(64. Sitzung, Donnerstag den 12. Februar 1891)
[Nr. 1208. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1467-1469]
Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Meine Herren, nach nahezu zwei Jahrzehnte langer Agitation der deutschen Arbeiter ist endlich der Zeitpunkt gekommen, wie es scheint, dass in Bezug auf die Sonntagsarbeit ein Gesetz zwischen Reichstag und Regierung zu Stande kommt.
Wenn aber, wie hier im §105 im ersten Absatz geschieht, generell die Sonntagsarbeit verboten wird, so ist doch die Zeit, welche als Sonntagsruhe durch das Gesetz festgestellt werden soll, eine zu kurze. Wenn wir es ermöglichen könnten, dass in das Gesetz auch Bestimmungen über die Maximalarbeitszeit und namentlich auch über das Verbot der Nachtarbeit für alle diejenigen Gewerbe und Industrien, in denen nicht kontinuierlicher Betrieb vorhanden ist, eingeführt würden, würden wir davon absehen können, besondere Anträge für die Sonntagsruhe zu stellen; diese ergäbe sich dann in Verbindung mit den Bestimmungen des jetzt vorliegenden § 105 Abs. 1 von selbst. Aber, meine Herren, das ist nicht der Fall. Weder wird sich der Reichstag dazu veranlasst finden, einen Maximalarbeitstag einzusetzen, noch haben wir Aussicht, dass ein allgemeines Verbot der Nachtarbeit, mit Ausnahme der von mir bezeichneten Fälle, unter Zustimmung des Reichstags und der Regierungen Gesetz wird; deshalb müssen wir darauf sehen, dass ein Gesetz über die Sonntagsruhe zustande kommt, nach dem der Sonntag auch wirklich zur Ruhezeit für den Arbeiter wird. Der Arbeiter soll wenigstens einen Tag in der Woche haben, an dem er sich nicht bloß ausruhen, sondern auch als Mensch fühlen und sich mit seiner Familie seines Lebens erfreuen kann. an dem er in der Lage ist, die Natur zu genießen und alle diejenigen Genüsse, soweit seine Mittel reichen, sich zu verschaffen, welche die bemittelten Klassen der Gesellschaft im Verhältnis zu den Arbeitern in überreichem Maße für sich besitzen. Bei der jetzt in § 105 a vorgeschlagenen Zeit ist das nicht der Fall. Die Kommissionsvorlage bestimmt, dass die Sonntagsruhe mindestens 24 Stunden zu dauern habe. Es ist also bei kontinuierlichen Betrieben der Fall denkbar, dass entweder die Arbeit Sonnabend Abend um 6 Uhr geschlossen und am Sonntag Abend um 6 Uhr wieder aufgenommen wird, oder sie wird Sonntags Morgens um 6 Uhr geschlossen und alsdann Montags früh wieder aufgenommen. Im einen wie im anderen Falle ist der Arbeiter um einen großen Teil des Sonntags gebracht. Derjenige Arbeiter, der am Sonntag Abend 6 Uhr, also nach 24 ständiger Pause – wie die Vorlage vorschreibt – zur Arbeit zu gehen gezwungen ist, wird spätestens um 5 Uhr genötigt sein, sich wieder in die Werktagskleidung zu werfen und seinen Weg zur Fabrik, zum Bergwerk usw. anzutreten. Hat er nach der Fabrik, dem Bergwerk einen weiten Weg, wie es in Tausenden Fällen der Fall ist, so wird er schon Sonntag Nachmittags 4 Uhr Vorbereitungen für die um 6 Uhr Abends beginnende Arbeit zu treffen haben. Was das aber für einen Eindruck auf den Arbeiter macht, der genötigt ist, an einem schönen Sonntag Nachmittage auf Arbeit zu gehen, darüber habe ich in meiner Praxis öfter Erfahrungen gemacht. Ein Gefühl der Erbitterung und Zurücksetzung, ein Gefühl des Zornes entsteht darüber, dass er zu einer Zeit, wo alle anderen in der Lage sind, Ruhe und Vergnügen zu genießen, zur Arbeit muss, dass er von der Benutzung der schönen Nachmittagsstunden eines Sommersonntags ausgeschlossen ist und, statt sich wie andere den Genüssen der Natur hingeben zu können, genötigt ist, zur Arbeit zu gehen, ins Bergwerk, in die Fabrik steigen zu müssen; das erregt ein Gefühl des Neides und der Erbitterung, das nur natürlich ist und bei ihm die größte Unzufriedenheit mit seiner Lage hervorruft.
Wird er Sonntags Morgens um 6 Uhr von der Arbeit entlassen, so ist das erste für ihn, dem Schlafbedürfnisse nachzukommen; er wird einen großen Teil des Tages mit Schlafen zuzubringen haben. Also auch bei dieser Einrichtung wird er notwendigerweise um einen bedeutsamen Teil der Zeit, die er zur Verfügung haben sollte – und wir verlangen, dass er den ganzen vollen Tag zur beliebigen Benutzung zur Verfügung hat – beraubt werden. Was das bedeutet für Männer, die Familie haben, die das natürliche Bedürfnis besitzen, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu bekümmern, die das berechtigte Verlangen haben, am Sonntag einen Spaziergang mit ihrer Familie zu machen, mit ihr ein öffentliches Lokal zu besuchen, um sich an einer Lustbarkeit zu erfreuen, das brauche ich nicht weiter auseinander zusetzen.
Ebenso beschränkt aber, wie hier für den gewöhnlichen Sonntag die Zeit von 24 Stunden ist, so beschränkt ist die Zeit auch in den weiteren Bestimmungen, wo es heißt, dass da, wo zwei Feiertage hintereinander fallen, oder ein Sonn tag und ein Festtag, die Arbeitszeit 36 Stunden und beim Weihnachts-, Oster- und Pfingstfest die Arbeitszeit 48 Stünden ausgesetzt werden müsse. Auch diese hier vorgeschlagenen Fristen können uns nicht genügen. Meine Herren, die besitzenden Klassen sind in der angenehmen Lage – sehr viele von ihnen wenigstens – sich ihre Arbeitszeit wählen zu können; und selbst, wo sie es nicht können, ist ihre durchschnittliche Arbeitszeit eine sehr mäßige, bei vielen gleich Null. Unter allen Umständen sind aber weite Kreise der Bevölkerung, d.h. die besser situierten Klassen und auch der größte Teil unserer Beamtenwelt, mehr oder weniger in der Lage, auf längere Zeit Erholungsreisen oder einen Urlaub antreten zu können, die sich bei unseren wohlhabenden Leuten und bei hohen Beamten auf eine Reihe von Wochen, unter Umständen sogar auf Monate erstreckt. Alles das fällt bei dem Arbeiter fort; der Arbeiter ist das ganze Jahr von früh bis spät an die Fabrik, an die Werkstatt gefesselt; wenn er einmal in die Lage zu feiern kommt, dann geschieht es unter Bedingungen, die für ihn die denkbar widerlichsten und ungünstigsten sind. Denn dann ist es eine Zeit, wo er keinen Verdienst hat, und wo ihm also schon aus diesen Gründen die zwangsweise erteilte Ruhe verkümmert wird. Wir verlangen daher, dass, wenn Sie wirklich Sonntagsruhe geben wollen, sie für den gewöhnlichen Sonntag unter allen Umständen auf 36 Stunden zu erstrecken ist. Wir verlangen ferner, dass die Ruhezeit, die beispielsweise Samstag Nachmittags 6 Uhr beginnt, wenigstens bis Montag Morgens 6 Uhr ausgedehnt wird, damit der Arbeiter sowohl von Sonnabend auf Sonntag, als von Sonntag auf Montag entsprechend der Ruhe sich widmen kann und in der Lage ist, am Montag mit frischen Kräften ans Werk zu gehen.
Der Herr Vorredner Holtzmann meinte, die Bestimmungen, wie sie jetzt in der Vorlage enthalten seien, wären eigentlich genügend für die große Mehrzahl der Betriebe, insofern da bei nicht regelmäßig Tag- und Nachtbetrieb in Frage käme. Das ist aber, meiner Ansicht nach, durchaus nicht der Fall. Wer die Enquete über Sonntagsarbeit, die im Herbst 1885 von Seiten der Regierungen veranstaltet wurde, einigermaßen verfolgt hat, wird bei den Gutachten, die sowohl Arbeiter als Unternehmer – und die letzteren in einer für mich überraschend zahlreichen Weise – abgegeben haben, sehr oft die Erklärung gehört haben: wir sind für das Verbot der Sonntagsarbeit. Ich mache hierbei darauf aufmerksam, dass selbst von einer großen Zahl von Unternehmern in den Saisonindustrien erklärt worden ist, dass sie auch hier die Sonntagsarbeit verboten haben wollen, weil, nach ihrer Überzeugung, alsdann durch eine andere Regulierung des Gewerbebetriebes ein Schaden keineswegs zu befürchten sei. Viele haben aber auch hinzugesetzt, es sei notwendig, dass mit der Sonntagsarbeit zugleich auch die Nachtarbeit geregelt, und dass die Nachtarbeit verboten werde; denn es sei zu befürchten, dass, wenn das Verbot der Sonntagsarbeit ausgesprochen werde, alsdann in den zahlreichen Gewerben und Industrien, in denen die Sonntagsarbeit nicht regelmäßig, aber häufig vorkomme, an Stelle der Sonntagsarbeit die Nachtarbeit trete, und auf diese Weise dem Arbeiter die Sonntagsruhe verkümmert und der Nachteil ein größerer werde. Das wird unzweifelhaft der Fall sein.
In der einseitigen Weise, wie jetzt die Vorlage ihre Bestimmungen enthält, wird die wohltätige Wirkung der Sonntagsarbeit die sehr schädliche Wirkung haben, dass die Nachtarbeit in bedeutendem Umfange zunimmt, und damit also etwas erreicht wird, was kaum in der Absicht der Majorität des Reichstags und der verbündeten Regierungen liegen kann. Es wird insbesondere in allen den kleinen Gewerben und in den Industrien, wo bisher sehr häufig, wenigstens am Sonntag, teilweise gearbeitet wurde, – und die Ausdehnung der Sonntagsarbeit ist ja leider weit größer, als man gemeinhin annimmt, – das Prinzip eintreten, dass man nunmehr die Nacht vom Samstag auf Sonntag, soweit das Gesetz es gestattet, zu Hilfe nimmt und so die Arbeiter zwingt, teilweise Nachtarbeit zu leisten, und damit ihnen einen Teil der ihnen in diesem Entwurf ausgeworfenen Sonntagsruhe nimmt. Das wollen wir mit unserem Antrage von 36 Stunden Ruhe nach Möglichkeit verhüten.
Weiter, meine Herren, verlangen wir, dass bei zwei hintereinander folgenden Feiertagen die Feierzeit von 36 beziehentlich 48 Stunden, wie die Kommission vorschlägt, auf 60 Stunden ausgedehnt werde. Wenn, wie ich vorhin ausführte, der Arbeiter überhaupt einmal in der Lage ist, im Jahre eine längere Ruhezeit in Folge mehrerer hintereinander folgender Feiertage haben zu können, so ist dies die einzige Gelegenheit, durch die er entfernter wohnenden Eltern, Freunden und Verwandten einen Besuch machen oder auch einmal eine kleine Lusttour zu unternehmen vermag. Die einzige Möglichkeit für die Erfüllung solcher Absichten bieten die hintereinander folgenden Feiertage, Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder sonst zwei hintereinander folgende Festtage. Für diese Fälle verlangen wir, dass im Minimum den Arbeitern eine Ruhezeit von 60 Stunden gewährt werde. Wir sind überzeugt, dass die deutsche Industrie eine solche Einrichtung sehr wohl ertragen kann.
Wir haben allerdings vorhin aus dem Munde des Abgeordneten Holtzmann in einer von seinem Standpunkt aus sehr überzeugenden Weise darlegen hören, wie schon durch die hier vorgeschlagenen beziehentlich beantragten Bestimmungen manche Zweige der deutschen Industrie auf das schwerste geschädigt würden. Ich muss dem Abgeordneten Holtzmann das Zeugnis ausstellen, dass er vom Unternehmerstandpunkt aus seine Sache ganz vortrefflich vertreten hat.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Für ihn war der Arbeiter nicht vorhanden, sondern nur der Unternehmer. Das heilige Kapital, das war das Entscheidende, und wenn das heilige Kapital in Frage steht und geschädigt werden kann, dann dürfen Schutzmaßregeln, die zum Nutzen der Menschen bestimmt sind, nicht eingeführt werden, nicht aufrecht erhalten werden. Das Kapital ist das erste, das Kapital ist das zweite; dann kommt der Kapitalist als Inhaber des Kapitals und erst zuletzt, wenn überhaupt, kommt der Arbeiter. Das war der Inhalt der Ausführungen, die der Herr Abgeordnete Holtzmann gemacht hat.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Ich will aber zu seiner Genugtuung hinzufügen, dass er in seinen Ausführungen etwas über das Ziel hinausgeschossen hat; denn leider sind in § 105 a Bestimmungen enthalten, wonach wenigstens die Betriebe, die ausschließlich mit Wasserkraft betrieben werden, in der Lage sind, auch Sonntags arbeiten zu können. Es sind also nur diejenigen nicht in der Lage, diese Berechtigung ausüben zu können, die zugleich neben ihrer Wasserkraft eine Dampfkraft zur Verfügung haben. Für Bestimmungen, wie er sie wünscht, können wir uns unmöglich begeistern.
Herr Holtzmann hat weiter auszuführen versucht, dass Beschränkungen, wie sie in dem vorliegenden Kommissionsentwurf beziehentlich in den Anträgen vorhanden seien, mit Notwendigkeit auch einen bedeutenden Ausfall an Löhnen, an Kapitalprofit, Zinsverluste usw. zur Folge hätten. Ich will bemerken, dass die ganzen Ausführungen, die er in dieser Beziehung gemacht hat, sich fast wörtlich mit denjenigen decken, die im Jahre 1883 hier im Hause der Reichskanzler Fürst Bismarck gegen die Anträge betreffend die Sonntagsarbeit gemacht hat. Auch nach dem Reichskanzler Fürsten Bismarck lag die Sache ja einfach: wenn die Industrie gezwungen sei, ein Siebentel der ihr zur Verfügung stehenden Wochenzeit – und nach ihm hatte die Woche 7 Arbeitstage und nicht 6 – aufgeben zu müssen, dann würde auch ein Siebentel Lohneinbuße eintreten, ein Siebentel Zinsverlust und Verlust des Unternehmergewinns die Folge sein.
Nun bin ich aber der Meinung, – und die Erfahrung steht in diesem Falle auf meiner Seite, – dass überall, wo durch Arbeiterschutzgesetze – das zeigen die Erfahrungen aller Länder auf diesem Gebiete – die Arbeitszeit verkürzt und eingeschränkt wurde, nie der Lohn gesunken ist. Sie werden in der ganzen Geschichte der Arbeiterschutzgesetzgebung, Herr Holtzmann, mir nicht ein einziges Beispiel anführen können, wo in Folge der Beschränkung der Arbeitszeit durch Gesetze oder durch Vereinbarung der Arbeiter und der Unternehmer oder durch Verbot der Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit dauernd eine Verkürzung der Löhne der Arbeiter eingetreten ist. Das gerade Gegenteil ist der Fall.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Wir haben die Erfahrung für uns, dass in allen Betrieben, in denen die Arbeitszeit lang ist, die Löhne die niedrigsten sind, und dass umgekehrt in den Betrieben, in denen die Arbeits zeit kurz ist, die Löhne die höchsten sind. Das scheint sich zu widersprechen, ist aber in Wahrheit ganz erklärlich. Einerseits ist es erwiesen, dass in allen Fällen die Leistungsfähigkeit des Arbeiters nicht etwa durch die Verkürzung der Arbeitszeit abnimmt, sondern im Gegenteil erhöht wird, andererseits, weil der Arbeiter, der die gewöhnten Lebensbedingungen in keinem Falle lassen will, sich gegen jede Herabsetzung seines Lohnes wehrt, drittens, weil in der Regel mit einer derartigen Einschränkung der Produktion in der Zeit eine Erweiterung der Produktionseinrichtungen eintritt durch Vergrößerung der bestehenden oder durch Errichtung neuer Betriebe, und damit die Nachfrage nach Arbeitern und damit auch die Löhne steigen.
Was der Herr Holtzmann zum Schluss seiner Ausführungen für die von ihm hauptsächlich vertretene Holzindustrie hervorgehoben hat, das ist in den 50er Jahren, als es sich im englischen Parlament um die Verkürzung der Arbeitszeit für bestimmte Industrien von 11 auf 10 Stunden handelte, ebenfalls mit dem größten Nachdruck betont worden. Da haben die Verteidiger der 11stündigen Arbeitszeit haarscharf, genau wie er mathematisch scharf, mit Zahlen nachgewiesen, dass, wenn man die Arbeitszeit um die elfte Stunde kürze, der ganze Unternehmergewinn schwinde, der erst in dieser elften Stunde gewonnen werde, und so würden die Unternehmer unrettbar dem Ruin verfallen. Das englische Parlament hat die betreffende Bill dennoch angenommen; die 10stündige Arbeitszeit ist innerhalb der betreffenden Industrien eingeführt worden, und es ist seitdem nicht ein Rückschritt, nicht eine Schädigung der betreffenden Industrien eingetreten, sondern dieselben prosperiere heute und blühen größer als je. Und so ist es in ähnlicher Weise überall geschehen, wo Schutzmaßregeln für die Arbeiter zur Geltung kamen.
Der Herr Abgeordnete Holtzmann ist sogar in seinen Ausführungen so weit gegangen, uns nachzuweisen, dass, wenn in der vorgeschlagenen Weise die Beschränkung der Sonntagsarbeit für die von ihm erwähnten Industrien eintrete, sogar alljährlich zirka 165.000 Festmeter Holz keine Verwendung mehr durch die Papierfabriken finden würden. Herr Kollege Holtzmann, glauben Sie das im Ernste?
(Zuruf. Heiterkeit.)
Ich glaube es nicht, und ich weiß nicht, ob Ihnen noch jemand das glauben wird. Glauben Sie mir: wenn in der Papierindustrie eine Nachfrage nach Produkten ist, so werden die 165.000 Festmeter Holz auch ganz sicher in Papier verwandelt werden. Sie werden dann als vernünftige Unternehmer mitsamt ihren Konkurrenten dafür sorgen, dass durch Erweiterung der betreffenden Betriebe die Papierfabrikation in die Lage versetzt würde, die 165.000 Festmeter Holz in Papier verwandeln zu können.
(Zuruf links.)
– Ja, Sie kommen mit dem Export, also trotz aller Zölle auf Holz, die Sie haben, und trotz all der Vorgänge, die uns deutlich zeigen, wie es mit der Exportindustrie gehandhabt wird. Es ist immer wieder die Einschränkung des Exports, womit man uns zu schrecken sucht, der Hinweis auf die Konkurrenz anderer Länder. Meine Herren, wir haben eine ganze Reihe Länder, mit denen wir auf dem Weltmarkt in erster Linie zu konkurriere haben, die weit bedeutendere Einschränkungen in Bezug auf den Arbeiterschutz kennen, als sie hier im Gesetzentwurf vorgesehen sind.
(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Ich erinnere an England, an die Vereinigten Staaten, an die Schweiz, zum Teil auch an Österreich. Es ist z. B. voll ständig unrichtig, wenn der Herr Kollege Holtzmann angeführt hat, dass in Österreich, entgegen dem Gesetze, die Holzmühlen in der Lage seien, Sonntagsarbeit zu machen. Das ist nicht der Fall. Ich habe aber erst den letzten österreichischen Inspektionsbericht studiert, und darin wird gerade aufmerksam gemacht auf die merkwürdigen Inkonsequenzen der Gesetzgebung, dass man nur einen Maximalarbeitstag für die Fabriken eingeführt habe, worunter die großen Holzmühlen, Sägemühlen etc. gerechnet werden, für die kleinen Mühlen aber nicht. Dadurch entstehe der widersprechende Zustand, dass die Arbeiter gerade in den Betrieben durch das Gesetz geschützt würden, die ihrer Natur nach so schon denselben günstigere Arbeitsbedingungen gewähren, und sie ungeschützt blieben, wo sie den Schutz am nötigsten hätten. Dass in den groß eingerichteten Fabriken, Mühlen usw., die mit allem Raffinement der modernen Technik ausgerüstet sind, die ganze Einrichtung in höherem Grade den Arbeiter schützt als in den kleinen, verwinkelten, in jeder Beziehung schlecht eingerichteten Betrieben, das liegt auf der Hand. In Folge dessen tritt der Fall ein, dass in den Betrieben, die ihrer Natur und Organisation nach noch eine gewisse Freiheit dem Arbeiter gestatten, der Arbeiter geschützt ist, und in den Betrieben, in denen er den Schutz am notwendigsten hat, nicht geschützt ist. Das ist ein Missverhältnis und ein Widerspruch, der auch durch unsere gegenwärtige Schutzgesetzgebung entstehen wird. Ich bin also der Meinung, dass Sie mit den Bestimmungen, die die Kommission hier in Absatz 1 des Z 105 getroffen hat, die deutschen Arbeiter nicht befriedigen werden, dass sie sogar vielfach helfen, Zustände herbeizuführen, die deren Lage eher verschlechtern. Sie werden erfahren, dass in verhältnismäßig kurzer Zeit in Arbeiterkreisen nach weiterer Ausdehnung dieser Bestimmungen über die Sonntagsarbeit die Rufe laut werden. Ich meine deshalb, Sie sollten hier schon im Voraus den Wünschen entgegenkommen, die bereits heute in den Kreisen der Arbeiter allgemein ausgesprochen werden, und sollten die Anträge, die wir Ihnen vorschlagen, annehmen, die nach meiner Überzeugung ohne jede Schädigung für das Kapital und die Unternehmerschaft durchgeführt werden können, andererseits aber nur allein den Arbeitern denjenigen Schutz gewähren, den, nach unserer Überzeugung, die gegenwärtig uns vorliegenden Bestimmungen nur zum Scheine und nur zum Teil haben.
(Bravo! links.)
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