache hat, gründlich einzugreifen, unterliegt keinem Zweifel.
In einem Bericht aus Posen wird angeführt, dass die Arbeitszeit der jungen Leute an Sonn- und Wochentagen derart sei, dass man Beispiele nachweisen könne, dass bei der langen Dauer der Lehrzeit in kaufmännischen Geschäften und in der Unmöglichkeit, sich auszubilden, einzelne Lehrlinge sogar das Schreiben verlernt hätten; sie haben mit Heringen und allen möglichen Drogen zu tun, aber sie haben fast keine Gelegenheit, sich im Schreiben zu üben. Meine Herren, ich glaube, dass das Zustände sind, die wahrhaftig einer gründlichen und dringenden Abhilfe bedürfen. Bei der Entwicklung des Verkehrswesens heute unterliegt es keinem Zweifel, dass, wenn am Sonntag Vormittag bis 12 Uhr für den Handel das Geschäft offen gehalten wird, dies vollständig genügt auch auf dem Lande.
Ich möchte weiter hervorheben, dass es auch meines Erachtens kaum einem Zweifel unterliegen kann, dass, wenn durch das Gesetz eine Einschränkung der Tätigkeit im Handelsgewerbe auch in Bezug auf die Verhältnisse des platten Landes eingeführt wird genau so, wie in denjenigen Ländern, wo man seit Jahrhunderten keine Öffnung der Läden am Sonntag kennt, wie in England und in den Vereinigten Staaten, auch hier sich die Sitten sehr rasch diesen neuen Einrichtungen anbequemen werden. Schon gegenwärtig wird für das Land ein großer Teil der Bedürfnisse an Wochentagen, wo die Wochenmärkte, Jahrmärkte usw. stattfinden, befriedigt, und außerdem sind mit sehr wenigen Ausnahmen die Verbindungen der kleinen Landstädte und des platten Landes mit den Städten solche, dass nur sehr wenige Ortschaften nicht in der Lage sind, schon am Sonntag Vormittag ihre Bedürfnisse befriedigen zu können.
Nach meiner Überzeugung wird durch eine solche Beschränkung, wie wir sie wollen, dass nämlich Mittag 12 Uhr im ganzen Deutschen Reiche, in der Stadt wie auf dem Lande, die Verkaufslokale geschlossen werden müssen, nicht etwa eine Schädigung des Handels auf dem platten Lande und in den kleinen Landstädten herbeigeführt, sondern im Gegenteil eine größere Begünstigung desselben. Denn wenn Sie ermöglichen, dass die Landleute nach der entfernteren größeren Stadt im Laufe des Nachmittags mit der Eisenbahn fahren können, wie sie sich jetzt schon in hohem Maße daran gewöhnt haben, alle besseren Bedürfnisse in der Stadt zu befriedigen, so ist es außer Zweifel, dass sie alsdann immer mehr nach den größeren Städten gelenkt werden. Dagegen wird eine Stärkung des Kleinhandels auf dem Lande eintreten, wenn Sie die Verkaufszeit beschränken und Bestimmungen ein führen, welche die Landleute nötigen, zum größeren Teile ihre Bedürfnisse in den zunächst gelegenen Orten und Städten befriedigen zu müssen.
Was der Herr Abgeordnete Freiherr von Stumm gegen die schon jetzt bestehende Konkurrenz der größeren Städte und des Handels dort angeführt hat, ist ja richtig. Wenn er das billige 50-Pfennig-Porto, was in vielen Fällen sogar zum 25-Pfennig-Porto wird, anführt, wenn er ferner auf die weit gediehene Organisation des Stadtreisenden- und Ortsreisendenwesens hinweist, so sind das Einrichtungen, die durch die vorliegenden Bestimmungen in keiner Weise in ihrer Entwicklung berührt werden, gegen die wir kein Mittel haben ankämpfen zu können, und gegen die ich, wie ich von meinem Standpunkte aus hinzufügen will, auch gar keine Neigung habe irgendwelche einschränkende Bestimmungen zu machen.
Dann möchte ich noch auf eines aufmerksam machen und insbesondere den Herren vom Zentrum zu bedenken geben. Ihr Redner, der Herr Abgeordnete Dr. Schädler, hat gestern in einem gewissen Gegensatz zu meinem Freunde Singer nachdrücklich betont, das für Sie auch bei der Sonntagsruhe in Frage käme, dass nicht allein die arbeitende Bevölkerung ihr Bedürfnis nach Vergnügen, nach Lebensannehmlichkeit, nach Erholung am Sonntag befriedigen solle, sondern das sie insbesondere auch ihre religiösen Bedürfnisse zu befriedigen Gelegenheit habe. Gut, meine Herren, wir treten diesem gar nicht entgegen; tolerant, wie wir sind
(Heiterkeit),
erlauben wir jedem, zu glauben, was er will, und in die Kirche zu gehen, so oft er will. Aber eines möchte ich festhalten: dass Sie, indem Sie gegen unsere Anträge sich erklären, selbst in hohem Maße dem Bibelspruch widersprechen, der da sagt: sechs Tage sollst du arbeiten und am siebenten sollst du ruhen.
Und noch eins! Ich meine, in dieser Beziehung sollten Sie alle, die Sie mit besonderer Vorliebe sich gute Christen nennen, einmal das Beispiel der orthodoxen Juden nachahmen. Meine Herren, der Jude steht ja allgemein in dem Geruche, geldgierig, gewinngierig zu sein. Ich lasse es dahingestellt sein, inwieweit diese Anklage wahr und richtig ist; das eine steht aber fest: es werden in der mir hier vorliegenden Broschüre zahlreiche Beispiele angeführt, und es wird dies insbesondere auch durch die Sonntagsarbeitsenquete, die im Jahre 1885 von den verbündeten Regierungen vorgenommen wurde, bestätigt, dass überall in Deutschland wenigstens die orthodoxen Juden am Sabbat, das heißt am Samstag, den Laden schließen und erst Abends 6 Uhr, wenn der Sabbat nach jüdischem Ritus zu Ende ist, wieder den Laden öffnen. Da nun aber vielfach – ich weiß das speziell aus Sachsen – in großen Städten durchgeführt ist, dass z. B. die Manufakturwarengeschäfte und eine Menge anderer Geschäfte mit Ausnahme der Kolonialwarengeschäfte, der Bäckereien, Fleischereien und Zigarrengeschäfte geschlossen sind, so sind diese Juden genötigt, nicht bloß einen Tag, sondern zwei Tage zu feiern. Was das bedeuten will, wird jeder anerkennen, der weiß, dass bei den meisten dieser Geschäfte der Samstag einer der Hauptverkehrs- und Einnahmetage ist; und dennoch halten die Juden streng darauf, dass sie an diesem Tage schließen und sich den an diesem Tage unzweifelhaft bedeutenden Gewinn entgehen lassen. Sie hören auch andere Gewerbetreibende, z. B. unsere Bäcker, erklären, ohne Sonntagsarbeit nicht existiere zu können. Nun, abgesehen davon, dass in dem Hauptorte des Wahlkreises, in dem unser Kollege Dr. Windthorst gewählt ist, in Meppen, es seit vielen Jahren ausnahmsweise üblich ist, dass die katholischen Bäcker am Sonntag überhaupt nicht backen, ist es aber allgemein, dass die jüdischen Bäcker in Frankfurt a. M., in der Provinz Posen oder wo sie sonst sind, regelmäßig am Sabbat nicht backen, dass die jüdischen Müller am Sabbat ihre Mühlen einstellen usw. Sie sehen also, dass unsere Vorschläge sehr wohl durchführbar sind, wenn nur der gute Wille vorhanden ist. Der scheint mir aber bei denen, die sich mit Vorliebe Christen nennen, bis jetzt noch sehr zu mangeln.
Nun, meine Herren, ist ja allerdings der Antrag des Triumvirats für Verschlechterungsanträge, Dr. Gutfleisch, Möller, Letocha, Freiherr von Stumm zurückgezogen worden.
(Zuruf.)
– Ja, es sind sogar ihrer fünf statt drei. – Die Herren haben gedroht, ihren Antrag in veränderter Fassung wieder einzubringen. Da möchte ich Ihnen aber in erster Linie den guten Rat geben, sich wenigstens in Bezug auf die Motive, die Sie für einen solchen Antrag bestimmen, zu verständigen. Diejenigen von den Antragstellern, die über den Antrag gesprochen haben, sind nach meiner Überzeugung in der Auffassung über die Bedeutung des Antrags sehr wesentlich auseinandergegangen, insbesondere auch noch, insoweit die Ausführungen des Handelsministers, der sich ebenfalls für diesen Antrag erklärte, in Frage kommen. Der Herr Abgeordnete Freiherr von Stumm erklärte ausdrücklich, der Antrag sei eigentlich wesentlich dekorativer Natur. Ich glaube, mit Dekorationen wollen wir uns doch in diesem Gesetze nicht abgeben, und da möchte ich auf eins die Herren für ihren künftig zu stellenden Antrag aufmerksam machen.
Meine Herren, die Bestimmung, dass an den ersten drei hohen Festtagen des Jahres das Handelsgewerbe vollkommen geschlossen sein soll, ist bei der ersten Lesung und zwar, wenn ich nicht irre, einstimmig gefasst worden. Zwischen der ersten und zweiten Lesung lagen mehrere Monate. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Interessentenkreise in bedeutendem Maße sich mit den Beschlüssen der Gewerbekommission befasst; sie haben insbesondere, wie die vorliegenden Petitionen beweisen, sich im Handelsgewerbe mit dieser Frage des Ausführlichen beschäftigt, und von all den zahlreichen Petitionen ist, soweit ich deren Inhalt kenne, auch nicht eine einzige, die sich dagegen ausgesprochen hätte, dass man diese drei Feiertage nicht schließen solle. Ich habe sogar in meinem Verkehr mit Geschäftsleuten gehört, dass kein Beschluss der Kommission den betreffenden Interessentenkreisen mehr Genugtuung bereitete, als gerade der, dass die kaufmännischen Gewerbe wenigstens drei volle Ruhetage im Jahre haben sollen. Alle erklärten: endlich bekommen wir doch einmal wenigstens drei Ruhetage; und – ich übertreibe nicht – als ich von den verschiedensten Seiten gefragt wurde, wann tritt denn das Gesetz in Kraft, und ich antwortete: frühstens nächstes Jahr, – empfand man eine gewisse Enttäuschung, indem man wünschte, schon sofort von Ostern oder Pfingsten ab in den Genuss dieses Feiertags treten zu können.
Sie sehen also, meine Herren, dass diese Interessentenkreise durchaus nicht wünschen, dass ihnen diese Konzession verloren gehe. Die Ausführungen, die der Handelsminister gestern für die Notwendigkeit solcher Bestimmungen machte, werden nach meiner Überzeugung durch die Erfahrung und die Aussagen, welche die sachverständigen Kreise bei Gelegenheit der Enquete über die Sonntagsarbeit gemacht haben, nicht unterstützt. Die Aussagen der bremischen Kaufmannschaft gingen in der Hauptsache dahin, dass am Sonntage ihre geschäftlichen Beziehungen mit England und Amerika ruhten, weil eben dort die strenge Sonntagsfeier eingeführt ist. Die Hamburger Kaufleute – und das sind doch gewiss die Kaufleute ersten Ranges, die für die Fälle, die hier der Herr Handelsminister angeführt hat, in Frage kommen – erklärten: bei ihnen werde nur in ganz wenig Geschäften des Sonntags 1 bis 2 Stunden auf dem Kontor gearbeitet, und auch diese Sitte komme mehr und mehr in Abgang. Man sucht sie also zu beseitigen. Andere erklären: wenn die Post sich herbeilassen und entschließen könnte, an Sonn- und Festtagen den Telegrafendienst und das Briefaustragen einzustellen, würden sie mit Vergnügen auf diese Art von Geschäfte verzichten. Jedenfalls sind die Fälle, wo sofort an einem solchen Tage eine Antwort, sei es telegrafischer oder brieflicher Art, abgehen muss, weil vielleicht große Verluste oder andererseits große Gewinne auf dem Spiele stehen, so außerordentlich gering, dass sie meines Erachtens für eine gesetzgeberische Regelung gar nicht in Frage kommen können, und dass wohl so ziemlich in allen Fällen diese geringe Zahl von notwendigen Antworten der Chef, den die Sache doch zunächst angeht, selbst beantworten kann, so dass wiederum eine gesetzliche Bestimmung nicht notwendig ist.
Aber auch die Gründe, die der Herr Abgeordnete Dr. Gutfleisch angeführt hat, sind gar nicht maßgebend. Die Lohnverhältnisse kommen für seinen Antrag gar nicht in Betracht. Was den Weihnachtsfeiertag betrifft, so ist die Sache sehr oft so, dass am heiligen Abend gar nicht gelohnt wird, weil in der Regel, wenigstens in den meisten Fällen, Samstag gelohnt wird, und wenn dieser Tag nicht zufällig auf einen Samstag fällt, so tritt an demselben überhaupt keine Lohnzahlung ein. Dann aber, und das weiß der Herr Abgeordnete Dr. Gutfleisch weniger aus seiner Erfahrung, wir aber wissen es um so genauer, dass in fast allen Geschäften durch ganz Deutschland gerade am Vorabend dieser 3 Tage die Sitte besteht, dass in vielen Fällen 12 Uhr Mittags, spätestens aber und unter allen Umständen Nachmittag 4 Uhr die Geschäfte geschlossen werden, so dass die arbeitende Bevölkerung ihr Geld an diesem Tage besitzt und noch hinlänglich Zeit hat, um ihre Bedürfnisse befriedigen zu können.
Also, meine Herren, ich mag die Sache ansehen, von welcher Seite ich will, es gibt nicht einen einzigen Grund, ja nicht einmal einen Scheingrund, der für einen solchen Antrag spricht; und wenn Sie die Wohltat, die Sie jetzt unzweifelhaft durch diese Beschlüsse der hier in Frage kommenden Bevölkerung erwiesen haben, wieder aufheben, so, glaube ich, werden Sie in Deutschland kaum an irgend einer Stelle auf Dank rechnen können.
Schließlich möchte ich noch mit wenigen Worten auf unseren letzten gestellten Antrag kommen, weil er mehrfach missverstanden worden ist. Der Vorschlag, dem letzten Satze in Absatz 2 hinzuzufügen: und muss die Beschäftigung spätestens 6 Uhr Abends beendet sein, – ist so aufgefasst worden, als beabsichtigten wir damit auszudrücken, dass, falls unser Antrag auf eine Zeitbeschränkung für Mittags 12 Uhr fällt, alsdann die Zeit von 6 Uhr für die 5 Stunden maßgebend sein sollte. Das ist durchaus nicht der Fall. An der Stelle, wo dieser Zusatz treten soll, soll er und kann er nach meiner Auffassung nichts anderes besagen, als dass in den Fällen, wo die Behörde von den Bestimmungen in Absatz 2 Gebrauch macht, dass 4 Wochen vor Weihnachten und in sonstigen außerordentlichen Zeiten, z. B. zur Messzeit, Sonntagsarbeit bis 10 Stunden gewährt wird, diese um 6 Uhr Abends aufhören soll. Wir wünschen, dass an diesen Tagen wenigstens 6 Uhr Abends die Arbeitszeit zu Ende ist. Wir gehen von der Ansicht aus, dass gerade in solcher Zeit, namentlich vor Weihnachten, die Arbeitszeit des kaufmännischen wie des gewerblichen Hilfspersonals in den Wochentagen noch länger dauert und anstrengender ist als sonst. Und wenn sie nun auf Wochen gezwungen werden, die Sonntage zu arbeiten, dann, meine ich, ist es ein sehr mäßiges Verlangen, vorzuschreiben, dass wenigstens Abends 6 Uhr die Läden und Werkstätten geschlossen werden, damit das Hilfspersonal, welches in solchen Zeiten in der Woche vielfach noch bis in die Nacht arbeiten muss, wenigstens einige Stunden für sich hat. Denn, wenn Abends 10, 11 Uhr in den Geschäften geschlossen wird, ist erst das durch die Kundschaft am Tage hervorgebrachte Durcheinander in den Warenbeständen in Ordnung zu bringen, was oft weitere Stunden in Anspruch nimmt. Da soll also das Personal wenigstens von 6 Uhr einige Stunden der Ruhe und Erholung gesichert erhalten. Das allein ist die Bedeutung dieses Antrags, und ich meine, dass Sie gegen denselben nichts einzuwenden haben können.
Aber, meine Herren, ich glaube, dass nach der Motivierung, die wir überhaupt unseren Anträgen gegeben haben, wesentliche Gründe nicht gegen dieselben sprechen, und bitte, dass Sie denselben Ihre Zustimmung geben.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)
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