Clara Zetkin: Wer denunziert?

[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 11. Jahrgang Nr. 22, 23. Oktober 1901, S. 172-174]

Fräulein Anita Augspurg zur Antwort

Ohne jede Begründung, mit einer Leichtfertigkeit, der nur durch die bekundete politische Denkunfähigkeit die Wage gehalten wird, hat Fräulein Augspurg in der Frauen-Protestversammlung vom 7. Oktober die schwerste Anklage gegen mich geschleudert, die einen anständigen Menschen treffen kann: die Dame zieh mich der Denunziation. Sie behauptete: „dass die Sozialistin Klara Zetkin in der „Gleichheit“ den Frauenkongress denunziert und so Herrn von Windheim aus dem Gleichgewicht gebracht habe“ („Vorwärts“ vom 9. Oktober.)

Was liegt dieser Anschuldigung zu Grunde? In Nr. 20 der „Gleichheit“ knüpfte ich an eine Notiz über die bevorstehende Versammlung des „Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine“ und ihre Tagesordnung die folgenden Ausführungen:

„Das Programm der Versammlung des Verbandes, wie der Umstand, dass die Sitzungen im Reichstagsgebäude stattfinden, bestätigen wieder einmal mit herzerfrischender Deutlichkeit, dass von Seiten der Behörden der bürgerlichen Frauenrechtelei und der proletarischen Frauenbewegung mit zweierlei Maß gemessen wird. Jede proletarische Frauenorganisation, welche sich mit Fragen beschäftigen würde, wie: Die politische Erziehung der Frau und Das Krankenversicherungsgesetz, welche sich erdreistete, eine öffentliche Kundgebung zum Zolltarifentwurf einzuberufen, verfiele in Preußen und anderwärts als politisch und gesetzesbrecherisch unfehlbar der Auflösung. Ihre Verbandsmitglieder würden angeklagt und verurteilt „von Rechtswegen“. Den Leiterinnen der bürgerlichen Frauenorganisation, die sich mit politischen Angelegenheiten befasst, geht keine Aufforderung zu, sich vor dem Kadi zu verantworten, dagegen die höfliche Mitteilung, dass dem Verband ein Saal des Reichstagsgebäudes für seine Zwecke zur Verfügung steht. Deutschland ist das Land „der vollendetsten Rechtsgarantien“, und wer es dem Grafen Posadowsky nicht glaubt, der zahlt dem Reichsamt des Innern nach berühmten Mustern zwar nicht zwölftausend Mark, wohl aber einen Taler.“

Der Sinn dieser Sätze ist klar: es ist die scharfe Brandmarkung des zweierlei Rechts, das trotz des Gesetzes, „vor dem alle Preußen gleich sind“, in der Praxis für Proletarierinnen und Bourgeoisdamen gilt. Klar ist auch der Zweck der Sätze: die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das zweierlei Recht zu lenken, dieses der proletarischen Frauenwelt zum ungetrübten Bewusstsein zu bringen, die Unhaltbarkeit des geltenden schreienden Unrechts zu beleuchten und zum Kampfe für seine Beseitigung anzuspornen. Sinn und Zweck meiner Ausführungen konnten für Niemand unergründliches Geheimnis bleiben, der auch nur ein ABC-Schütze im politischen Leben ist, und für den das Lesen denn doch noch etwas Anderes bedeutet, als das mechanische Zusammenbuchstabieren von Lettern. Und zu welch verteufelt niedriger Wertung ihres politischen Verständnisses mich auch Frl. Augspurg im Laufe der Zeit erzogen hat: so viel politische Grütze, so viel Fähigkeit denkend zu lesen traute ich ihr immerhin noch zu. dass auch sie über Sinn und Zweck meiner Äußerung nicht im Zweifel sein konnte. Ich bekenne zerknirscht, dass ich ihr politisches Wissen und Verstehen, ihre Elementarbildung und last not least ihr persönliches Anstandsgefühl in bedauerlicher Weise überschätzt habe. Mea culpa, mea maxima culpa! Die Handlungsweise der Dame hat mich mit erdrückender Beweiskraft belehrt, sie hat mir einen Tiefstand politischer Einsicht und persönlicher Würde enthüllt, für den jeder Maßstab versagt.

Wenn die angezogene Notiz eine Denunziation enthalten soll. so hat sich die „Gleichheit“ in Gemeinschaft mit der gesamten Parteipresse seit dem ersten Tage ihres Erscheinens des geziehenen Verbrechens schuldig gemacht. Wieder und wieder hat sie bei jeder Gelegenheit mit Nachdruck darauf hingewiesen und durch Tatsachen erhärtet, dass die Behörden bei Anwendung des Vereins- und Versammlungsrechts in Preußen und anderen deutschen Einzelstaaten für die Proletarierinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zweierlei Maß und Gewicht in ihrem Sack führen. Und nicht die „Gleichheit“ allein: vorkommenden Falles haben alle sozialdemokratischen Organe das Gleiche getan. Sie haben damit nur einer Kampfespflicht genügt, deren Erfüllung z.B. seinerzeit der sozialdemokratischen Partei im Ringen für die Beseitigung des Verbots des Inverbindungtretens politischer Vereine auferlegt wurde. Ich erinnere nur an die systematischen Hinweise sozialdemokratischerseits auf die laxe Praxis der betreffenden Bestimmungen des Vereinsgesetzes gegenüber dem Bund der Landwirte und anderen bürgerlichen Organisationen, ganz besonders aber an Bebels bekanntes Vorgehen in dieser Richtung.

Hätte ich mich in dem vorliegenden Falle des Rechts der Kritik an Unrecht und Misswirtschaft begeben, so würde ich mich einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht haben, die ich weder vor meinem Gewissen, noch vor meiner Partei verantworten könnte, am allerwenigsten aber vor den proletarischen Frauen, die in ihrem Kampfe für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts von den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen noch jederzeit allein gelassen worden sind. Zum Beweis dafür eine recht zeitgemäße Reminiszenz. Umklungen von dem frauenrechtlerischen Gezeter darüber, dass bürgerlichen Damen einmal recht sein sollte, was den proletarischen Frauen noch allzeit billig gewesen ist – nämlich die strikte Anwendung des geltenden erzreaktionären Vereinsunrechts – entbehrt sie gerade gegenwärtig nicht eines pikanten Beigeschmacks. Als die lex Recke seinerzeit bis zu den schwächlichen liberalen Mannesseelen zum Protest aufpeitschte: waren es die radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, die aus „taktischen Gründen“ auf eine Protestaktion, auf den Kampf gegen das preußische Vereinsrecht und einen Vorstoß für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts verzichteten.

Die behördliche Praxis zweierlei Rechts in Sachen des Vereins- und Versammlungsrechts gegenüber Bourgeoisdamen und Proletarierinnen, die in der Öffentlichkeit und zum tiefen Schaden der Allgemeinheit geschieht, darf aber nicht im stillen Kämmerlein bejammert, sie muss auf dem Forum mit aller Schärfe kritisiert und bekämpft werden. Nur wer jeglichen Gerechtigkeitssinnes bar ist, kann Sozialdemokratinnen ansinnen, in gottergebener Preußisch-reichsdeutscher Gesinnungstüchtigkeit dort zu schweigen, wo das Interesse der proletarischen Frauen zu reden gebietet; zu schweigen und warum? Auf dass den Organisationen von Bourgeoisdamen auch fürderhin die Gnade und Wohltat einer Anwendung des Gesetzes zuteil werde, die nicht im Zeichen der Gerechtigkeit steht, sondern in dem der Klassenjustiz, der Galanterie und der politischen Nichtachtung.

Dass gerade Frl. Augspurg dieses Ansinnen erhebt, dass sie die vereinsgesetzlich „verbotenen Betätigungen“ frauenrechtlerischer Organisationen und die seitherige Toleranz der Behörden ihnen gegenüber als „jungfräuliches Geheimnis“ der Damen um Frau Cauer und der Beamten um Herrn von Windheim behandelt wissen will, an das keine unheilige sozialistische Hand rühren darf, ist ebenso verblüffend als komisch. Niemand anders nämlich als Frl. Augspurg in selbsteigener Herrlichkeit hat dieses jungfräuliche Geheimnis profanen Blicken enthüllt. Allerdings nicht in einer ††† sozialdemokratischen Zeitung, wohl aber in der hochehrbaren konstituierenden Versammlung der „Gesellschaft für soziale Reform“. Dieselbe lehnte es bekanntlich unter Hinweis auf die vereinsgesetzlichen Bestimmungen in Preußen und anderen deutschen Bundesstaaten ab, Frauen als Mitglieder aufzunehmen. In der Diskussion über die strittige Frage erklärte Frl. Augspurg, „dass selbst für Preußen diese ängstliche Rücksicht auf das Vereinsgesetz überflüssig erscheine angesichtsder großen Toleranz der Polizei allen bürgerlichen politischen Frauenvereinen gegenüber. die in ihren vom Buchstaben des Gesetzes durchweg verbotenen Betätigungen durch Petitionen etc. völlig unbehelligt bleiben.“ So zu lesen im Artikel „Mut?“ in Nr. 2 der „Frauenbewegung“ vom 15. Januar dieses Jahres. Der angeführte Satz enthält auch nicht einen Schatten der Auffassung, dass das Tun frauenrechtlerischer Organisationen und das Verhalten der Behörden ihnen gegenüber zu der Kategorie der „heimlichen Liebe“ gehöre, „von der Niemand nix weiß“, nichts wissen dürfe. Im Gegenteil: er pocht und prachert mit den „vom Buchstaben des Gesetzes durchweg verbotenen Betätigungen“ der frauenrechtlerischen Vereine und „der Toleranz der Polizei“ ihnen gegenüber. Wenn die Notiz der „Gleichheit“ eine Denunziation enthalten soll, so tritt mithin Frl. Augspurg in der wiedergegebenen Erklärung nicht minder als Denunziantin vor die Öffentlichkeit. Nicht bloß Lügner müssen ein gutes Gedächtnis haben.

Von der persönlichen Seite der Sache abgesehen, entspricht übrigens Frl. Augspurgs Vorgehen nur frauenrechtlerischer Art. Der unvermeidliche Protest gegen das preußische Vereins- und Versammlungsunrecht und die Maßnahmen der Behörden wird gemildert durch den albern fantastischen, aber nach Oben empfehlenden Angriff auf eine Sozialdemokratin. Die bittere Kritik an Polizeigeist und Polizeiwirtschaft wird versüßt durch das gefühlvolle Bedauern, dass der arme gute Herr von Windheim durch die sozialistische Denunziation „aus dem Gleichgewicht gebracht worden“ ist. Der gepredigte Kreuzzug für die vereinsgesetzliche Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wird eingeleitet durch ein de- und wehmütiges Gewimmer, „die Polizei solle kulanter sein, wie sie ja schon häufig Kulanz gezeigt habe“. Und nicht die frauenrechtlerische Führerin, die im Auftrag ihrer Ideengenossinnen spricht, erfasst mit Klarheit und Schärfe die gegebene Situation und ihre Bedeutung und formuliert mit unzweideutiger Präzision die aus ihr hervorwachsenden nächsten Aufgaben der Frauenrechtelei: der politische Hans Dampf in allen Gassen, Herr von Gerlach ist es, der sagt, was von frauenrechtlerischem Standpunkt aus gesagt werden musste. Welche Ironie!

Ich erwarte nicht, dass Frl. Augspurg sich durch meine Ausführungen belehren lässt und ihre sich selbst richtende Beschuldigung zurücknimmt, wie dies unter anständigen Menschen üblich ist. Ein französisches Sprichwort sagt: „Die schönste Dame gibt nicht mehr, als sie hat.“

Stuttgart, den 11. Oktober 1901.

Klara Zetkin


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