(zweite Lesung, 47. Sitzung, Montag den 19. Januar 1891)
[Nr. 1196 und 1197. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Zweiter Band. Berlin 1891, S. 1062-1063 und 1063]
Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Zunächst habe ich dem Herrn Vertreter für Sachsen zu bemerken, dass seine Erklärung bezüglich der Verminderung in der Zahl der Betriebe, die gegenwärtig in Sachsen im Vergleich zu früheren Jahren der Fabrikinspektion unterstellt sind, durchaus ungenügend war. Wohl hat er in einem Punkte meinen Parteigenossen Wurm berichtigt, insofern, als er meinte, dass die Kokereien, als der Bergwerksindustrie zugehörig, aus der Fabrikinspektion herausgenommen worden seien, auf der anderen Seite fügt er hinzu, dass bisher die Steinbrüche der Fabrikinspektion noch nicht unterstellt waren. Die Tatsache aber, wie es gekommen ist, dass die Zahl der der Fabrikinspektion unterstellten Betriebe – und mir selbst ist beim Studium der sächsischen Fabrikinspektorenberichte diese Tatsache aufgefallen – in den wenigen Jahren von über 17.000 auf nahezu 13.000 gefallen ist, ist durch die Worte des Herrn Vertreters für Sachsen nicht genügend erklärt worden.
Ich weiß allerdings ungefähr, wie die Sache zugegangen ist. Es sind nämlich in den verschiedenen Fabrikinspektionsbezirken Sachsens Anordnungen, die seitens des Ministeriums des Innern an die Inspektoren erlassen wurden, und denen diese Folge leisten mussten, bei ihren Erhebungen bis vor 3 Jahren verschieden gehandhabt worden. In einem Inspektionsbezirk wurden eine Reihe von Betrieben bei diesen Erhebungen berücksichtigt, die man in anderen Inspektionsbezirken nicht berücksichtigt hatte. Die Folge war, dass dadurch ein falsches Bild, wenigstens keine genügende Vergleichung des Zustandes, innerhalb der verschiedenen Bezirke und Betriebe vorhanden war. Um diese Ungleichheiten zu vermeiden, hat das Ministerium des Innern angeordnet – wenn ich nicht irre 1887/88 –, dass künftighin gewisse Gewerbe, die bisher in einigen Fabrikinspektionsbezirken bei den Erhebungen berücksichtigt wurden, überall außer Berücksichtigung bleiben sollten. Dadurch wird der bedeutende Ausfall in der Zahl der Betriebe, die früher und jetzt der Fabrikinspektion unterlagen, erklärlich. Indessen muss ich diese Veränderung um deswegen missbilligen, weil ich der Ansicht bin, dass der Strom der Zeit – und das beweist ja auch die Vorlage der preußischen Regierung in Bezug auf die Vermehrung der Fabrikinspektoren –, dass der Zug der Zeit weit mehr auf eine Vermehrung der Betriebe, die den Fabrikinspektoren unterstellt werden sollen, geht, als auf eine Einengung und Verminderung, wie es in Sachsen in den letzten Jahren geschehen ist.
Nun will ich auf den Fall kommen, den der Herr Vertreter für Sachsen zuletzt erwähnte, auf den Fall mit dem Fabrikinspektor für Dresden, Herrn Siebdrat. Er hat demselben das Zeugnis ausgestellt, dass er ein außerordentlich tüchtiger und in seinem Fache brauchbarer Beamter sei; derselbe habe, setzte er hinzu, sich allerdings nicht bloß bei den Sozialdemokraten, sondern auch bei den Arbeitern dadurch missliebig gemacht, dass er den übertriebenen Ansprüchen der Arbeiter entgegentrat, und dass er höchstwahrscheinlich auch in dem hier erörterten Falle des Bronzearbeiters den Agitationen desselben entgegengetreten sein dürfte.
Meine Herren, da richte ich doch an Sie Alle die Frage: seit wann ist es denn die Aufgabe der Fabrikinspektoren, sich um die Agitationen und Bestrebungen der Arbeiter zur Änderung ihrer Lage zu bekümmern? seit wann ist es Aufgabe der Fabrikinspektoren, den Agitationen unter den Arbeitern entgegenzutreten? wo ist von irgend einem Staate angeordnet, dass die Fabrikinspektoren das Recht oder die Pflicht haben, wenn die Arbeiter Vereine bilden, oder wenn sie Streiks, Arbeitseinstellungen veranlassen, sich in diese Dinge als Partei einzumischen und in den Fabrikinspektorenberichten ein Urteil darüber abzugeben – obendrein ein Urteil in der einseitigsten, parteiischsten und, wie ich hinzufüge, gehässigsten Weise. Nicht allein in dem Falle des hier in Frage stehenden Bronzearbeiters, sondern seit einer ganzen Reihe von Jahren ist es der Fabrikinspektor von Dresden, der unter allen seinen Kollegen in Sachsen eine Ausnahme macht, indem er alle Bestrebungen der Arbeiter in Bezug auf Verbesserung ihrer Löhne und ihrer Lebenshaltung, in Bezug auf ihre Tätigkeit in ihrem Vereine, immerfort im absprechendsten Sinne und in der einseitigsten Weise zu Gunsten der Arbeitgeber angreift. Gegen ein solch parteiisches Eingreifen eines Fabrikinspektors müssen wir uns auf das Allerentschiedenste erklären. Sind die Fabrikinspektoren zum Schutze der Unternehmer oder der Arbeiter da? Das ist die Frage. Ich meine, die Antwort kann gar keinem Zweifel unterliegen. Wenn der Fabrikinspektor überhaupt in seiner Stellung Partei nehmen soll, ist er nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, sich auf Seiten der Arbeiter, als der Unterdrückten zu stellen und nicht auf Seiten der Unternehmer. Gehen Sie aber mal die Fabrikinspektorenberichte des Herrn Siebdrat durch, dann werden Sie in denselben zahlreiche Äußerungen gegen die Arbeiter, aber keine einzige gegen die Unternehmer finden. Nähme man im sächsischen Ministerium nicht selbst den einseitigsten, parteiischsten Standpunkt ein – das ist ja hinlänglich bekannt –, so wäre der Beamte längst aus dem Dienst entlassen, wie es sich gehört. Nach dem, was er sich hat zu Schulden kommen lassen, nach dem, wie er sich beständig erlaubt über die Arbeiter zu urteilen, und wie er in dem hier vorliegenden Fall die Ursache war, dass der in Frage stehende Arbeiter aus seiner Arbeit entlasten wurde, müsste, wenn von Seiten des Ministeriums wirklich unparteiisch vorgegangen worden wäre, dem Beamten mindestens eine gehörige Rüge, die er aber nicht bekommen hat, erteilt worden sein, oder er hätte, was richtiger gewesen wäre, aus seinem Amte entlassen werden müssen. Eins steht fest: soweit es Herrn Siebdrat angeht, hat er weder das Vertrauen der Sozialdemokraten noch der Arbeiter.
Meine Herren, das in Bezug auf Herrn Siebdrat.
Freilich, wenn wir erleben – und es ist ja auch wieder Sachsen, wo sich das zuträgt –, dass Gesetze, die für alle Staatsbürger gleich sind, in der einseitigsten Weise gegen die Arbeiter ausgelegt werden, wenn wir es erleben, wie es im sächsischen Landtag geschehen ist, dass der Minister des Innern sich hinstellen kann, ohne von irgend einer Seite, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, Widerspruch zu finden, und erklären: ja, das Vereinsgesetz legen wir nur so aus, weil es Sozialdemokraten sind, gegen die es angewandt wird
(hört! links) –;
wenn die einseitigste, parteiischste Auslegung des Gesetzes nur damit gerechtfertigt wird, weil sie sich gegen Sozialdemokraten richtet; wenn wir weiter erleben, wie in der letzten Zeit, dass Sammlungen, die Sozialdemokraten in öffentlichen Versammlungen Jahrzehnte lang unbeanstandet vornahmen, plötzlich auf Grund eines bestimmten Teils der Armenordnung von 1840 – die mit der Sache gar nichts zu tun hat, die, wie der klare Wortlaut des Gesetzes und der Motive ergibt, zu einem ganz anderen Zwecke erlassen wurde –, heute in einer besonderen Ministerialverordnung dahin interpretiert wird, dass mit Anwendung dieser Armenordnung aus dem Jahre 1840 sämtliche Sammlungen in sozialdemokratischen Versammlungen verboten werden; und wenn wir dann gleichzeitig erleben, dass andere Parteien ruhig solche Sammlungen vornehmen, ohne polizeiliche Genehmigung dafür zu haben; wenn also eine solche völlig parteiische und widerspruchsvolle Handhabung der Gesetze geübt wird, nur nach Maßgabe der politischen Partei, der jemand angehört, dann kann man sich nicht wundern, wenn Beamte, wie Herr Siebdrat, in dieser Weise in Schutz genommen werden, wie es hier von Seiten des Regierungsvertreters für Sachsen geschieht.
(Sehr wahr! links.)
Das habe ich in Bezug auf die Äußerung des Herrn Vertreters der sächsischen Regierung zu sagen.
Ich möchte noch dem Herrn Abgeordneten von Keudell bemerken, der im Anfange der Beratung dieses Titels danach fragte, ob nicht von Seiten der Regierungen die Absicht bestehe, ein Gesetz über die Trunksucht zu erlassen, – dass, wenn die Herren sich einmal damit befassen, die Trunksucht aus der Welt zu schaffen, Sie zwar dafür meine ganze Sympathie haben, ich Ihnen aber vor allen Dingen auch möchte raten, nicht bloß in Rücksicht auf die Armen Ihre Tätigkeit auszuüben, sondern insbesondere auch in Bezug auf diejenigen Kreise, die Ihnen sehr viel näher stehen. Die Trunksucht ist, wie wir alle wissen, nicht ein Privilegium gewisser Klassen, wenn sie sich auch, was leider zugegeben werden muss, soweit es sich um die Trunksucht in Folge des Branntweingenusses handelt, wesentlich in den ärmeren Klassen findet. Wir wissen aber ebenso genau – und ich erinnere hier an einen Artikel, den vor kurzem das konservative „Deutsche Wochenblatt“ veröffentlichte, worin es seine Leser mit allem Nachdruck darauf aufmerksam machte, dass auf den Universitäten nur zu häufig das Trinken im Übermaß geübt wird –, dass ein großer Teil der Studenten, insbesondere die Angehörigen der Korps, ihre Zeit weit mehr in Bier- und Weinkneipen als in den Kollegien zubringen; das ist eine sehr bekannte Tatsache. Das hindert freilich nicht, dass nachher die Angehörigen dieser Korps in Staatsstellungen sehr angesehene Posten bekleiden und häufig selbst in der Regierung sitzen. Man sollte also auch nach dieser Richtung hin seine Aufmerksamkeit richten. Das Biertrinken unter den Studenten auf den Universitäten wird in einer Unmäßigkeit betrieben wie kaum in einer anderen Gesellschaftsklasse; und was der Frühschoppen in gewissen Gesellschaftskreisen für eine Bedeutung hat, das brauche ich kaum zu erwähnen. Gehen Sie also auf diesem Gebiet reformatorisch vor, dann tun Sie es auch in Bezug auf die Gesellschaftsklassen, die ich eben erwähnt habe.
Präsident: Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrat, Königlich sächsische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Dr. Graf von Hohenthal und Bergen.
Bevollmächtigter zum Bundesrat für das Königreich Sachsen, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Dr. Graf von Hohenthal und Bergen: Der Herr Abgeordnete Bebel hat gefragt: wem hat der Fabrikinspektor zu dienen, dem Unternehmer oder dem Arbeiter? Er antwortete: dem Arbeiter. Ich antworte: beiden. Im Übrigen möchte ich mir in Bezug auf den Fabrikinspektor Siebdrat noch eine Bemerkung erlauben. Herr Bebel hat gemeint, er hätte noch niemals eine Klage der Arbeiter für gerechtfertigt erklärt. Auf Seite 16 des Berichts, der Ihnen vorliegt, ist folgender Passus zu lesen:
„Bei den Aufsichtsbeamten für den Aufsichtsbezirk Dresden haben Vertreter von Arbeitern öfters mündlich oder schriftlich ihre Beschwerden über Missstände in Fabriken auf der Expedition der Gewerbeinspektion angebracht, und es hat hierauf, soweit tunlich, eine Erörterung der Angelegenheit statt gefunden. In vielen Fällen waren die Klagen gerechtfertigt, in einigen dagegen übertrieben oder gänzlich unzutreffend.“
Ich überlasse dem Urteil des Hauses zu ermessen, ob Herr Siebdrat in keinem Fall die Klagen der Arbeiter für gerechtfertigt anerkannt hat oder nicht.
Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bebel.
Abgeordneter Bebel: Der Herr Vertreter für Sachsen hat mich missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass der Gewerberat Siebdrat nie eine Klage der Arbeiter für gerechtfertigt erklärt hat, sondern ich habe gesagt, dass man in den zahlreichen Berichten dieses Herrn fortgesetzt Angriffe auf die Arbeiter, aber nie eine Beschwerde gegen die Arbeitgeber findet.
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