August Bebel: Siebzehnte Reichstagsrede zur Abänderung der Gewerbeordnung

(75. Sitzung. Donnerstag den 26. Februar 1891)

[Nr. 1217. Stenografische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 8. Legislaturperiode. I. Session 1890/91. Dritter Band. Berlin 1891, S. 1731-1735]

Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. […] In der wiedereröffneten Diskussion über § 120 mit den Anträgen

Dr. Gutfleisch und Genossen auf Nr. 298 I a, b, c und 300 III 2 und 3,

Auer und Genossen Nr. 216, Ziffer 10 a, b, c,

Dr. Hartmann und Genossen Nr. 300 III 1,

Dr. Schaedler Nr. 300 VI,

Freiherr von Münch Nr. 314 der Drucksachen,

hat das Wort der Herr Abgeordnete Bebel.

Abgeordneter Bebel: Meine Herren, nachdem in der gestrigen Debatte von mehreren Seiten auch die Frage gestreift worden ist, ob die Fortbildungsschulen fakultativ oder obligatorisch eingeführt werden sollen, sehe ich mich veranlasst, namens meiner Parteigenossen ebenfalls eine kurze Erklärung abzugeben. Was hat überhaupt zur Gründung der Fortbildungsschule geführt? In erster Linie die Erkenntnis, dass unser bestehendes Volksschulsystem in keiner Weise genügt, um den jungen Leuten, die aus der Schule entlassen worden sind, dasjenige Maß von Kenntnissen für das reale Leben zu geben, das sie in sehr vielen Fällen bedürfen. Von dieser Erkenntnis ausgehend, ist man dazu übergegangen, die Fortbildungsschulen zunächst fakultativ einzuführen. Nachdem man sich aber dann von dem Nutzen einer solchen Einrichtung überzeugt hat, sind eine Reihe von Staaten dazu übergegangen, die Fortbildungsschule obligatorisch zu machen. Es sind meines Wissens insbesondere das Königreich Sachsen und das König reich Württemberg, in denen der Besuch der Fortbildungsschulen allgemein verpflichtend für sämtliche junge Leute, die die Schule verlassen haben, zunächst auf volle 3 Jahre ausgesprochen worden ist, und ich glaube, dass heute in den betreffenden Staaten nur noch sehr wenige Personen vorhanden sein werden, die sich gegen die Nützlichkeit und Notwendigkeit des Fortbildungsunterrichts erklären.

Eine andere Frage ist, ob die Errungenschaften, welche durch die Fortbildungsschule erzielt werden, genügende sind. Da gehöre ich allerdings zu denen, die das verneinen, und da stehe ich auf einem ganz anderen Standpunkte als der Abgeordnete Freiherr von Stumm, welcher gestern meinte, dass in den Fortbildungsschulen gar manches gelehrt werde, wovon viele kaum einen Nutzen für ihr künftiges Leben hätten. Meine Herren, ich meine umgekehrt, dass vieles noch nicht gelehrt wird, was viele für ihr künftiges Leben brauchen. Sollte aber wirklich der eine oder der andere mehr lernen, als er im Laufe seines Lebens nötig hat, so sage ich: Sie werden kaum einen Menschen ausfindig machen, dem etwas mehr Wissen je in seinem Leben schadete. Jedenfalls aber gibt es viele, die an zu wenig Wissen zu Grunde gegangen sind.

(Sehr richtig! links.)

Auf alle Fälle müssen wir das, was wir als Errungenschaften gegenüber den anderen Staaten betrachten, festzuhalten suchen und dürfen auf diesem Gebiete keinerlei Rückschritte machen.

Von diesem Standpunkte ausgehend, muss man dazu kommen, dass die Fortbildungsschule obligatorisch sein muss, dass alle jungen Leute, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, zu ihrem Besuch verpflichtet werden. Es entsteht nur die Frage: in welcher Art und in welcher Weise wird der Unterricht am besten abgehalten? ist es besser, ihn in der Woche zu bestimmten Stunden, oder ist es besser, ihn am Sonntag abhalten zu lasen? Hierüber können ja – und dabei werden wesentlich lokale Verhältnisse ein Wort mit sprechen – sehr verschiedene Meinungen vorhanden sein. Aber das eine scheint mir ziemlich zweifellos zu sein: soll der Unterricht wirklich Nutzen haben, soll er seinen Zweck erreichen, so ist es in erster Linie geboten, dass da, wo der Unterricht von den Gemeindebehörden oder höheren Instanzen auf die Wochentage verlegt ist, er auch zu einer Zeit abgehalten wird, wo die Schüler in der Lage sind, noch frischen Geistes am Unterricht teilzunehmen und also die Vorteile, die der Unterricht ihnen bieten soll, wirklich zu genießen. Aus diesem Grunde haben wir den Antrag gestellt, dass der Unterricht, soweit er an Werktagen stattfindet, in die Arbeitszeit der jungen Leute zu legen sei. Nun haben wir ja gestern von den verschiedensten Seiten lebhafte Sympathien mit diesem unseren Antrage aussprechen hören, aber schließlich kam man doch von allen Seiten darauf hinaus: es ist zwar sehr wünschenswert, dass euer Antrag angenommen werde, aber in Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse geht es nicht. Zunächst will ich doch hervorheben, dass nach der Erörterung in der Kommission der von uns gestellte Antrag, nachdem derselbe in der ersten Lesung reiflich und ausgiebig erörtert wurde, die erhebliche Mehrheit der Kommission auf sich vereinigte und er angenommen wurde. Aber als dann das Fünfmännnerverschlechterungskomitee

(Heiterkeit)

in Wirksamkeit trat, ist unser Antrag einer derjenigen gewesen, der auf dem Altar des Kompromisses geopfert und aus den gefassten Beschlüssen herausgeworfen wurde.

Meine Herren, was uns dazu bestimmt, diesen Antrag wieder zu stellen, ist sehr einfach zu sagen. Es unterliegt doch gar keinem Zweifel, dass ein großer Teil der .hier in Frage kommenden jungen Leute in der Woche mit einem Maß von Arbeitszeit bedacht wird, und zwar von solcher Dauer und physischer Anstrengung für sie, dass es unmöglich ist anzunehmen, dass, wenn die jungen Leute nach 10-, oder, wie es sehr oft der Fall ist, nach 12- und mehrstündiger Arbeitsdauer in die Fortbildungsschule zu gehen gezwungen sind, sie die Kraft und Aufmerksamkeit besitzen, die nötig ist, um dem Unterricht zu folgen. Wer die betreffenden Einrichtungen etwas näher verfolgt hat, wird auch gefunden haben, dass in allen Gemeinden, wo ein solcher Unterricht in der Woche eingerichtet wurde, es die all gemeine Klage der Lehrer ist, dass ihre Anstrengungen zum großen Teil vergeblich sind dadurch, dass die Schüler wegen der Übermüdung und Anstrengung bei der Tagesarbeit ihnen nicht mit der Aufmerksamkeit zu folgen im Stande sind, wie sie es verlangen müssen. Insofern ist also dieser Unterricht für einen großen Teil unserer jungen Leute nahezu zwecklos. Wir haben allerdings in der jetzigen Vorlage eine Bestimmung, wonach für junge Leute unter 16 Jahren die tägliche Arbeitszeit nur 10 Stunden betragen darf, aber für die Lehrlinge im Gewerbe, für alle diejenigen Betriebe, die nicht als Fabrikbetriebe gelten, ist eine solche Bestimmung mindestens ebenso notwendig, aber wir haben eine solche nicht. Wir haben allerdings eine solche beantragt, und wir werden sie auch bei dem betreffenden Paragrafen verteidigen; aber wir wissen im Voraus, welches Schicksal unsere Anträge haben. Wir sind überzeugt, dass unser Antrag, so notwendig er auch in Rücksicht auf die physische Beschaffenheit der meisten jungen Leute ist, keine Annahme finden wird. Dennoch besteht der Zustand in zahlreichen Gewerben, dass diese Lehrlinge schon oft Morgens von 5 Uhr an arbeiten müssen. Nehmen Sie ferner an, dass es einzelne Gewerbebetriebe gibt, wie z. B. die Bäckerei, die Müllerei usw., wo die jungen Leute bereits einen großen Teil der Nacht für ihre Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Im Bäckereigewerbe – und die Bäckerei bildet ja ein ziemlich zahl reiches Gewerbe in allen Orten, ebenso wie deren Lehrlinge ein ziemlich bedeutendes Kontingent der jungen Leute stellen – hören oft die Lehrlinge erst Nachmittags um 3 oder 4 Uhr mit ihrer Arbeit auf, die vorher bereits zwischen 9 und 11 Uhr Abends begonnen hat; und nachdem sie kaum 2 oder 3 Stunden im Bette zugebracht haben, werden sie wieder genötigt, in die Fortbildungsschule zu gehen. Erkundigen Sie sich einmal in unseren Lehrerkreisen, was sie für Erfahrungen in Bezug auf diese jungen Leute machen. Ich brauche das nicht näher auszuführen, es ist selbstverständlich und bedarf keines weiteren Beweises, dass für diese Leute ein Unterricht, in die Abendstunden verlegt, absolut zwecklos ist.

Nun wurde besonders die Fortbildungsabendschule von den verschiedensten Rednern bekämpft, weil damit, wie sie sagten, den jungen Leuten viel zu viel Gelegenheit zur Verübung von Unfug und zu moralischen Verführungen aller Art geboten werde. Nun meine ich, wenn das wirklich der Fall ist – und auch der Herr Abgeordnete Buhl hat sich gestern auf diesen Standpunkt gestellt –, dass die logische Konsequenz einer solchen Anschauung mit Notwendigkeit dazu führen müsse, dass Sie diese Abendstunden – wenn die Schäden wirklich so groß sind, wie Sie sie geschildert haben, was ich selbst nicht beurteilen kann – beseitigen und entweder unseren Antrag annehmen, oder eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen, dahin gehend: Abendstunden sind überhaupt nicht zulässig, die Fortbildungsschule darf nur an Sonntagen stattfinden. Sie sehen, in welchen Widersprüchen Sie sich hier begegnen, indem Sie unseren Antrag verwerfen. Sie kommen dazu, die Abendschule mit all‘ denjenigen Übeln, die Sie selbst in so drastischer Weise mehrseitig charakterisiert haben, einzuführen. Wir sind der Meinung, dass, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Fortbildungsschulen eine notwendige Einrichtung sind, dass sie aufrecht erhalten werden müssen, dann auch kein Zweifel bestehen darf, dass die Einrichtung derselben, insbesondere in Bezug auf die Zeit des Besuchs derselben, eine solche sein muss, dass sie mit möglichstem Vorteil für die Schüler benutzt werden können. Das ist eine selbstverständliche Konsequenz ihrer Existenz, und jeder andere Beschluss führt dazu, den Nutzen dieser Schulen, der heute von manchen Seiten bezweifelt wird, noch mehr herabzudrücken und vielfach gänzlich in Frage zu stellen.

Nun will ich weiter bemerken, dass bei der Abschrift unserer Anträge, die wir in der Fraktion beschlossen hatten, übersehen wurde, hier den Antrag zu stellen, dass in Abs. 1 des § 120 der letzte Satz, beginnend mit den Worten: „Der Unterricht darf nicht am Sonntag vor Beendigung des Hauptgottesdienstes stattfinden“, gestrichen werde. Wir hatten daher die Absicht, eine besondere Abstimmung über diesen Satz zu beantragen. Nachdem aber zu diesem Satz eine Reihe von Anträgen vorliegt, wird ein solcher Antrag unsererseits gegenstandslos. Ich will bemerken, dass ich meinerseits mit dem Antrag einverstanden bin, der in Bezug auf diesen Satz von den Abgeordneten Gutfleisch und Genossen gestellt worden ist, und der dahin geht, dass der Arbeiter zum Besuch des Hauptgottesdienstes seiner Konfession am Sonntag nicht verpflichtet werden kann.

Meine Herren, wenn Sie sich dahin entscheiden sollten – und die höchste Wahrscheinlichkeit ist dazu vorhanden –, dass Sie dem Antrag Hartmann und Genossen in Verbindung mit dem Antrag Dr. Schaedler Ihre Zustimmung geben, so wird meines Erachtens abermals eine bedeutende Schädigung der Fortbildungsschule eintreten. Ich bin der Ansicht, dass, wenn man überhaupt – und es ist ja nur von wenig Seiten dem widersprochen worden, und diese haben nicht einmal gewagt, in Rücksicht auf die Stimmung des Hauses, einen bezüglichen Antrag zu stellen – der Anschauung ist, dass der Unterricht obligatorisch zu sein hat, dann auch notwendig ist, dass Sie der Abhaltung dieses Unterrichts am Sonntag kein anderes, fremdes Moment vorziehen. Indem Sie aber Bestimmungen aufnehmen, in denen Sie aussprechen, dass während des Hauptgottesdienstes an einem Sonntag oder, wie Dr. Schaedler in Ergänzung dazu beantragt, während der Zeit des sogenannten Schülergottesdienstes keine Sonntagsschule gehalten werden darf, bringen Sie es dahin, dass Sie den jungen Leuten in hohem Maße die Fortbildungsschule überhaupt verleiden.

Meine Herren, ein großer Teil dieser Leute hat in der Woche schwer zu arbeiten, er hat sehr wenig freie Zeit. Auf Grund der Beschlüsse, die Sie bei den Paragrafen über die Sonntagsarbeit angenommen haben, ist es möglich, dass die jungen Leute, ohne dass die obrigkeitliche Genehmigung eingeholt wird, Sonntags bis zu 3 Stunden mit Reinigungsarbeiten etc. beschäftigt werden. Wer einigermaßen das Gewerbeleben kennt, wird wissen, dass von einer solchen Bestimmung im reichsten Maße Gebrauch gemacht werden wird, dass es sehr wenig Lehrlinge und junge Leute geben wird, die am Sonntag Vormittag nicht mindestens diese 3 Stunden zu arbeiten haben. Alsdann werden sie genötigt, in den Fortbildungsschulunterricht zu gehen, der ebenfalls einige Stunden in Anspruch nimmt; zugleich aber wollen Sie die Einrichtung treffen, dass dieser Fortbildungsschulunterricht nicht während des Hauptgottesdienstes stattfinden darf, dass also der junge Mann kraft des moralischen Druckes, der von verschiedenen Seiten in den Gemeinden auf ihn ausgeübt wird, auch genötigt ist, unter allen Umständen den Hauptgottesdienst zu besuchen. Wohin kommen Sie dann? Dem jungen Mann wird der Sonntag vollständig genommen! Ich bin der Meinung, dass es ein sehr verkehrter und zu missbilligender Weg ist, den Sie da betreten, wenn Sie auf indirektem Wege eine Art obligatorischen Besuch des Gottesdienstes aussprechen wollen – anders kann ich die hier beantragten Bestimmungen nicht ansehen. Direkt zu fordern, dass der Staat die Verpflichtung den jungen Leuten zum Besuche des Gottesdienstes auferlege, so weit zu gehen, wagt niemand von Ihnen; aber indirekt eine solche Bestimmung aufzunehmen, dazu versteht man sich durch die Bestimmungen, welche teils schon jetzt in dem Paragrafen enthalten sind, teils durch die von verschiedenen Seiten gestellten Anträge. Hierin soll aber doch volle Freiheit walten. Ist das religiöse Bedürfnis der jungen Leute so schwach, dass sie nur mit Zwang dazu angehalten werden können, dann ist es überhaupt nicht viel wert. Andererseits hat es die Kirche mit der Einrichtung, welche der Antrag des Herrn Dr. Schaedler begünstigen will, in der Hand, den Gottesdienst so zu legen, dass er nicht in die Stunden der Fortbildungsschule fällt, und das ist, was ich will. Während die Fortbildungsschule in erster Linie stehen und vorangehen soll, während Sie selbst es für notwendig halten, deren Besuch zu einem obligatorischen zu gestalten, schaffen Sie eine Einrichtung, wonach die Schule hinter die Kirche zu stehen kommt, statt das es umgekehrt sein soll. Das bekämpfen wir auf das aller entschiedenste.

Dabei, meine Herren, bitte ich, eines beachten zu wollen. Indem Sie hier eine Bestimmung für die betreffenden jungen Leute aufnehmen in Bezug auf eine Art Verpflichtung zum Besuche des Hauptgottesdienstes, vergessen Sie, dass auch erwachsene Männer dabei in Frage kommen, und zwar diejenigen, die diesen Unterricht geben. Denken Sie dabei doch ein bisschen an die Lehrer! Glauben Sie denn, dass die Lehrer der Fortbildungsschule, die in den allermeisten Gemeinden die Volksschullehrer sein werden, die während der Woche schweren Dienst haben, glauben Sie, dass Sie diese Lehrer bereit finden werden, wenn Sie solche Bestimmungen treffen, sich den ganzen Sonntag nehmen zu lassen dadurch, dass sie auch noch am Sonntag Nachmittag Fortbildungsunterricht geben? Ganz sicher nicht! Es wird also eine bedeutende Schädigung des Fortbildungsunterrichts mit einer Bestimmung, wie Sie sie hier beantragen, und wie sie alle Aussicht hat angenommen zu werden, eintreten. Sie werden durch eine solche Bestimmung erheblich dazu beitragen, dass unser Fortbildungsunterricht geschädigt wird. Es mag ja sein, dass, wenn auch nicht offene, so doch heimliche Gegner dieses Fortbildungsunterrichts in größerer Zahl unter uns sind, die sich sagen: es ist viel besser, dass dieser ganze Fortbildungsunterricht so bald als möglich über Bord geworfen wird. Nun, diese haben allerdings Recht, wenn sie dann für den Antrag Hartmann und Genossen stimmen; denn in seiner Wirkung wird er darauf hinauskommen, dass der Fortbildungsunterricht in vielen Gemeinden in Frage gestellt wird.

Weiter haben wir beantragt, dass im ersten Satz des dritten Absatzes das Wort „männlich“ gestrichen werde, so dass also die Verpflichtung für den Besuch von Fortbildungsschulen da, wo sie überhaupt in Gemeinden oder Bezirken eingerichtet werden, auch für das weibliche Geschlecht ausgesprochen wird. Der Herr Abgeordnete Dr. Schaedler hat gestern bei Begründung für die Aufrechterhaltung der Kommissionsvorlage nicht umhin gekonnt, anzuerkennen, dass ja vielfach unsere Arbeiterinnen in der Lage wären, einen solchen Unterricht recht gut brauchen zu können, namentlich in der Ausbildung in weiblichen Handarbeiten und in häuslichen Arbeiten aller Art. Und, meine Herren, ein Blick in unsere Fabrikinspektorenberichte belehrt uns auch, dass die Fabrikinspektoren mit ganz besonderem Nachdruck auf eine sogenannte Wohlfahrtseinrichtung hinweisen, die darin besteht, dass einzelne Fabrikanten für ihre unverheirateten Arbeiterinnen Einrichtungen, wie sie hier in Abs. 2 des § 120 in Frage stehen, getroffen haben. Es ist das vielleicht eine derjenigen sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen, gegen die sich am allerwenigsten sagen lässt; aber unzweifelhaft ist, dass, wenn irgend eine Kategorie von Frauen der Ausbildung in den hier in Frage kommenden Arbeits- und Wissenszweigen bedarf, es unsere Industriearbeiterinnen sind. Die Theorie, die ausgesprochen wurde, dahin lautend, die Mutter der Arbeiterin sei die beste Erzieherin, ist einfach um deswillen nicht haltbar, weil anerkanntermaßen in unserer Industrie Hunderttausende von verheirateten Frauen die ganze Woche beschäftigt sind, die gar nicht in die Lage kommen, auch nur eine Stunde ihren Töchtern opfern zu können, um sie in den häuslichen Arbeiten oder weiblichen Handarbeiten zu unterrichten. Dazu kommt, dass in unserem Industriesystem bereits seit Jahrzehnten die Frauenarbeit in einem Maße eingebürgert ist, dass es unter unseren verheirateten Fabrikarbeiterinnen unzählige gibt, die in Bezug auf diese fraglichen Arbeits- und Wissenszweige selbst nicht einmal den elementarsten Unterricht genossen haben, also gar nicht im Stande sind, ihre Töchter darin zu unterweisen. Nein, meine Herren, mir scheint, dass hier nur die philisterhafte, reaktionäre Anschauung, dass Frauen überhaupt weniger zu wissen brauchen als Männer, in ganz besonderem Grade zur Geltung kommt.

Wenn Sie aber, wie es geschieht, in dem Abs. 2 des § 120 überhaupt für notwendig erklären, dass solche Unterrichtsanstalten, wo die Möglichkeit dazu besteht, eingeführt werden, dann ist ein obligatorischer Zwang notwendig. Wir haben gestern aus den angeführten Zahlen des Herrn Handelsministers gehört, wie überall da, wo der Fortbildungsunterricht auf den freien Willen basiert sei, die Schulen zurück gingen. Ich möchte doch nur eine einzige Innung sehen – also dieses Schoßkind der Herren von der Rechten und des Zentrums –, die sich herbei lässt, eine Innungsfachschule zu bilden, und die nicht zugleich für notwendig hält, für alle ihre Mitglieder die obligatorische Verpflichtung aussprechen, dass sie ihre Lehrlinge auch in die Fachschule schicken.

(Sehr richtig! links.)

Sie müssen das, weil sie ohne diesen Zwang die Fachschule überhaupt nicht aufrecht erhalten könnten. Indem Sie aber hier es dem freien Ermessen überlassen, inwieweit da, wo überhaupt weibliche Fortbildungsschulen bestehen oder gegründet werden, die Arbeiterinnen dieselbe besuchen, bringen Sie es dahin, dass dieselben überhaupt nicht lebensfähig werden, und dass da, wo sie errichtet sind, sie wieder untergehen, kurz, dass es dahin kommt, dass alles beim alten bleibt.

(Sehr richtig! links.)

Aber, meine Herren, Sie – ich kann das nur immer wieder aussprechen – Sie, die Vertreter der Familie, Sie, die Sie namentlich im Zentrum fortgesetzt beklagen, wie unser modernes Industriesystem die Familie zerstört, es als eine wesentliche Zerstörung der Familie ansehen, dass eine so un endliche Zahl von Hausfrauen im Arbeiterstande nicht in der Lage ist, diejenigen Verpflichtungen, die ihnen später als Hausfrauen und Mütter zustehen, erfüllen zu können – Sie sollten doch in erster Linie dafür eintreten, dass solche Fortbildungsschulen für das weibliche Geschlecht obligatorisch würden. Aber es zeigt sich immer und immer wieder: wenn es sich um die Phrase handelt, sind Sie möglichst liberal, aber kommt es auf die Tat an, dann sind Sie stets die reaktionärste Partei, die man finden kann.

(Sehr wahr! links.)

Da sagen die Herren im Zentrum: Die Heiligkeit des Sonntags ist eine Notwendigkeit! Aber wenn es gilt, die Sonntagsarbeit einzuschränken, dann sind Sie diejenigen, die zuallererst alle möglichen Ausnahmen zulassen.

(Beifall links.)

Sie rufen: Die Heiligkeit der Familie muss aufrecht erhalten werden! Aber wenn es gilt, Gesetze einzuführen, um die Heiligkeit der Familie zu schützen, dann sind Sie es, die alle möglichen Ausnahmebestimmungen zulassen. Das sind die Widersprüche, in denen Sie sich zwischen Ihren Reden und Ihrem Tun bewegen.

(Sehr wahr! links.)

Also das Wort „männlich“ muss heraus, wenn die Sache, um die es sich handelt, eine Bedeutung und einen Sinn haben soll, und dieses Gesetz, soweit es sich um die weiblichen Arbeiter dreht, nicht eine bloße Phrase bleiben soll.

Wir haben nun weiter beantragt, dass der letzte Satz im Abs. 3 des Paragrafen gestrichen wird. Ich gebe zu, dass durch den Antrag, wie ihn die Herren Gutfleisch und Genossen, die bekannten fünf Männer, gefasst haben, eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Wortlaut vorhanden ist, so dass gegenüber dem jetzt vorliegenden Wortlaut wenigstens die größte Gefahr beseitigt ist, dass mit dem letzten Satz im § 120 a Missbrauch getrieben wird. Aber ganz ist diese Gefahr nicht beseitigt. Wir wollen uns doch nicht darüber täuschen, dass diese Bestimmung nur in den Paragrafen aufgenommen worden ist, um die Innungsfachschulen möglichst zu retten und deren Privilegium gegen über den übrigen Fortbildungsschulen zu sichern. Denn was von den anderen Fachschulen darin gesagt wird, wird in der Regel schon durch die höheren Verwaltungsbehörden berücksichtigt werden, weil es doch wohl in allen Fällen als sicher angenommen werden kann, dass, wo solche speziellen Fachschulen und höhere Fortbildungsschulen bestehen, sie mehr bieten als die gewöhnlichen Fortbildungsschulen, die etwa die Gemeinden einrichten.

Aber das ist mit den Innungsfachschulen nicht der Fall. Es sind ja in dieser Beziehung in den letzten Jahren verschiedentlich recht interessante Tatsachen zu Tage getreten. In dem Bestreben, unseren kleinen Gewerbetreibenden den Glauben beizubringen, als sei die Staatsgewalt und die Gesetzgebungsmaschinerie überhaupt in der Lage, sie von dem Untergang gegenüber der kapitalistischen Konkurrenz zu retten, hat man zu einer ganzen Reihe von Gesetzesbestimmungen gegriffen, von denen man, wenn man ehrlich gegen sich selbst sein will, sagen muss: sie stehen bloß auf dem Papier, es sind schöne Redewendungen, dem Handwerk helfen sie nicht.

(Sehr wahr! links.)

Aber die Rücksicht, die man auf diese zahlreiche Klasse nehmen muss, weil man sie namentlich für politische Zwecke in ausgiebigstem Maße gebrauchen kann, hat dazu geführt, dass man unsere Gewerbeordnung mit einer ganzen Reihe von Bestimmungen überlastet hat, die im Grunde nichts als Dekorationen sind und keinerlei ernste Bedeutung haben. Dazu gehören insbesondere die Privilegien, die auf Grund der Gewerbeordnung den Innungen in Bezug auf die Ausbildung der Lehrlinge eingeräumt sind. Nun ist es aber eine Tatsache, dass von allen diesen bestehenden Innungen 97 bis 98 Prozent in Bezug auf die argen Missbräuche im Lehrlingswesen auch nicht die allergeringste Besserung herbeigeführt haben, dass im Gegenteil diese Innungen zum guten Teil gerade nur als Deckmantel erscheinen, um diese Missbräuche aufrecht zu erhalten und nach außen hin zu verdecken.

Aber gerade so, wie es hier mit dem Ausbeuten und der Ausnutzung der Lehrlinge bei den Innungen beschaffen ist, genau so ist es bei dem Fach- und Fortbildungsschulwesen, wo solche durch die Innungen ins Leben gerufen sind, der Fall, ganz abgesehen davon, dass die große Mehrheit dieser Innungen materiell gar nicht in der Lage ist, die Mittel aufbringen zu können, die zur Einrichtung einer tüchtigen und wirklich nützlichen Fachschule nötig sind – dazu kommt, dass das materielle Interesse der Meister, das darauf hinausgeht, die Lehrlinge möglichst auszunutzen, sie auch daran hindert. Ich habe in diesen Tagen erst wieder eine Statistik gelesen, aus der hervorging, dass der Missbrauch in Bezug auf die Ausbeutung der Lehrlinge, soweit es die kleinen Gewerbetreibenden betrifft, am allerärgsten ist, dass bei ihnen die Zahl der Lehrlinge ganz unverhältnismäßig groß gegen über den größeren Betrieben ist. Und das ist natürlich, weil unser kleines Handwerk mehr und mehr in der schweren Konkurrenz gegenüber dem Großkapital unterliegt; deshalb sind unsere kleinen Gewerbetreibenden auch nicht in der Lage, geschulte und erwachsene Arbeiter in dem Maße zu bezahlen, wie es notwendig ist. Die weitere Folge ist, dass sie mehr und mehr auf die Ausbeutung des Lehrlingswesens den Schwerpunkt legen, und die weitere Folge ist, dass, wenn sie einmal in ihrem eigenen sozialen Interesse das für nötig halten, sie nicht gesonnen sind, durch hemmende und einschränkende Verpflichtungen Fach- und Fortbildungsschulen ins Leben zu rufen, um die Lehrlinge auf eine höhere Stufe der Ausbildung zu bringen. Im Gegenteil sind solche Fachschulen nicht selten nur zu dem Zweck ins Leben gerufen, um die hemmenden Bestimmungen, die die am Orte bestehende allgemeine Fortbildungsschule für bestimmte Klassen von .Handwerkern hat, zu umgehen. Dazu bieten wir nicht unsere Hand, dem können wir nicht zustimmen.

Ich bedaure sehr, dass die Herren Regierungsvertreter, die den hier in Frage kommenden Bestimmungen bei der ersten und bei der zweiten Lesung den entschiedensten Widerspruch entgegensetzten, die sich namentlich dagegen erklärten, dass während der Zeit des Sonntagsgottesdienstes kein Fortbildungsunterricht sein sollte, jetzt unter dem Druck der Majoritätsparteien in diesem Hause, der im kapitalistischen Unternehmerinteresse geübt wird, sich herbeigelassen haben, ihren entschiedenen Widerspruch gegen diese Anträge aufzugeben und in mehr oder weniger klausulierter Form ihre Zustimmung zu geben. Während gestern der Herr Handelsminister diese seine Zustimmung in ziemlich unverblümter Form abgab, war es der Vertreter für Bayern, der noch den schwachen Versuch machte, eine gewisse Opposition gegen den Antrag Hartmann und Genossen zu erheben, und der es schließlich als einen Vorteil ansah, dass der Antrag Schaedler eingebracht wurde, der die Möglichkeit biete, bei der Entscheidung, ob der Hauptgottesdienst in Frage komme, den Ausweg mit dem Schülergottesdienst zu ergreifen und den auf eine andere Zeit zu verlegen, als dies für viele Fälle bei dem Hauptgottesdienst möglich sei. Wir müssen uns gegen alle diese Dinge, die nur auf Abschwächung und Verschlechterung der betreffenden Bestimmungen hinausgehen, entschieden erklären.

Ich will nur noch mit einigen Worten auf den Antrag Cegielski und Genossen zu sprechen kommen. Im Prinzip bin ich mit diesem Antrag einverstanden. Es ist selbstverständlich, dass, wenn der Unterricht in irgendeinem Zweig mit Nutzen von einem Schüler genossen werden soll, dass nur möglich ist, wenn der Schüler ihn in einer Sprache genießt, die ihm verständlich ist. Dass nun sehr viele Reichsangehörige auf Grund ihrer Abstammung des Deutschen so unvollkommen mächtig sind, dass sie den Unterricht in deutscher Sprache nicht mit Nutzen genießen können, darüber kann kein Zweifel bestehen. Auf der anderen Seite muss ich hervorheben, dass der Antrag in der vorliegenden Fassung kaum die Billigung des Hauses finden kann, und zwar um deswillen, weil, wenn er angenommen wird, ich mir kaum vorzustellen vermag, wie man ihn durchführen will. Wenn es unbestreitbar ist, dass in einer mehr oder weniger großen Zahl von Orten in Posen, Oberschlesien etc. ausschließlich polnisch gesprochen wird, und wieder an der Westgrenze, in Elsass-Lothringen, französisch, im Norden Deutschlands in den rein dänischen Bezirken Gemeinden sind, die die dänische Sprache sprechen, so unterliegt es doch keinem Zweifel, dass auch eine große Zahl von Gemeinden existiert, wo die Sprache gemischt ist, wo ein Teil deutsch, ein anderer französisch, oder ein Teil deutsch, ein anderer dänisch oder ein Teil deutsch, ein anderer polnisch sprechender Einwohner vorhanden sind. Wie soll es nun in diesen Gemeinden gehalten werden? Soll dem Antrag Rechnung getragen werden, dann müssten in diesem Falle 2 Schulkurse eingerichtet werden, der eine für die deutschsprechenden, der andere für die fremd sprechenden Schüler. Meine Herren, dass das einen Zustand herbeiführen wird, der zunächst wenigstens ohne eine totale Umgestaltung der landesgesetzlichen Einrichtungen nicht durchführbar ist, das werden Sie mir zugeben. Ich möchte also erklären: im Prinzip bin ich mit dem Antrag vollkommen einverstanden, aber die Ausführung kann ich mir nach der Fassung, wie sie hier vorliegt, schwer erklären; und ich kann nur, wenn ich für den Antrag stimme, damit beweisen wollen, dass ich ihn prinzipiell billige, ohne aussprechen zu wollen, dass ich ihn, so wie er vorliegt, für praktisch durchführbar halte.

(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert