[Nach „Die Gleichheit. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen“, 11. Jahrgang Nr. 18, 28. August 1901, S. 142-144]
Die schwierige Feststellung des sträflichen Tatbestandes, dass ich mich in wohlgezählten 15 Spalten mit der Wirtschaftsgenossenschaft beschäftigte, hat offensichtlich Genossin Brauns Geisteskräfte in hervorragendem Maße beansprucht. Nur dadurch erkläre ich mir, dass sie an dem wesentlichsten Inhalt meiner Kritik vorbei schreibt und Ansichten abkanzelt, die ich nie vertreten habe; ja mehr noch: dass sie sogar einen äußeren Umstand übersieht, der doch nach ihrer Auffassung von der großen Bedeutung der Spaltenzahl als äußerlich und innerlich strafmildernd in Betracht kommen musste. 4 von den ††† 15 Spalten sind nämlich der Wiedergabe ihrer eigenen wichtigsten Ausführungen gewidmet. Ich würde das unerwähnt lassen, wenn Genossin Braun nicht zweimal die Zahl der Spalten meiner Kritik als ganz besonders strafverschärfend der Verurteilung der Leserinnen empfohlen hätte. Immerhin, mein Gott ja, muss ich mich schuldig bekennen, Genossin Brauns Vorschlag eingehender und gründlicher erörtert zu haben, als dieser lieb zu sein scheint, und als das Projekt offenbar vertragen kann. Wenn es sich um das Betreten „neuer Bahnen“ handelte, so galt bis jetzt innerhalb unserer Bewegung Gründlichkeit in der Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse nicht für einen Fehler, wohl aber oberflächliches Vorbeihuschen an denselben. Und ich bin „kirchengläubig“ genug, um an dieser Meinung festzuhalten.
Hingegen muss ich einen Vorwurf mit allem Nachdruck zurückweisen, obgleich er im Wesen durch meine Kritik selbst schon für Jeden widerlegt ist, der diese ohne die Empfindlichkeit der gekränkten Erfinderseele gelesen hat. Nichts lag mir bei meinen Ausführungen ferner als die Auffassung, „einen grimmen Feind“ zu bekämpfen, und die Absicht, ihn „totzuschlagen“. Was recht allgemein bekannt ist, dürfte auch Genossin Braun kein tief verborgenes Geheimnis sein: dass mir zum Zwecke des „Totschlags eines grimmen Feindes“ denn doch ganz andere Waffen zur Verfügung stehen, als ich sie ihr gegenüber gebraucht habe. Das Mordgelüst, totschlagen zu wollen, konnte mich überdies um so weniger anwandeln, als ich in dem Projekt der Wirtschaftsgenossenschaft sinnenfällig ein totgeborenes Kind vor mir hatte. Wohl aber hielt ich es für meine Pflicht, die Totgeburt – leider nicht die erste, die uns Genossin Braun geschenkt hat – zu konstatieren und nachzuweisen. Als eine der wichtigsten Aufgaben der „Gleichheit“ habe ich stets erachtet, die grundsätzliche Auffassung der Genossinnen zu klären und dadurch ihr praktisches Wirken zu leiten, es vor Eigenbrötelei zu bewahren, welche der allgemeinen Bewegung Kräfte entziehen würde. Ein kritikloses Komplimentieren vor jeder Leistung einer Genossin würde sich schlecht mit dieser Auffassung vertragen. Im Stolze ihrer „kirchenreinen“ Gesinnung mag Genossin Braun ja dieselbe von oben herab als „komisch“ belächeln, wie so manches Andere auch. Immerhin wird sie auch mir zubilligen müssen, was sie „stets als erste Pflicht eines Genossen hält, auch der eigenen Partei kritisch gegenüber zu stehen und nach bestem Wissen und Gewissen auszusprechen, was als Fehler erscheint.“ Oder sollte etwa Genossin Braun gegenüber nicht billig sein dürfen, was der Partei gegenüber Recht ist? Denn nicht mehr, als was Genossin Braun als erste Pflicht jedes Genossen preist, habe ich ihr gegenüber getan. Weshalb also Räuber und Mörder?
Was den sachlichen Teil von Genossin Brauns Entgegnung anbelangt, so erweist er sich meines Erachtens als ein Versuch zur Rettung ihres Planes, der mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt unternommen worden ist. Auf meine Ausführungen, die psychologischen Voraussetzungen für die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften betreffend, hat Genossin Braun „mit keiner Silbe zu antworten für nötig gefunden!“ Und doch wäre der Nachweis für das Vorhandensein dieser Vorbedingungen mit von entscheidender Bedeutung für die Beantwortung der strittigen Frage gewesen. Es fällt mir nicht ein, „nach berühmten Mustern“ Genossin Braun zu unterstellen, sie habe die betreffenden Einwürfe meinerseits „totgeschwiegen“. Das Spaltenzählen, das wichtige Spaltenzählen ließ sie dieselben wahrscheinlich übersehen.
Und wie liegen die Dinge bezüglich des Nachweises, dass meiner Kritik entgegen die materiellen Vorbedingungen für die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften im Proletariate vorhanden sind? Genossin Braun hat den von mir angeführten Zahlen und Tatsachen auch nicht den armseligsten Tatsachenbeweis entgegengestellt. Was sie gibt, ist nur ihr eigener, ganz persönlicher „Glaube“, dass trotz Hungerlöhnen, unregelmäßigem und schwankendem Verdienst, Arbeitslosigkeit etc. die Gründung von Wirtschaftsgenossenschaften doch möglich sei. Unbestritten, dass es Genossin Brauns unveräußerliches Menschenrecht ist. diesen ihren Glauben für maßgeblicher zu halten, als alle Tatsachen. Aber ihren Glauben und ihr Recht in allen Ehren: sie kann nicht verlangen oder auch nur hoffen, dass Andere in dieser Beziehung gleich anspruchslos sind, wie sie. Entkräftet es vielleicht eine einzige der Tatsachen, die ich gegen Genossin Brauns Plan ins Feld führte, dass diese unter Hinweis auf die Entwicklung der Konsum- und Baugenossenschaften erklärt, meine Gründe seien im Wesentlichen dieselben, die gegen jede genossenschaftliche Idee eingewendet worden sind? Mitnichten. Nebenbei sei zunächst bemerkt, dass ich selbst die nämlichen Einwürfe nicht gegen jede genossenschaftliche Idee erhoben habe. Und dies aus einem sehr einfachen Grunde. Ich war nie eine Gegnerin der genossenschaftlichen Bewegung überhaupt und stehe nicht einmal den Baugenossenschaften feindlich gegenüber, wenngleich ich überzeugt bin, dass unter den gegenwärtigen Verhältnissen ihre Bäume nicht in den Himmel wachsen werden. Was aber die Hauptsache anbelangt, so wäre der obenstehende Möchte-gern-Beweis nur unter der einen Bedingung stichhaltig. Wenn Genossin Braun mit zwingender Logik dargetan hätte, dass alle Formen der Genossenschaft völlig wesensgleich sind. und dass mithin für die Wirtschaftsgenossenschaft die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten gelten, wie z.B. für den Konsumverein oder die Baugenossenschaft. Genossin Braun hat das nicht einmal nachzuweisen versucht, dafür aber die Behauptung serviert, dass die Wirtschaftsgenossenschaft „finanziell nicht viel höhere Ansprüche an ihre Mitglieder stellt“, als die Baugenossenschaft oder der Konsumverein. Sie prüft dabei nicht, ob angesichts der Verhältnisse sich nicht das Nichtviel in ein Zuviel verwandeln muss. Sie lässt vor Allem außer Acht, dass bezüglich der Zahl der Genossenschafter, der Höhe des Anlagekapitals, der Höhe der Beiträge dazu, der zu bietenden Leistungen usw. die Wirtschaftsgenossenschaft unter wesentlich anderen Bedingungen ins Leben tritt und funktioniert. als der Konsumverein. Von welcher Bedeutung dies aber für die Entwicklung der Wirtschaftsgenossenschaft ist, zeigt das Beispiel der Baugenossenschaften. Zu den Gründen, welche bedingten und bedingen, dass ihre Entwicklung soweit hinter derjenigen der Konsumvereine zurücksteht, zählen auch die hervorgehobenen Umstände. Und doch liegen für sie die Verhältnisse noch weit günstiger, als für die Wirtschaftsgenossenschaften. Für dieselben kann mithin auch nicht die kräftige Entwicklung der Konsumvereine prophezeiend angesprochen werden.
Und besagt es ernstlich etwas gegen meine Ausführungen, den Einfluss von unregelmäßigem und schwankendem Verdienst, von Arbeitslosigkeit und Krise auf die Wirtschaftsgenossenschaft betreffend, dass Genossin Braun die Gründung eines Notfonds empfiehlt und auf die Spareinlagen verweist, welche die Arbeiter in Zeiten guten Verdienstes aus freien Stücken machen? Durchaus nicht. Denn Genossin Braun ist den Nachweis schuldig geblieben, dass die Spareinlagen von jenen Arbeiterschichten herrühren, die sie für die Verwirklichung ihres Plans mobilisieren will, Arbeiterschichten, in denen das Jahreseinkommen 900 bis 1200 Mk. beträgt. Hin und wieder mag unter den Proletariern mit diesem Verdienst das Kuriosum einer „Sparagnes“ existieren, die Dank eines vernunftwidrigen Darbens etwas auf die Seite legen kann. Jedenfalls aber – das geht aus Arbeiterhaushaltungsbudgets und anderen einwandfreien Dokumenten klärlich hervor – sind unter ihnen Defizite weit mehr die Regel als Spareinlagen. Den 900 bis 1200 Mk. Jahreseinkommen eignet leider nicht die wundersame Kraft des nie versiegenden Öls im Krüglein. des nie aufzubrauchenden Mehls im Kasten der Witwe, von der die Bibel berichtet. Dass Arbeiterfamilien mit dem angegebenen Einkommen noch Rücklagen für einen Notfonds der Wirtschaftsgenossenschaft aufbringen können, nachdem sie Miete, Kleidung, Schuhwerk. Wüsche, Versicherungsbeiträge, Steuern, Schulgeld usw. gedeckt und die nötigen Anteile für den Fonds der Baugenossenschaft und der Wirtschaftsgenossenschaft eingezahlt haben, sowie die laufenden Beiträge für letztere: scheint mir ein Ding der Unmöglichkeit. Vielleicht besitzt jedoch Genossin Braun ein erprobtes Rezept der Sparsamkeit. welches das unmöglich Scheinende möglich macht. Dann heraus damit! Hunderttausend und Hunderttausende werden ihr seine Veröffentlichung mehr danken als ihre Aufforderung, Wirtschaftsgenossenschaften zu gründen.
Was Genossin Braun gegen die Rückwirkung des vorliegenden Zwangs auf die Wirtschaftsgenossenschaft anführt, dass die proletarische Familie der Arbeitsgelegenheit nachziehen muss; was über den Anreiz, neue kooperative Großhaushaltungen ins Leben zu rufen: ist ebenso an den Tatsachen und meinen Darlegungen vorbei geschrieben. wie das bereits kritisierte. Der Mangel an Raum verhindert mich leider, es im Einzelnen nachzuweisen.
Genossin Braun entrüstet sich besonders darüber, dass ich ihre Angaben über die Kosten der Ernährung des Dienstpersonals meiner Berechnung der Ausgaben für die Ernährung der Genossenschafter zu Grunde legte. Sie schlägt meine andere Schandtat an den Pranger, dass ich die von ihr vorgesehene Zahl der Dienstboten in meine Kritik einbezog. Ihr Haupttrumpf gegen meine diesbezüglichen Ausführungen ist, dass die von ihr angegebenen Zahlen bedeutungslos für ihren Plan seien. Diesem Argument gegenüber muss ich reumütig in die Knie sinken. In der Tat: nicht eine Minute kam mir in den Sinn, Genossin Brauns Arbeit und ihre Gewissenhaftigkeit im Begründen so niedrig einzuschätzen, dass ich die betreffenden Angaben als bedeutungslos, als ein dekoratives Beiwerk betrachtete. Klar und unzweideutig habe ich aber gerade bei Erörterung der Ausgaben für die Ernährung in der Idealgenossenschaft hervorgehoben, dass Genossin Braun einen modifizierten Zuschnitt ihres Planes vorsieht. Allerdings fügte ich dem hinzu, dass auch eine recht bedeutende Vereinfachung und Verbilligung des Projekts noch nicht die materielle Möglichkeit seiner Durchführung sichere. Und ich begründete diese Meinung durch Ziffern und Tatsachen. Statt mich indirekt einer Unterlassungssünde zu zeihen, der ich mich nicht schuldig gemacht, hätte Genossin Braun besser getan. die Ziffern und Tatsachen zu widerlegen.
Zur versuchten Mohrenwäsche in Bezug auf die „Dienstbotenausbeutung“ Folgendes. Die Wirkung der arbeitssparenden Maschinen und Einrichtungen wird dadurch nicht erhöht, dass Genossin Braun sie mir neuerlich entgegenhält, obgleich ich sie nicht bestritten, sondern ausdrücklich anerkannt habe. Und sie schafft einen Umstand nicht aus der Welt, der nicht ohne Bedeutung für unsere Frage ist. Jede erfahrene Hausfrau oder Berufsköchin wird Genossin Braun bestätigen, dass es weit mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mithin mehr Zeit und Kraft erfordert, ein Gericht in großen Quantitäten als in kleinen Mengen gut und schmackhaft herzustellen. In Berücksichtigung dessen und auf Grund von Erkundigungen, die ich in mehreren kapitalistischen Großhaushaltungen eingezogen habe, erscheint mir deshalb die „drei Personen“ zugedachte Arbeitsleistung in Genossin Brauns Idealküche nach wie vor zu hoch. Was aber die von mir offenbar bösartig erfundene lebendige „Kinderwartemaschine“ anbelangt, so schwebte mir bei Bewertung der ihr zufallenden Aufgaben durchaus nicht die Annahme vor. dass sämtliche 50 bis 80 Genossenschaften gleichalterige kleine Kinder haben. Ich habe ausdrücklich in Berücksichtigung gezogen, „dass sicherlich viele Kinder der Genossenschafter die Schule besuchen“. Ich füge dem heute noch hinzu, dass gewiss ein Teil der Kinder schulentwachsen ist. Trotzdem bleibt bei 50 bis 80 Proletarierfamilien eine größere Anzahl pflege- und aufsichtsbedürftiger Kinder zurück, als eine einzige Wärterin versorgen kann. Der umfriedete Hof und Garten der Wirtschaftsgenossenschaft, auf den sich Genossin Braun beruft, schränkt gewiss die Notwendigkeit äußerlicher Überwachung der Kleinen in etwas ein, hebt aber nicht einmal sie völlig auf und mindert in nichts die moralische Aufsichtsbedürftigkeit der Kinder. Genossin Braun sucht denn auch die augenscheinliche Unzulänglichkeit ihrer Musteraufstellung damit zu rechtfertigen, dass es sich nicht darum handelt, ins Blaue hinein zu wünschen – das bleibt den Utopisten überlassen – sondern auf einfache Art zunächst einen bescheidenen Anfang zu machen. Eine vortreffliche. eine weise Auffassung, betreffs deren nur zu wünschen wäre, dass Genossin Braun sie in anderer Beziehung beherzigt hätte, wo ihre Beachtung mehr von Nöten gewesen, als in dem vorliegenden Falle. Denn hier tritt zu einer Verpflichtung, nicht utopistisch ins Blaue hinein zu wünschen, eine andere. Den bescheidenen Anfang, um den es sich handelt, „zunächst“ nicht auf die allerdings „einfache Art“ einer über alle Maßen unbescheidenen Ausbeutung des Dienstpersonals zu machen. Diese Verpflichtung in Nichtbeachtung der Verhältnisse übersehen, heißt, die Ideen, die wir vertreten, lächerlich machen und dem bittersten Spott der Gegner preisgeben.
In ägyptisches Dunkel ist für mich gehüllt, weshalb Genossin Braun mir entgegenhält, dass ihr Plan „kein völlig neuer ist“. Die „Ketzerei“, die ich nach ihren sinnigen und minnigen kirchlichen Erinnerungen in ihm wittern soll, wäre doch in allem, nur nicht in seiner Neuheit zu suchen. Bebels einschlägige Ausführungen sind so bekannt, dass auch ich sie gelesen haben dürfte. Und aus der Zeit meiner oder richtiger unserer Sünden Maienblüte erinnere ich mich, dass ein kleiner Kreis „gebildeter Genossen“ Ende der siebziger Jahre ernstlich die Möglichkeit diskutierte, Genossin Brauns Vorschlag entsprechend „die Ideale der Sozialdemokratie aus dem Stadium der Predigt in das der Tat überführen zu wollen“. Im Gegensatz zu Genossin Braun, die diesmal von ihrer glänzenden Belesenheit in der frauenrechtlerischen Literatur im Stich gelassen wird, scheint mir nicht einmal neu, wie diese sich die Verwirklichung ihres Planes denkt. Dieses Wie ist nämlich Zug für Zug in dem Buche enthalten, das eine sozialistisch angehauchte amerikanische Frauenrechtlerin, Frau Perkins-Stetson bereits 1899 unter dem Titel veröffentlicht hat: „Women and Economies“. Was aber Genossin Brauns persönliche Zugabe zu dem nicht völlig neuen Plan anbelangt: die Aufforderung, die Arbeiterklasse solle Wirtschaftsgenossenschaften gründen, so habe ich sie nicht wegen ihrer „ketzerischen Neuheit“ bekämpft, vielmehr auf Grund seiner praktischen Wertlosigkeit für das Proletariat.
Ohne jede Berechtigung spricht Genossin Braun die Gründung von genossenschaftlichen Arbeiterrestaurants und Verteilungsküchen für Arbeiterfamilien, die Bestellung einer gemeinsamen Köchin oder Wartefrau für mehrere Familien als Beweis dafür an, dass die Verwirklichung ihres Planes „in der Luft liegt“. Die betreffenden Neuerungen beweisen so sehr das Gegenteil, dass ich bei Abfassung meiner Kritik die Absicht hatte, auf sie zu exemplifizieren. Sie bestätigen nämlich durchaus meine Auffassung, dass für Verdrängung des Einzelhaushalts die steigende Industrialisierung einzelner Zweige der früheren hauswirtschaftlichen Verrichtungen der Frau von entscheidenderer Bedeutung ist als die Verwirklichung von Genossin Brauns Plan. „In der Tat“. genossenschaftliche Arbeiterrestaurants, Verteilungsküchen etc. stellen ihrem Wesen nach nicht Embryonen von Wirtschaftsgenossenschaften dar, vielmehr die steigende Übernahme der einzelnen wirtschaftlichen Funktionen der Familie durch ein bestimmtes Gewerbe. Die genossenschaftliche Form der Betriebe ändert daran nichts. Genossenschafter und Betrieb stehen sich hier genau in dem gleichen Verhältnis gegenüber wie in einem Konsumverein. Damit sind aber wichtige Vorbedingungen gegeben, dass genossenschaftliche Restaurants in weit größerer Zahl gegründet und benutzt werden können als Genossin Brauns Wirtschaftsgenossenschaften. Ich neige deshalb der Ansicht zu, dass für die Reform der Hauswirtschaft im Proletariat neben kommunalen Volksküchen, Speisehallen etc. genossenschaftliche Restaurants – vielleicht in Verbindung mit Konsumvereinen, Baugenossenschaften und Gewerkschaftshäusern – in absehbarer Zeit eine bedeutendere Rolle spielen werden als der kooperative Großhaushalt.
Genossin Braun behauptet, in ihren Ausführungen die Auffassung der Wirtschaftsgenossenschaft als Mittel zum Zwecke, die Proletarierin für den politischen und gewerkschaftlichen Klassenkampf zu gewinnen, „in den Vordergrund gerückt zu haben“. Sittlich entrüstet bezichtigt sie mich, dass ich „trotz meiner 15 Spalten“ dies verschwieg. Man beurteile nach folgenden Tatsachen, mit welchem Rechte sie behauptet und bezichtigt. Gute Beispiele verbessern schlechte Sitten. Ich lese also nicht bloß, ich zähle, was Genossin Braun in dieser Hinsicht geschrieben hat. In Abschnitt VI der Broschüre „Die Wirkungen der hauswirtschaftlichen Reform“, Seite 26 bis 31, wird „das Mittel zum Zweck“ lichtvoll und nachdrücklich in nachstehenden drei Zeilen „in den Vordergrund gerückt“: „Der Augenblick könnte kommen, wo sie (die männliche Arbeiterschaft) die, wie wir gesehen haben, rasch steigende Masse der weiblichen Arbeiter mit all ihrer geistigen Rückständigkeit als eine Kette an ihrem Fuße empfinden werde.“ Allerdings hat Genossin Braun im zweiten Abschnitt ihres Schriftchens auf Seite 14 ausgeführt, dass die Doppelbelastung der Proletarierin mit Hausarbeit und Erwerbsarbeit die politische Aufklärung und gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen wesentlich erschwert, dass mithin eine Entlastung der Frau mit Rücksicht auf ihre Anteilnahme am Klassenkampf notwendig ist. Diese Tatsache habe ich kurz in meinem ersten Artikel unter den Gründen gewürdigt, welche dazu drängen, auch eine Erleichterung der häuslichen Arbeitsbürde der Frau anzustreben. Wollte Genossin Braun, dass die betreffende Stelle so gewertet würde, wie sie es in der Entgegnung heischt, so hätte sie das sprichwörtliche Beispiel des russischen Malers nachahmen müssen. Dieser schrieb unter eine mehrdeutige Zeichnung: „Das ist ein Löwe und kein Hund.“
Als eine grobe Unv-orsichtigkeit muss ich es charakterisieren, was Genossin Braun betreffs der Begründung meines Vorwurfs behauptet, ihre Auffassung der Wohnungsreformfrage sei bürgerlich-sozialreformlerisch angekränkelt. Die Begründung, die sie mir unter die Feder legt, ist nicht bloß eine Verdrehung und Entstellung des unzweideutigen Sinnes und des klipp und klaren Wortlauts meiner Ausführungen. Es ist gleichzeitig eine recht entstellte und verdeutelte – doch Pardon, nach Lessings Helden ist „die deutsche Sprack eine plumpe Sprack“, sagen wir deshalb lieber eine recht modifizierte Wiedergabe ihrer eigenen diesbezüglichen Darlegungen in der Broschüre. Eine Vergleichung der drei Stellen beweist das sinnenfällig. Fern sei mir, Genossin Brauns Vergnügen zu stören, von der Höhe ihrer praktisch „sublimierten“ Überzeugung herab die „waschechte Gesinnung“ Anderer zu verhöhnen. Aber sie füge dem scherzhaften Spiel den Ernst des Nachweises hinzu, dass ich ihr gegenüber oder sonst wo mich des Blödsinns schuldig machte, „Alles, was die Arbeiterklasse tut und lässt, für unfehlbar richtig zu erklären, fest davon überzeugt zu sein, dass all ihre praktische Tätigkeit eine völlig vergebliche ist, … dass sie der bürgerlichen Gesellschaft gegenüber trotz ihrer Millionen Stimmen machtlos ist“.
Allerdings bekenne ich Eins, meiner Ansicht nach heißt es die Arbeiterklasse „in ihrer Energie lähmen, statt sie zu stärken“, wenn man sie, wie Genossin Braun in der Frage der Wohnungsreform, von einer angeblich starken Reformströmung der freisinnigen Bourgeoisie Bedeutsames oder auch nur Nennenswertes hoffen lässt. Die deutsche Arbeiterklasse hat den Reformeifer dieser freisinnigen Bourgeoisie gebührend schätzen gelernt. Er wurde ihr vor Augen geführt durch die freisinnigen Professoren, die in erbärmlichster Hasenherzigkeit dem Züricher Arbeiterschutzkongress fernblieben, dafür aber in Brüssel im Schatten der kaiserlichen Februarbotschaft mit Herrn von Berlepsch konventikelten, der seinerzeit das skandalöse Arbeitertrutzgesetz verteidigt hatte. Sie lernte ihn kennen durch die Gesinnungstüchtigkeit, mit der die nämlichen Gelehrten als freiwillige Seeulanen in den Protestversammlungen der Berliner Arbeiter gegen die Flottenvorlage eine Gastrolle gaben und durch den Mannesmut, mit dem sie den Protestversammlungen gegen die Zuchthausvorlage fernblieben. Er wird bewiesen durch die schmachvolle Auslieferung des Wahlkreises Memel-Heydekrug an den Brotwucherer und durch Dutzende und Dutzende anderer Tatsachen. Was aber die spezielle Frage der Wohnungsreform anbetrifft, so hat Professor Tönnies seinerzeit in Brauns „Archiv“ in seinem vorzüglichen Artikel über den Hamburger Hafenarbeiterstreik tatsachenbegründet und herzerfrischend deutlich aufgezeigt, welcher Reformtaten die freisinnige Bourgeoisie unter dem Drucke der Arbeiterklasse und dem Hinblick auf die drohende Choleragefahr fähig ist. Genossin Braun moniert sanft die Sozialdemokratie ob ihrer seitherigen Untätigkeit in Sachen der Wohnungsreform. Das zu tun ist sicherlich ihr unantastbares Recht. Nur hätte sie über dessen pflichteifriger Wahrung nicht vergessen sollen, auf einen der wichtigsten Gründe dieser Untätigkeit hinzuweisen: auf das Rückwärts, die Feigheit der freisinnigen Bourgeoisie. Die Sozialdemokratie war gezwungen, den Kampf für den Arbeiterschutz und andere hoch bedeutsame Reformen hinter das Niederringen des bösartigsten Arbeitertrutzes und der schlimmsten politischen Reaktion zurückzustellen. Arbeitertrutz und politische Reaktion sind aber im großen Ganzen direkt oder indirekt in das Schuldkonto der freisinnigen Bourgeoisie zu buchen. Übrigens ist es Genossin Braun unbenommen, ihrer Überzeugung entsprechend alles daran zu setzen, um soweit irgend möglich durch persönliches Wirken die getadelte Untätigkeit der Sozialdemokratie zu bekämpfen und zu mildern. Wenn sie sich in Zukunft auch nur auf dem einen Gebiet der Wohnungsreformfrage in Schrift und Wort als Tätigste unter den Tätigen erweist, so wird das sicherlich allseitig mit aufrichtigster Freude und Anerkennung begrüßt werden.
Meine Kennzeichnung der Wirtschaftsgenossenschaft als eine Utopie brandmarkt Genossin Braun als einen Ausfluss der „komischen“ neuzeitlichen Mode, „diejenigen utopischer Ideen zu zeihen, die Ideale der Sozialdemokratie aus dem Stadium der Predigt in das der Tat überführen wollen“. Gegenüber dieser Abrüffelung meines straffälligen Unverständnisses, der vorliegenden Pflicht, an Stelle der Predigt die Tat zu setzen, kann ich mich leider nicht auf die Anerkennung beschränken, dass kaum Jemand wie Genossin Braun zu dieser Abrüffelung berufen ist. Das Talent, Andere zu praktischer Arbeit für unsere Ideale zu mahnen, hat sich bei ihr zur bemerkenswerten Virtuosität ausgebildet. Aber ihr Gedankengang umschließt nicht bloß das wohlberechtigte Gebet: Ich danke Dir Gott, dass ich nicht bin wie diese Räuber, Mörder oder auch wie diese Zöllner des Nur-Predigt – Sozialismus. Er enthält auch eine meines Erachtens grundsätzlich verkehrte Auffassung, dass schon inmitten der kapitalistischen Gesellschaft die Möglichkeit vorhanden ist, die Ideale des Sozialismus zu verwirklichen. Würde dies zutreffen, so wäre es die dringende Pflicht der Sozialdemokratie, unverzüglich an eine Revision ihrer Begriffe und Taktik zu gehen. Denn an Stelle des unversöhnlichen Kampfes gegen die kapitalistische Gesellschaft müsste die friedliche Verwirklichung sozialistischer Ideale im Rahmen der heutigen Ordnung treten. Einstweilen und bis Geschichte und Tatsachen mich eines Besseren belehren, bin ich „buchstabengläubig“ genug, die gekennzeichnete Auffassung für einen liebenswürdigen Wahn zu halten. Als wichtigste Tat, um den Sozialismus aus der Theorie in die Praxis überzuführen, erscheint mir noch immer die „Predigt“ der sozialistischen Ideale unter den proletarischen Massen und deren Organisation und Schulung für den schärfsten Kampf gegen die kapitalistische Ordnung. Wie die Dinge geschichtlich gelagert sind, kann gegenwärtig der proletarische Klassenkampf noch nicht der Durchführung der sozialistischen Ideale selbst gelten. Er muss sich vielmehr in der Hauptsache in dem Ringen um die Möglichkeiten der Kampfesfähigkeit des Proletariats erschöpfen. Es heißt deshalb das Pferd beim Schwanze aufzäumen, wenn man dem Proletariat jetzt die Aufgabe zuweist, durch Wirtschaftsgenossenschaften etc. „die sozialistischen Ideale aus dem Stadium der Predigt in das der Tat überzuführen“. Von der „komischen“ Vorstellung zu schweigen, dass der Sozialismus sich stückweise in die kapitalistische Gesellschaft einschmuggeln lasse.
Sei’s drum, dass Genossin Braun diese meine Auffassung als „Dogmenfanatismus“ und meine Verurteilung ihres Standpunktes als „Ketzerriecherei“ richtet. In den Witzchen ihrer „kirchlichen Erinnerungen“ grüßen mich nur alte, liebe Bekannte und ursprünglich kameradschaftliche Stammtischspäße, die in der Polemik zwischen Genossen allmählich zur Bedeutung von Gründen und Urteilen herauf geklommen sind. Genossin Braun ergötzt sich mit solchem Behagen an den Reizen ihres Adoptivkindes, „kirchliche Erinnerungen“, dass sie es zweimal vorführt, das eine Mal katholisch geschoren, das andere Mal lutherisch gescheitelt. Es ist dies ein Vergnügen, das meiner Ansicht nach recht billig und wenig geschmackvoll ist, dafür aber bei den reminiszenzenreichen Gedankengängen Genossin Brauns um so erklärlicher. Es tut mir herzlich leid, in ihr Vergnügen das Wermutströpflein der Versicherung träufeln zu müssen, dass mein „Dogmenfanatismus“ weder vor dem Schreckgespenst der Geschorenen noch der Gescheitelten gewichen ist.
Klara Zetkin
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