Clara Zetkin: Frauenrecht im Reichstag

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 12. Jahrgang Nr. 4, 12. Februar 1902, S. 25 f.]

Mehr als es gewöhnlich zu geschehen pflegt, wurde im Reichstag bei den letzten Debatten, welche den Etat des Reichsamts des Innern behandelten, über Frauenrechte gesprochen. Allerdings ist dieses Mehr nicht etwa durchweg gleichbedeutend mit einem Besser. Je weiter abseits vom wirtschaftlichen Interessenkreis der bürgerlichen Frauenwelt die verhandelten Materien liegen, je bedeutsamer sie für die millionenköpfigen proletarischen Frauenmassen sind: um so geringfügiger erwies sich das Verständnis der bürgerlichen Politiker und der Regierung für die vorhandenen brennenden Aufgaben, je restloser verflüchtigte sich ihr Eifer, sie lösen zu wollen. Wo das Menschenrecht der Proletarierin gegen das Geldsackinteresse der Besitzenden steht, ging das Bisschen Reformspiritus der Herren Abgeordneten und der „Herren Obrigkeiten“ zum Teufel und nur das Phlegma des verhüllten oder nackten kapitalistischen Klassenegoismus blieb.

Am meisten Einsicht und Reformwilligkeit zeigte sich dort, wo die Frauenfrage im Wesentlichen als „Damenfrage“ auftritt: in Sachen des Frauenstudiums. Nicht einmal aus dem Lager des Zentrums und der Konservativen erklangen noch die altehrwürdigen Beschwörungen, welche im Namen eines göttlichen, sittlichen und natürlichen Gesetzes und der bedrohten Wissenschaft unter Hinweis auf die geistige Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechts dem Satan des „studierten Frauenzimmers“ ein „Weiche von uns“ zuriefen. Die warme Befürwortung der Zulassung der Frauen zu Studium und höherer Berufstätigkeit von Seiten des Freisinnigen Müller fand auch nicht einen grundsätzlichen Gegner. Nur milde bezweifelte der schwäbische Volksparteiler Hofmann, ob die Frau als Mediziner gleich leistungsfähig wie der Mann sei. Wie wenig entscheidend aber dieser Zweifel für die grundsätzliche Stellung zu der Frage der höheren Berufsbildung und Berufstätigkeit der Frau in die Waagschale fällt, das hatte Graf Posadowsky ausgesprochen. Er zitierte die Äußerung eines berühmten Gelehrten: „So viel wie die große Menge der gewöhnlichen Ärzte leistet, werden die Frauen auch noch leisten können.“ In der Tat: nicht die Frage nach der Möglichkeit bahnbrechender genialer Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiete ist für die Bejahung des Studien- und Berufsrechts der Frau maßgebend. Vielmehr die andere nach der Gewissheit durchschnittlicher Leistungsfähigkeit. Die Antwort auf diese Frage ist aber schon längst gegeben und zu Gunsten der Frauen ausgefallen.

Klar wie niemals noch ließen es die letzten Reichstagsverhandlungen in Erscheinung treten, welcher Umschwung sich in der Auffassung der bürgerlichen Welt Deutschlands seit etwa zehn Jahren in der Frage des Frauenstudiums vollzogen hat. Gleichzeitig deuteten sie auf den wichtigsten Hebel hin, der allmählich spießbürgerliches Vorurteil, Konkurrenzfurcht, religiöse Bedenken, Macht des Herkommens und der Sitte etc. aus ihrer herrschenden Stellung gehoben hat: das Zwangsgebot der wirtschaftlichen Not. „Wir müssen den Frauen mehr Gelegenheit geben, selbständig ihr Brot zu erwerben“, dies das Leitmotiv der Ausführungen zu Gunsten des Frauenstudiums. Womit natürlich keineswegs gesagt sein soll, dass neben den treibenden wirtschaftlichen Kräften nicht noch auch andere bedeutsame Faktoren zu einer Revolutionierung der Geister das ihrige beigetragen haben. Der mühsamen Aufklärungsarbeit der Vorkämpferinnen und Vorkämpfer für Frauenrecht ist dabei wahrlich nicht an letzter Stelle zu gedenken.

Was die Stellungnahme der bürgerlichen Politiker zur Frage der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts auch nur auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechts anbelangt – vom Wahlrecht zu schweigen – so ist noch immer der Geist oder richtiger Ungeist des Bierbankphilistertums Trumpf, gestärkt und verbösert durch den kapitalistischen Klassenhass gegen die Bewegungsfreiheit und Wehrtüchtigkeit des Proletariats. Die Verhandlungen des Reichstags zu der einschlägigen Materie haben das wieder einmal klärlich dargetan. Nur der Freisinnige Müller, schwach sekundiert von seinem politischen Glaubensbruder Crüger, forderte von bürgerlicher Seite das unbeschränkte politische Vereins- und Versammlungsrecht für das weibliche Geschlecht. Den „hervorragenden Reformern“ Bassermann, Heyl von Herrnsheim und Hitze dünkt dieses Recht noch immer ein Gräuel und Scheuel, obgleich Berge von Tatsachen seine Notwendigkeit begründen. Bassermanns Fortschrittsgäulchen vermag gerade noch holterdiepolter bis zum Recht der Frau zu hinken, in Vereinen und Versammlungen an „sozialpolitischen Bestrebungen“ teilzunehmen. Herrn Heyls wie Herrn Hitzes Reformrosinante aber strebt einem Vereinsrechte zu, dank dessen die Frauen ihre „Berufsinteressen“ wahrnehmen könnten.

Unter dem Gesichtswinkel der Gleichberechtigung des gesamten weiblichen Geschlechts wie unter dem des Klasseninteresses der Proletarierin ist das eine „Reformziel“ so lächerlich halb und verwerflich wie das andere. Bei den engen, viel verschlungenen Zusammenhängen zwischen dem wirtschaftlichen und politischen Leben lassen sich „sozialpolitische Bestrebungen“ wie „Berufsinteressen“ im großen Ganzen nicht in reinlicher Scheidung von politischen Angelegenheiten loslösen. Die Grenzlinien zwischen den verschiedenen Gebieten verwischen sich und sind nicht immer festzustellen. Wenn der Frau gesetzlich das Recht versagt bleibt, in Vereinen und Versammlungen Politik zu treiben, ist ihr tatsächlich auch die Möglichkeit verwehrt, unbeschränkt sozialpolitische Bestrebungen zu verfolgen, unbeschränkt ihre Berufsinteressen zu verteidigen. Das gesetzlich zuerkannte Recht führt eine papierne Scheinexistenz und ist dem ersten besten polizeilichen Simson oder juristischen Daniel auf Gnade und Ungnade überliefert. Ohne Aufwand von besonders viel Hirnschmalz wird der Durchschnittspolizeier oder der mittelmäßig begabte Jurist von Rechtswegen nachweisen können, dass die Erörterung einer bestimmten Frage, dass die oder jene Tat vom Gebiet der Sozialpolitik oder der Berufsinteressen auf das der ††† Politik hinübergeglitten und straffällig ist. Und dass die Möglichkeit dieses Nachweises den proletarischen Frauen gegenüber ausgiebig ausgenützt werden würde, dafür bürgt der glänzend bewährte Amtseifer der Polizeibehörden und Gerichte im Klassenstaat. Die gesetzlich verpönte politische Angelegenheit bliebe nach wie vor der Strick, mittels dessen das Streben der Proletarierinnen abgewürgt werden könne, sich durch gewerkschaftliche und sozialpolitische Aktionen menschenwürdigere Lehensverhältnisse zu erringen. Was das Vorurteil gegen die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts geschaffen, das würde sich das Klasseninteresse der Besitzenden im Kampfe gegen die „Begehrlichkeit“ der Werktätigen dienstbar machen.

Dem reaktionären Zwitterding bürgerlicher Reformlerei stellte Bebel mit eindringlicher Beredsamkeit die Forderung entgegen: volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts auf allen Gebieten, die Teilnahme an der Regierungsgewalt inbegriffen. Und ihm erstand ein Bundesgenosse, den die Wenigsten sich träumen ließen. Der Konservative von Kardorff erklärte sich für die politische Gleichberechtigung der Geschlechter, sogar das Frauenwahlrecht hat seine Schrecken für ihn verloren. Diese Erklärung ist von großer symptomatischer Bedeutung. Sie kündet, dass auch in Deutschland allmählich eine Entwicklung beginnt, die durch den Druck des sich schärfer zuspitzenden Klassenkampfes zwischen Proletariat und Kapital bedingt wirb. Je unwiderstehlicher die werbende Kraft ist, mit der die sozialdemokratische Bewegung die Massen ergreift, je unaufhaltsamer nach und nach die bürgerlichen Parteien die Gefolgschaft ihrer proletarischen Wähler verlieren: um so mehr werden diese dazu gedrängt, in der Entfesselung und Ausnutzung des politischen Einflusses der Frauen das letzte Heil für die Aufrechterhaltung ihrer Machtposition zu erblicken. So begegnen sich Reaktionäre und Revolutionäre in der gleichen Forderung: volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Die Einen wollen das politische Recht der Frau, um Dank der wirtschaftlichen Herrenmacht und geistlichen Demagogie die politische Unreife großer Frauenmassen für die Zwecke der Reaktion auszubeuten. Die Anderen begehren dieses Recht, weil sie von der Logik der Tatsachen, weiche durch die Klassengegensätze eingepaukt wird, weil sie von der wachsenden Reife und Schulung der Frauenmassen eine Förderung des „Umsturzes“ der kapitalistischen Ordnung erwarten. Die bürgerlich Liberalen haben – wir sehen hier von England ab, wo die Verhältnisse in mancher Hinsicht anders geartet sind – den ärgsten Reaktionären gleich, den politischen Stumpfsinn der Frauen als Tugend gepflegt. Sie haben den Kampf um die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts nicht grundsätzlich zu dem ihrigen gemacht, wie die Sozialdemokratie. Sie sind nicht in der Lage, wie Zentrümler und Konservative großen Scharen wirtschaftlich und geistig verknechteter Frauen zu kommandieren. Sie können deshalb weder den Reaktionären von rechts gleich auf die Gefolgschaft blinder politischer Höriger spekulieren, noch wie die Sozialdemokratie auf politisch geschulte Anhängerinnen zählen. So sind es die bürgerlichen Liberalen, welche sich allen Grundsätzen des Liberalismus und der Demokratie zum Trotz mit der größten Heftigkeit gegen die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts sträuben.

Das Verhalten der Parteien in Belgien zur Forderung des Frauenwahlrechts; das Eintreten der katholischen Frauenbewegung und einflussreicher Klerikaler in Frankreich für dieselbe; die Umstände, unter denen in Norwegen das kommunale Frauenwahlrecht eingeführt wurde: bestätigen unseres Erachtens, dass die Dinge auf dem europäischen Festlande in der gekennzeichneten Richtung vorwärts treiben. Die Äußerung des brotwucherischen Junkers im deutschen Reichstag aber ist eines jener fliegenden Strohhälmchen, die da anzeigen, wohin der Wind bläst. Wir verzeichnen sie als ernste Mahnung, wie dringend nötig es ist, dass wir Alle mit größtem Nachdruck an dem Werke der Aufklärung der proletarischen Frauenmassen arbeiten. Die Sozialdemokratie muss geruhig und gewappnet den Zeiten entgegensehen können, wo die Reaktion auch in Deutschland die Parole zum politischen Wettrennen um die arme Frau ausgibt. Sie muss versichert sein, dass für sie diese Parole mehr geschulte Mitkämpferinnen als kurzsichtige Gegnerinnen in das Blachfeld des Klassenkampfes ruft.


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