[Die Neue Zeit, XIX. Jahrgang 1900-1901, I. Band, Nr. 21, S. 641-644]
f Berlin, 20. Februar 1901
Während die drohende Erhöhung der Getreidezölle die Volksmassen in immer stärkere Erregung treibt und der beabsichtigte Versuch des Weltmarschalls Waldersee, seine Vorschusslorbeeren noch durch ein verhängnisvolles Abenteuer einzustreichen, den letzten Resten des Khakipatriotismus ein gründliches Ende bereitet, beschäftigen sich Reichs- und Landtag mit allerlei reaktionärem Schurr-Murr, mit verhältnismäßig kleinen, aber doch nicht unwichtigen Fragen, mit Fragen, die über ihre materielle Bedeutung hinaus namentlich auch deshalb von Interesse sind, weil sie die Unfähigkeit wie die Unlust der deutschen Regierungen zu noch so mäßigen Reformen beweisen.
Will man gerecht sein, so wird man diese Unfähigkeit und Unlust nicht den deutschen Regierungen allein zuschreiben dürfen. Wer im Besitz ist, glaubt immer auch, im Rechte zu sein, und wenn es allein auf den guten Willen der Regierungen ankäme, so würden gar keine historischen Fortschritte gemacht werden, so würde die europäische Welt der Himmel weiß wie tief noch im mittelalterlichen Moder stecken. Jede Regierung ist ihrer Natur nach stationär, das will sagen gegenüber den Fortschritten der historischen Entwicklung reaktionär; ihre Weisheit erschöpft sich immer in Bismarcks Sprüchlein Quieta non movere; sie denkt niemals daran, neue Wege zu beschreiten, da sie niemals mit völliger Sicherheit vorherzusehen vermag, was ihr auf diesen neuen Wegen zustoßen kann. Erst wenn ihr das Wasser an die Kehle zu steigen beginnt, erst wenn die Fortdauer ihrer eigenen Macht davon abhängt, dass sie sich aus dem hergebrachten Schlendrian aufrafft, erst dann entschließt sie sich zu Reformen.
Das gilt von jeder Regierung, wenn auch von den verschiedenen Regierungen in verschiedenem Maße. Je „stärker“ eine Regierung ist, um so unfähiger und unwilliger ist sie, dem historischen Fortschritt irgend welche Zugeständnisse zu machen, aus dem einfachen Grunde, weil sie die Machtmittel zu besitzen glaubt und bis zu einem gewissen Grade auch wirklich besitzt, diesem Fortschritt zu trotzen. Ein Volk, das nach einer „starken“ Regierung verlangt oder sich für eine „starke“ Regierung begeistert, gleicht einem Kalbe, das nach dem Metzger mit dem längsten und schärfsten Messer schreit. Die „Schwäche“ des Volkes steht in genauem Verhältnis zur „Stärke“ der Regierung. Selbstverständlich sprechen wir hier von „starken“ Regierungen in dem hergebrachten Sinne dieses patriotischen Schlagwortes; dass solche „starken“ Regierungen in letzter Instanz historisch die schwächsten sind und vor jedem wirklich scharfen Stoße hilflos zusammenpurzeln, wie die „starke“ preußische Regierung bei Jena und in Olmütz, braucht nicht ausführlich bewiesen zu werden. Das liegt eben daran, dass sie sich dem historischen Fortschritt gänzlich abzusperren vermögen und dank ihrem blinden Selbsterhaltungstrieb völlig unbelehrbar sind.
Einen interessanten Beitrag zu diesem Verhältnis bietet die Frage der Reichstagsdiäten. Wir wissen heute aus Bismarcks eigenem Munde, dass er mit der Verleihung des allgemeinen Wahlrechtes alles Andere eher bezweckte, als einen historischen Fortschritt im allgemeinen Volksinteresse. Er brauchte es notwendig, um die preußische Eroberungspolitik der deutschen Nation einigermaßen schmackhaft zu machen, und er bemühte sich redlich, ihm von vornherein die revolutionären Fänge zu stutzen. Am 30. März 1867 erklärte er bei der Beratung der norddeutschen Bundesverfassung, dass sich die „hohen verbündeten Regierungen“ auf die Bewilligung von Diäten für die Reichstagsmitglieder „unter keinen Umständen“ einlassen würden; sollte es notwendig werden, so ließe sich die Diätenfrage durch die Gesetzgebung regeln, nachdem man „beruhigende Erfahrungen über die Wirkungen eines noch wenig erprobten Wahlgesetzes“ gesammelt haben werde. Trotzdem beschloss der norddeutsche Reichstag an demselben Tage mit 136 gegen 130 Stimmen, dass die Mitglieder des Reichstags Reisekosten und Diäten erhalten sollten. Nunmehr aber erklärte Bismarck bei der Schlussberatung des Verfassungsentwurfs am 15. April, dass die „Verständigung über die Diätenfrage die unerlässliche Vorbedingung der Annahme der Verfassung“ sei, und der preußische Minister des Innern, damals Graf Eulenburg, begründete diese Forderung damit, dass die Nichtbewilligung von Diäten ein Stück des ganzen Gebäudes sei, das nicht aufgegeben werden könne, ohne über die Erfolge der Verfassung ins Unsichere zu geraten. Als diese trutziglichen Erklärungen abgegeben wurden, wusste Bismarck bei seinen damaligen Durchstechereien mit Bennigsen und Miquel vermutlich schon, dass der Reichstag umfallen werde; im anderen Falle würde es kein günstiges Licht auf seine „staatsmännische“ Einsicht werfen, wenn er sein „ganzes Gebäude“ auf einen so lockeren und losen Stein fundamentiert gehabt hätte, Wie dem aber immer sei, so stieß der „schwache“ Reichstag seinen früheren Beschluss mit 178 gegen 90 Stimmen um, und die „starke“ Regierung bekam ihren Willen.
Diesem Willen auf dem Fuße folgte sofort die Nemesis. Bereits der norddeutsche Reichstag litt unter chronischer Beschlussunfähigkeit und ebenso der deutsche Reichstag, als er seinen Vorläufer im Jahre 1871 ablöste. Schon nach wenigen Jahren musste, um überhaupt nur zeitweise ein beschlussfähiges Haus zusammen zu bekommen, den Reichstagsmitgliedern freie Eisenbahnfahrt gewährt werden, allein die „starke“ Regierung blieb taub für die Wünsche des Reichstags, der fast in jeder Session und mindestens in jeder Gesetzgebungsperiode einen Antrag auf Gewährung von Diäten an seine Mitglieder annahm. Auch wurde die „starke“ Regierung keineswegs belehrt, als sich zeigte, dass die Diätenlosigkeit das allerschlechteste Heilmittel gegen die „beunruhigenden Erfahrungen“ sei, die allerdings mit dem „bisher noch wenig erprobten Wahlgesetz“ gemacht wurden. Im Gegenteil, da die deutsche Arbeiterklasse, wie mit anderen kleinlichen, in ihren historischen Weg geworfenen Hindernissen, so auch mit dem Mangel an Diäten fertig wurde, so konnte sie ihre parlamentarische Tätigkeit pünktlicher ausüben, als irgend eine bürgerliche Fraktion; sie wurde gerade durch das Mittel gestärkt, das sie umbringen sollte. Dieser einfache Zusammenhang war aber für Bismarcks Genialität zu verwickelt; statt seinen eigenen Vorteil einzusehen, potenzierte er seine selbstmörderische Spekulation durch allerlei reaktionäre Ränke, wie sie ihm allezeit nahe lagen: durch verletzende Einschränkungen der freien Eisenbahnfahrt, durch die unrühmlichen Diätenprozesse gegen freisinnige und sozialdemokratische Abgeordnete und so weiter.
Nun endlich, nach einem vollen Menschenalter und darüber, scheint die „starke“ Regierung mürbe zu sein; als der Reichstag heute einen neuen Diätenantrag des Zentrums beriet, kapitulierten auch die Regierungsparteien; nur der Fürst Herbert Bismarck, der Sohn seines Vaters, stimmte dagegen, den Antrag einer Kommission zu überweisen. Von offiziöser Seite wird obendrein angedeutet, dass der Bundesrat diesmal sich dem Antrag bequemen werde. Die Diätenlosigkeit der Reichstagsmitglieder, die dazu bestimmt war, sozialdemokratische Abgeordnete der Volksvertretung fernzuhalten, würde also damit enden, der sozialdemokratischen Parteikasse eine beträchtliche Entlastung zu gewähren, indem diese Kasse nunmehr nicht mehr für die Diäten der Arbeitervertreter aufzukommen brauchte. Das ist einer jener guten Witze, womit der historische Verlauf der Dinge die staatsmännische Einsicht der Säkularmenschen zu beleuchten pflegt, aber es stände gut um die „starke“ Regierung, wenn ihre endliche Nachgiebigkeit nur mit diesem ironischen Nackenschlage davon käme. Tatsächlich wird es aber gar nicht einmal ihre bessere Einsicht sein, die zur Gewährung von Diäten führt, Vorausgesetzt, dass es wirklich dazu kommt, so ist die Triebfeder dieser „Reform“ keine andere, als die Sorge, wie man für die volksfeindlichen Machenschaften, die für die langwierigen Zolltarifverhandlungen geplant werden, eine volksfeindliche Mehrheit zusammenhalten könne, gegenüber der geschlossenen Phalanx der volksfreundlichen Minderheit, deren Kern die sozialdemokratische Fraktion bildet. Erst verweigert man die Diäten, um den Sozialdemokraten den Reichstag zu versperren, und dann muss man Diäten bewilligen, um die Sozialdemokraten im Reichstag noch halbwegs niederzuhalten! So spielt die historische Dialektik den „starken“ Regierungen mit, von denen der profane Mensch schwer begreift, woher sie eigentlich ihr prahlerisches Selbstbewusstsein beziehen. Während sich im Reichstag dies tragikomische Schicksal vollzieht, pocht im Landtag der Minister des Innern um so hartnäckiger auf die angeborene Beschränktheit seines Amtes. Herr v. Rheinbaben galt in den früheren Stadien seiner Beamtenlaufbahn als ein leidlich kluger Mann, aber seitdem er preußischer Minister des Innern geworden ist und also die eigentliche „Stärke“ der „starken Regierung zu repräsentieren hat, versteht er ausgezeichnet, den Ruf zu vernichten, den er früher genossen hat. Er spielt jetzt den Reaktionärsten der Reaktionären und handhabt sein Recht, die Gemeindebeamten zu bestätigen, so, dass er Jeden erschlägt, der von fern auf sozialdemokratische Anschauungen abfärbt oder auch nur einmal in einer Stichwahl für den sozialdemokratischen Kandidaten als das kleinere Hebel eingetreten ist. Herr v. Rheinbaben versteift sich darauf, den Puttkamer noch zu überputtkamern, ungewarnt dadurch, dass sein vor zwanzig Jahren in aller Sozialistentöterei so berühmtes Vorbild heute vergessen im Grabe modert, während die von ihm erschlagene Sozialdemokratie kräftiger lebt denn je. Bis jetzt hat Herr v. Rheinbaben nur fertig gebracht, jenes Bestätigungsrecht der Regierung, das schon seit fünfzig Jahren nur noch im Lichte einer bürokratischen Schikane geglänzt hat, um das bisschen Kredit zu bringen, das es bisher etwa noch in den Augen des zurückgebliebensten Philistertums genoss. Wie erbaulich, wenn eine „starke“ Regierung die Bestätigung von Gemeindebeamten versagt, auf Grund einer Gesinnungsriecherei, die an die Demagogenverfolgungen des seligen Bundestags erinnert, oder gar auf Grund von Tatsachen, von denen sich sofort herausstellt, dass sie sich nie und nirgends begeben haben.
Wer vom Sozialismus isst, stirbt daran, während Niemand und Nichts einen Schlag von der Hand des Sozialismus verwindet. Was ist von bürgerlicher Seite seit einem halben Jahrhundert gegen die Theaterzensur geschrieben und gesprochen worden, ohne eine andere Wirkung, als dass sie sich um so dreister auswuchs; seitdem aber die Sozialdemokratie durch die Kämpfe um die lex Heinze veranlasst worden ist, dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, ist sofort ein anderes Leben in die Bude gekommen. Die Theaterzensur selbst widerruft ihre ärgsten Streiche und gibt wenigstens die dichterisch wertvollen Dramen Björnsons und Tolstois frei, die sie seit Jahren mit ihrem Interdikt belegt hatte; ja, man ist manchmal schon versucht, den bürgerlichen Heldenmut im Sturme gegen die Theaterzensur zu zügeln. Wenn freisinnige Blätter mit Genugtuung feststellen, dass heute ein freikonservativer Reichstagsabgeordneter für die Aufhebung der Theaterzensur gesprochen habe, vorausgesetzt, dass strenge Strafbestimmungen gegen die Aufführung unsittlicher Stücke erlassen und die Konzessionen der Theaterunternehmer alljährlich erneuert werden müssten, so muss dagegen sehr entschieden protestiert werden. Denn das hieße, eine schwindsüchtig gewordene Theaterzensur zur Vordertür hinauswerfen, um eine völlig unerträgliche Theaterzensur zur Hintertür hineinzukomplimentieren. Hängt man gleich zwei Damoklesschwerter über den Köpfen der kapitalistischen Theaterunternehmer auf, so macht man sie zu den gemeingefährlichsten Zensoren, die es überhaupt geben kann.
Da ist uns Herr v. Rheinbaben wirklich noch lieber, wie er als Erzengel mit dem flammenden Schwerte vor dem reaktionären Schurr-Murr der polizeilichen Theaterzensur steht, einer jener „starken“ Helden königlich preußischer Nation, deren unabänderliches Schicksal darin besteht, von der historischen Entwicklung wieder und wieder gefoppt zu werden.
Schreibe einen Kommentar